Ermitt­ler las­sen Rausch­gift­ge­schäft platzen

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bayreuth

Wegen ille­ga­len Han­dels mit Betäu­bungs­mit­teln müs­sen sich ein 14-jäh­ri­ger Kulm­ba­cher und ein 15-jäh­ri­ger Bay­reu­ther dem­nächst vor Gericht ver­ant­wor­ten. Die Jugend­li­chen hat­ten im Dezem­ber letz­ten Jah­res für Bekann­te klei­ne­re Men­gen an Mari­hua­na besorgt. Kri­mi­nal­po­li­zei und Staats­an­walt­schaft Bay­reuth mach­ten den bei­den jedoch einen Strich durch die Rech­nung und ver­hin­der­ten eine Ver­brei­tung der Drogen.

Offen­bar woll­ten sich die Jugend­li­chen durch den Ver­kauf von fer­ti­gen Joints ihr Taschen­geld auf­bes­sern. Nach­dem der Kulm­ba­cher bei sei­nen Freun­den das Inter­es­se an der ver­bo­te­nen Ware geweckt hat­te, nahm er von ihnen die Bestel­lun­gen ent­ge­gen. Anschlie­ßend besorg­te er sich die Betäu­bungs­mit­tel bei sei­nem Bay­reu­ther Kom­pli­zen. Die Ermitt­ler kamen dem Duo jedoch auf die Spur und schrit­ten ein, bevor sie die bestell­te Ware am Hei­lig­abend an „ihre Kun­den“ lie­fern konn­ten. Mit einem über die Staats­an­walt­schaft Bay­reuth erwirk­ten Durch­su­chungs­be­schluss in der Tasche, stat­te­ten die Kri­mi­na­ler den bei­den Schü­lern einen Besuch ab. Im Zim­mer des Kulm­ba­chers stell­ten die Poli­zi­sten knapp fünf Gramm Mari­hua­na sicher. Er und sein Bay­reu­ther Kom­pli­ze wer­den wegen des ille­ga­len Rausch­gift­han­dels ange­zeigt. Auch ihre vier Bestel­ler im Alter von 14 und 15 Jah­ren, die sich auf das ver­bo­te­ne Geschäft ein­ge­las­sen hat­ten, müs­sen mit einem Straf­ver­fah­ren rechnen.