Poli­zei­prä­si­di­um Ober­fran­ken: „Schlaue Faschings­nar­ren gehen kein Risi­ko ein!“

Symbolbild Polizei

Fährst Du noch oder läufst Du schon?

Die fünf­te Jah­res­zeit ist da – und damit auch zahl­rei­che Faschings­ver­an­stal­tun­gen, die vie­le Begei­ster­te auf den Plan rufen. Eine unge­hemm­te Fei­er­lau­ne kann nach feucht­fröh­li­chen Kar­ne­vals­fei­ern aller­dings ein jähes Ende fin­den, wenn sich ver­ant­wor­tungs­lo­se Nar­ren berauscht hin­ters Steu­er set­zen. Die Ober­frän­ki­sche Poli­zei setzt des­halb auch in die­sem Jahr ver­stärkt auf Alko­hol- und Dro­gen­kon­trol­len, um fahr­un­taug­li­che Kar­ne­va­li­sten aus dem Ver­kehr zu ziehen.

Emp­find­li­che Stra­fen für Verkehrssünder

Allen poli­zei­li­chen Appel­len zum Trotz, setz­ten sich im ver­gan­ge­nen Jahr allei­ne in der letz­ten Faschings­wo­che (23.02. bis 01.03.2017) 31 Nar­ren in Ober­fran­ken berauscht hin­ter das Steu­er ihres Wagens. Bei neun der Alko­hol­sün­der lag der Alko­hol­wert über 1,1 Pro­mil­le, wes­halb sie eine Blut­ent­nah­me über sich erge­hen las­sen und ihren Füh­rer­schein an Ort und Stel­le abge­ben muss­ten. Genau­so erging es zwei Dro­gen­kon­su­men­ten, deren Aus­fall­erschei­nun­gen zu einer abso­lu­ten Fahr­un­taug­lich­keit führten.

Obgleich die Faschings­nar­ren in der fünf­ten Jah­res­zeit das Regi­ment über­nom­men haben, erhiel­ten alle Fah­rer, die die Poli­zei mit über­mä­ßig Alko­hol und Dro­gen im Blut erwisch­te, eine Anzei­ge. Neben einem Fahr­ver­bot von min­de­stens einem Monat und meh­re­ren Punk­ten in der Flens­bur­ger Ver­kehrs­sün­der­kar­tei, dro­hen berausch­ten Fah­rern emp­find­li­che Geld­stra­fen, die ein Monats­ein­kom­men nicht sel­ten über­stei­gen. Durch den Ver­lust des Füh­rer­schei­nes kom­men häu­fig auch beruf­li­che Kon­se­quen­zen hinzu.

Vor­bild sein heißt: Ohne Alko­hol und Dro­gen am Steuer

Damit es nach den wil­den Faschings­ta­gen zwar mög­li­cher­wei­se ein ver­ka­ter­tes, aber hof­fent­lich kein böses Erwa­chen gibt, rät Ihnen Ihre Ober­frän­ki­sche Polizei:

  • Genie­ßen Sie die fünf­te Jah­res­zeit und fei­ern Sie nach Lust und Lau­ne – aber neh­men Sie ohne Alko­hol und Dro­gen am Stra­ßen­ver­kehr teil!
  • Klä­ren Sie bereits vor einem Kon­sum von Alko­hol ab, wie Sie wie­der sicher nach Hau­se kom­men, ohne selbst fah­ren zu müssen.
  • Grei­fen Sie auf öffent­li­che Ver­kehrs­mit­tel und Taxen zurück. Auch wenn eine Fahrt auf den ersten Blick teu­er erscheint, ist das alle­mal bil­li­ger als der Ver­lust des Führerscheins.
  • Stei­gen Sie zu Ihrer eige­nen Sicher­heit nie in ein Auto ein, wenn Sie das Gefühl haben, dass der Fah­rer unter Alko­hol- oder Dro­gen­ein­fluss steht.
  • Unter­schät­zen Sie am näch­sten Mor­gen den Rest­al­ko­hol nicht! Reich­lich Alko­hol­ge­nuss am Vor­tag kann zur Fol­ge haben, dass Sie auch am näch­sten Tag noch nicht fahr­taug­lich sind.