Enkel­trick – Neue Variante

Symbolbild Polizei

BAY­REUTH. Am Mitt­woch­vor­mit­tag ver­such­ten unbe­kann­te Betrü­ger im Stadt­ge­biet mit einer erwei­ter­ten Vari­an­te des soge­nann­ten „Enkel­tricks“ an Bar­geld zu kom­men. Die Poli­zei Ober­fran­ken warnt vor der neu­en Masche.

Bereits seit eini­ger Zeit grei­fen die Ver­su­che ver­schie­de­ner Täter­grup­pen, ver­mehrt älte­re Mit­men­schen über Tele­fon zur Über­ga­be von Bar­geld zu brin­gen, um sich. Die poli­zei­li­che Auf­klä­rung und War­nung zeigt Wir­kung und so blei­ben die mei­sten Ver­su­che mitt­ler­wei­le erfolg­los. Dies ver­an­lass­te Täter wohl jetzt zu neu­er Kreativität!

Zunächst erfolgt ein Anruf in der her­kömm­li­chen Art, bei dem ein Mann sich für den Enkel oder einen nahen Ange­hö­ri­gen der ver­meint­li­chen Opfer aus­gibt. Sobald die Ange­ru­fe­nen den Ver­such durch­schau­en, been­det das Gegen­über das Gespräch. Kurz dar­auf erfolgt ein wei­te­rer Anruf. Ein Mann gibt sich als Kri­mi­nal­be­am­ter aus und ergänzt, das Gespräch mit­ge­hört zu haben. Um den Täter über­füh­ren zu kön­nen, soll der gefor­der­te Geld­be­trag zur Abho­lung bereit­ge­hal­ten werden.

Glück­li­cher­wei­se durch­schau­ten die Ange­ru­fe­nen die drei­sten Ver­su­che und ver­stän­dig­ten die Poli­zei. Die Kri­mi­nal­po­li­zei Bay­reuth hat die Ermitt­lun­gen übernommen.

In die­sem Zusam­men­hang rät die Ober­frän­ki­sche Polizei:

  • Sei­en Sie miss­trau­isch, wenn sich jemand am Tele­fon nicht selbst mit Namen vorstellt
  • Legen Sie ein­fach auf, sobald Ihr Gesprächs­part­ner Geld von Ihnen fordert
  • Las­sen Sie sich zeit­lich und emo­tio­nal nicht unter Druck setzen.
  • Rufen sie im Zwei­fels­fall selbst bei der Poli­zei­dienst­stel­le an und las­sen sie sich von dort den Ein­satz bestätigen.
  • Die Poli­zei for­dert nie­mals Geld am Tele­fon oder fragt Sie über finan­zi­el­le Ver­hält­nis­se aus.
  • Infor­mie­ren Sie auch älte­re Ver­wand­te und Nach­barn über die­ser Betrugsmasche.
  • Wäh­len Sie in drin­gen­den Fäl­len den Not­ruf 110.
  • Wenn Sie Opfer gewor­den sind: Wen­den Sie sich an die Poli­zei und erstat­ten Anzeige