„Wir müs­sen drau­ßen blei­ben!“ – dies gilt für unbe­lehr­ba­re Stö­ren­frie­de, die auf dem Anna­fest­ge­län­de Ärger machen.

Symbolbild Polizei

So muss­te gegen einen 27-jäh­ri­gen Mann aus dem Land­kreis Forch­heim ein Anna­fest­ver­bot aus­ge­spro­chen wer­den, nach­dem er am ver­gan­ge­nen Don­ners­tag­abend gewalt­tä­tig gegen Fest­be­su­cher und Poli­zei­be­am­te vor­ge­gan­gen war. Der deut­lich Alko­ho­li­sier­te hat­te sich zunächst pro­vo­ka­tiv den Besu­chern einer Gast­stät­te auf den Obe­ren Kel­lern in den Weg gestellt. Die Bit­te eines 16-jäh­ri­gen Eber­mann­städ­ters, ihn vor­bei­zu­las­sen, beant­wor­te­te er mit bru­ta­ler Gewalt: Er schlug dem Jugend­li­chen einen Glas­krug so hef­tig ins Gesicht, dass der Halb­li­ter­krug zer­sprang und die Unter­lip­pe des Jun­gen von Split­tern durch­bohrt wur­de. Außer­dem brach ein Schnei­de­zahn teil­wei­se ab. Der Geschä­dig­te muss­te vom Ret­tungs­dienst in eine Erlan­ger Spe­zi­al­kli­nik trans­por­tiert wer­den. Doch damit nicht genug – auch gegen­über dem ein­schrei­ten­den Sicher­heits­per­so­nal und den hin­zu­ge­ru­fe­nen Poli­zei­strei­fen ver­hielt sich der Ran­da­lie­rer aggres­siv und gewalt­tä­tig. Selbst als er Boden gebracht und gefes­selt wor­den war, belei­dig­te und bespuck­te er die Ein­satz­kräf­te. Beim Abtrans­port ver­such­te er, eine Poli­zei­be­am­tin mit Kopf­stö­ßen zu ver­let­zen. Um wei­te­re Straf­ta­ten zu ver­hin­dern wur­de der Mann in Gewahr­sam genom­men. Er ver­brach­te die Nacht im Haft­raum der Poli­zei­in­spek­ti­on Forch­heim und muss sich nun wegen gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung, tät­li­chen Angriffs auf Poli­zei­be­am­te sowie wei­te­rer Straf­ta­ten verantworten.

Ein unrühm­li­ches vor­zei­ti­ges Ende fand das Anna­fest 2018 auch für einen 35-jäh­ri­gen Land­kreis­be­woh­ner. Er wur­de per Ver­bots­ver­fü­gung der Stadt Forch­heim vom Anna­fest­ge­län­de ver­bannt, nach­dem er sich (wie berich­tet) am ver­gan­ge­nen Mitt­woch auf den Unte­ren Kel­lern mas­siv dane­ben­be­nom­men hat­te. Als er von Sicher­heits­dienst­mit­ar­bei­tern auf­ge­for­dert wur­de, den Flucht­weg frei­zu­ma­chen, ver­such­te er, die­se zu pro­vo­zie­ren und belei­dig­te sie. Poli­zei­be­am­te nah­men den sich hef­tig weh­ren­den Mann in Gewahr­sam. Als ihm im Haft­raum der Poli­zei­in­spek­ti­on Forch­heim die Fes­seln abge­nom­men wur­den, trat und schlug der erheb­lich unter Alko­hol­ein­fluss Ste­hen­de sofort wie­der um sich. Dabei wur­de ein Poli­zei­be­am­ter leicht ver­letzt. Meh­re­re Straf­an­zei­gen sind die Kon­se­quen­zen die­ses Fehlverhaltens.