Ille­ga­le Stra­ßen­samm­lun­gen im Land­kreis Bamberg

Symbolbild Polizei

Land­rats­amt rät drin­gend davon ab, Gegen­stän­de bereit zu stellen

Wurfzettel einer sog. „ungarischen Familie“

Wurf­zet­tel einer sog. „unga­ri­schen Familie“

Wer kennt das nicht: Der Früh­ling ist da und lockt zum Aus­mi­sten von Gegen­stän­den, die man nicht mehr gebrau­chen kann. Wahr­schein­lich ist dies der Grund, war­um der­zeit wie­der gehäuft Wurf­zet­tel einer sog. „unga­ri­schen Fami­lie“ in den Brief­kä­sten im Land­kreis Bam­berg zu fin­den sind. Dar­auf sind Schlag­wör­ter wie z. B. „Wir neh­men alles was sie nicht brau­chen“, oder „Wir trans­por­tie­ren Ihr Auto kosten­los, das außer Ver­kehr gesetzt wur­de!!!“ auf­ge­druckt. Hier­mit wird kurz­fri­stig ange­kün­digt, dass nicht mehr benö­tig­te Gegen­stän­de, wie z. B. Elek­tro­ge­rä­te, Klei­dung, Schu­he, Haus­rat, Auto­rei­fen, Fahr­rä­der, Mopeds, Autos usw., im Rah­men einer Stra­ßen­samm­lung abge­holt wer­den. Das Land­rats­amt Bam­berg weist aus­drück­lich dar­auf hin, dass die­se Samm­lun­gen ille­gal sind und rät den Bür­gern drin­gend, sich nicht dar­an zu betei­li­gen, denn die erfor­der­li­che Anzei­ge beim Land­rats­amt Bam­berg liegt nicht vor.

Auf den Wurf­zet­teln ist zwar der genaue Tag mit Zeit­raum der Samm­lung für die jewei­li­ge Gemein­de genannt, jedoch feh­len jeg­li­che Hin­wei­se auf den oder die „Ver­ant­wort­li­chen“ der Samm­lung. So wer­den weder ein Trä­ger noch eine Adres­se und oft­mals auch kei­ne Tele­fon­num­mer ange­ge­ben. Dar­über hin­aus wur­de bereits davon berich­tet, dass die Samm­ler für sie nicht brauch­ba­re bzw. gewinn­brin­gen­de Gegen­stän­de ein­fach am Stra­ßen­rand ste­hen las­sen, oder sogar auf öffent­li­chen Park­plät­zen bzw. in der frei­en Natur „ent­sor­gen“. Dies kann vor allem bei gefähr­li­chen Abfäl­len (z. B. Elek­tro­ge­rä­te und Alt­fahr­zeu­ge) zu star­ken Umwelt- und Sicher­heits­pro­ble­men füh­ren und erheb­li­che Kosten für die All­ge­mein­heit verursachen.

Bei einem Auf­grei­fen ille­ga­ler Samm­ler durch die Poli­zei wird das Ver­ge­hen als Ord­nungs­wid­rig­keit durch das Land­rats­amt Bam­berg geahn­det. Streng genom­men stellt jedoch nicht nur die Samm­lung selbst, son­dern sogar die Bereit­stel­lung von Gegen­stän­den durch gut­gläu­bi­ge Bür­ger eine Ord­nungs­wid­rig­keit dar. Daher noch­mals der drin­gen­de Apell, sich nicht an den Samm­lun­gen zu beteiligen.

Soll­ten die jewei­li­gen Samm­ler der „unga­ri­schen Fami­lie“ beim Ein­sam­meln beob­ach­tet wer­den, bit­tet das Land­rats­amt die Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg Land unter Tel. 0951/9129–310 zu infor­mie­ren. Wei­ter weist das Land­rats­amt dar­auf hin, dass es sich bei der „unga­ri­schen Fami­lie“ kei­nes­wegs – wie mit die­ser Bezeich­nung sug­ge­riert – um einen Fami­li­en­be­trieb han­delt, dem mit einer „Spen­de“ aus wirt­schaft­li­cher Not gehol­fen wür­de. Viel­mehr ver­birgt sich dahin­ter eine zumindest im süd­deut­schen Raum flä­chen­deckend agie­ren­de Orga­ni­sa­ti­on, die aus­schließ­lich das Ziel ver­folgt, an gewinn­brin­gen­de Gegen­stän­de zu kommen.

Wer nicht mehr benö­tig­te Gegen­stän­de los­wer­den möch­te, soll­te die Sam­mel­sy­ste­me der Abfall­wirt­schaft des Land­krei­ses Bam­berg nut­zen, z. B. die Wert­stoff­hö­fe oder die regel­mä­ßig statt­fin­den­den Sperrmüllsammlungen.

Bei Fra­gen zu gewerb­li­chen Samm­lun­gen ste­hen die Mit­ar­bei­ter des staat­li­chen Abfall­rechts unter den Tele­fon­num­mern 0951/85–702 oder – 704 zur Verfügung.

Fra­gen zur rich­ti­gen Ent­sor­gung von Abfäl­len beant­wor­tet die Abfall­be­ra­tung des Land­krei­ses, Tel.: 0951/85–706 oder ‑708