Die Poli­zei rät, vor Flug­rei­sen die Gül­tig­keit der Rei­se­päs­se zu prüfen

Symbolbild Polizei

Mit­tel­fran­ken (ots) – Die Poli­zei­in­spek­ti­on Nürn­berg-Flug­ha­fen stellt fest, dass zuneh­mend Flug­gä­ste mit nicht mehr gül­ti­gen Rei­se­do­ku­men­ten Flug­rei­sen antre­ten wol­len – im Jahr 2017 waren dies über 1000 Rei­sen­de. Ange­sichts der bald begin­nen­den Som­mer­fe­ri­en rät die Poli­zei des­halb Urlaubs­rei­sen­den recht­zei­tig die Gül­tig­keit der Rei­se­do­ku­men­te zu überprüfen.

Zu Beginn der Pfingst­fe­ri­en wur­den cir­ca 30 Rei­sen­de an den Check-In-Schal­tern des Nürn­ber­ger Albrecht-Dürer-Air­ports wegen nicht mehr gül­ti­gen Rei­se­päs­sen zunächst abge­wie­sen. In sol­chen Fäl­len besteht aus­nahms­wei­se die Mög­lich­keit, die Aus­stel­lung eines Rei­se­pass­ersat­zes (Rei­se­aus­weis als Pass­ersatz) bei der zustän­di­gen Poli­zei­in­spek­ti­on Nürn­berg-Flug­ha­fen zu beantragen.

Nach der Abwei­sung am Check-In-Schal­ter wer­den die Betrof­fe­nen gebe­ten, die Poli­zei­in­spek­ti­on Nürn­berg-Flug­ha­fen auf­zu­su­chen. Dort wer­den die Daten von den Beam­ten in der Wache erfasst und die Per­so­na­li­en auf die ent­spre­chen­de Recht­mä­ßig­keit zur Erstel­lung des Doku­ments über­prüft. Wei­ter­hin müs­sen die ange­ge­be­nen Daten mit denen des jewei­li­gen Ein­woh­ner­mel­de­amts abge­gli­chen und die Mel­de­adres­se über­prüft wer­den. Erst wenn alle Daten abge­gli­chen und über­prüft wur­den, kann der Rei­se­pass­ersatz aus­ge­stellt werden.

Dies ist, wie beschrie­ben, mit einem hohen büro­kra­ti­schen Zeit­auf­wand ver­bun­den. Hier­bei kann nicht gewähr­lei­stet wer­den, dass der Flug­gast recht­zei­tig sei­nen Flug erreicht. Zudem wird der Rei­se­pass­ersatz von eini­gen Län­dern wie zum Bei­spiel Ägyp­ten nicht anerkannt.

Grund­sätz­lich ist für die Aus­stel­lung von Pass­ersatz­do­ku­men­ten, eben­so wie für die Neu­aus­stel­lung, die Pass­be­hör­de der Wohn­sitz­ge­mein­de zuständig.

Damit Sie ent­spannt und unbe­schwert vom Nürn­ber­ger Albrecht-Dürer-Air­port in den Urlaub star­ten kön­nen, rät die Poli­zei­in­spek­ti­on Nürn­berg-Flug­ha­fen des­halb, früh­zei­tig die Gül­tig­keit der Rei­se­do­ku­men­te zu überprüfen.

Die mit­tel­frän­ki­sche Poli­zei wünscht in die­sem Zusam­men­hang eine unbe­schwer­te und erhol­sa­me Urlaubszeit.