Kosten­lo­ses Par­ken in Bay­reuth für Fahr­zeu­ge mit E‑Kennzeichen

Der Ver­kehrs­aus­schuss des Stadt­rats hat in sei­ner Sit­zung Ende Okto­ber zur För­de­rung der Elek­tro­mo­bi­li­tät beschlos­sen, Fahr­zeu­ge mit E‑Kennzeichen von den Park­ge­büh­ren zu befrei­en. Dies gilt auf allen öffent­li­chen Park­plät­zen. Die jewei­li­ge Höchst­park­dau­er ist jedoch zwin­gend zu beach­ten. Da die not­wen­di­ge Anpas­sung der Beschil­de­rung noch Zeit in Anspruch neh­men wird, tole­riert die kom­mu­na­le Ver­kehrs­über­wa­chung über­gangs­wei­se ab sofort das Par­ken von Fahr­zeu­gen mit E‑Kennzeichen ohne einen Park­schein zu lösen. Eine Park­schei­be muss aber aus­ge­legt wer­den. Die­se Rege­lung löst die noch bis zum Jah­res­en­de gül­ti­ge Pra­xis ab, wonach nur rei­ne Elek­tro­fahr­zeu­ge mit einer ent­spre­chen­den Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung kosten­frei par­ken konn­ten. Für Fra­gen zur Zutei­lung von E‑Kennzeichen steht die Kraft­fahr­zeug-Zulas­sungs­stel­le des Stra­ßen­ver­kehrs­am­tes tele­fo­nisch unter 0921 251417 oder 251468 oder per­sön­lich wäh­rend der all­ge­mei­nen Öff­nungs­zei­ten zur Verfügung.