Leser­brief: Stel­lung­nah­me zum Bebau­ungs­plan 332E

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Bebau­ungs­plan 332E: Innen­be­reich zwi­schen Pfarr­feld­stra­ße, Star­ken­feld­stra­ße, Anna­stra­ße und Pödel­dor­fer Straße
hier: Ein­wän­de und Anregungen

Sehr geehr­te Damen und Herren!

Grund­sätz­lich ist Innen­ent­wick­lung durch Nach­ver­dich­tung zu begrü­ßen. Selbst­ver­ständ­lich muß ein lebens­wer­tes, von Kin­dern sicher erreich­ba­res und zu nut­zen­des Nah­um­feld mit Grün­flä­chen und (nicht aus­schließ­lich künst­lich gestal­te­ten bzw. bau­li­chen) Spiel­be­rei­chen erhal­ten bleiben.

Mit Aus­nah­me der grund­sätz­li­chen Zuläs­sig­keit von Solar­an­la­gen ent­hält der Bebau­ungs­plan­ent­wurf kei­ner­lei, geschwei­ge denn ver­bind­li­che Aus­sa­gen hin­sicht­lich Erschlie­ßung rege­ne­ra­ti­ver Ener­gie und effi­zi­en­ten Ener­gie­ein­sat­zes. Ent­spre­chen­de Vor­ga­ben sind indes wün­schens­wert. Die gegen­über der früh­zei­ti­gen Bür­ger­be­tei­li­gung im ver­gan­ge­nen Herbst auf­ge­nom­me­nen Rege­lun­gen zum Umgang mit Was­ser (Regen­was­ser­nut­zung, Ver­sicke­rung des auf ver­sie­gel­te Flä­chen auf­tref­fen­den Nie­der­schlags) sind grund­sätz­lich zu begrüßen.

Das Plan­ge­biet liegt ca. 600 m Luft­li­nie (rund 800 m Fuß- bzw. Fahr­weg) vom Bam­ber­ger Bahn­hof ent­fernt. Die Distanz zur Innen­stadt beträgt etwa 1,5 km. Nahe gele­ge­ne Stadt­bus­hal­te­stel­len las­sen bei­de Zie­le in weni­gen Minu­ten errei­chen. Ins­be­son­de­re auf den inner­städ­ti­schen Ver­bin­dun­gen bie­tet das Fahr­rad fle­xi­ble Mobi­li­tät, wenn­gleich natür­lich die teils schwe­ren Män­gel der Infra­struk­tur (gefähr­li­che, den­noch teils – in der Regel unzu­läs­si­ger­wei­se – benut­zungs­pflich­ti­ge Rad­we­ge, Schä­den und Uneben­hei­ten der Fahr­weg­ober­flä­chen, unzu­rei­chen­de Abstell­mög­lich­kei­ten u. a. m.) deut­li­chen Nach­bes­se­rungs­be­darf bedingen.

Den­noch fin­den im Bebau­ungs­plan­ent­wurf (Begrün­dung) aus­schließ­lich Stell­plät­ze, die offen­sicht­lich für Kraft­fahr­zeu­ge vor­ge­se­hen sind, Erwäh­nung. Aus wel­chem Grund die kon­kre­ten Vor­ga­ben, wie sie wäh­rend der früh­zei­ti­gen Betei­li­gung noch beschrie­ben waren, feh­len, bleibt offen. Soll ein kri­tik­be­dürf­ti­ges Detail aus dem Blick­feld genom­men werden?

Anzu­neh­men ist: Zur Anwen­dung kom­men soll die städ­ti­sche Stell­platz­sat­zung – ohne einen die Erschlie­ßung durch den Umwelt­ver­bund (ver­netz­tes Ange­bot von Fuß­läu­fig­keit, Rad­ver­kehr, Bahn und Bus) berück­sich­ti­gen­den Abschlag. Einer zukunfts­fä­hi­gen Stadt­ent­wick­lung wird dies nicht gerecht.

Die Stell­platz­sat­zung der Stadt Bam­berg, zuletzt geän­dert im Dezem­ber 2001, ist schon lan­ge nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Die Baye­ri­sche Bau­ord­nung in der Fas­sung vom 24. Juli 2007, gül­tig seit dem 1. Janu­ar 2008, schreibt in Arti­kel 46 (Woh­nun­gen), Absatz 2, vor: „Für Gebäu­de der Gebäu­de­klas­sen 3 bis 5 sind für jede Woh­nung ein aus­rei­chend gro­ßer Abstell­raum und, soweit die Woh­nun­gen nicht nur zu ebe­ner Erde lie­gen, leicht erreich­ba­re und gut zugäng­li­che Abstell­räu­me für Kin­der­wa­gen, Fahr­rä­der und Mobi­li­täts­hil­fen erfor­der­lich.“ Man­gels dies­be­züg­li­cher Aus­füh­run­gen in der Bam­ber­ger Stell­platz­sat­zung wäre die Baye­ri­sche Bau­ord­nung unmit­tel­bar anzu­wen­den. Hin­sicht­lich der Anzahl der Stell­plät­ze sind min­de­stens (bekann­te bzw. leicht in Erfah­rung zu brin­gen­de) Durch­schnitts­wer­te anzu­set­zen. In Bezug auf Flä­chen­be­darf und Zugäng­lich­keit ist zu berück­sich­ti­gen, daß eine gro­ße Modell­viel­falt an Fahr­rä­dern (mehr­spu­rig, Tan­dem, Lie­ge­rad, Anhän­ger­ge­spann …) zur Ver­fü­gung steht und in zuneh­men­den Maß genutzt wird.

Fazit:

Der Bebau­ungs­plan­ent­wurf ist nach Maß­ga­be vor­ste­hen­der Aus­füh­run­gen zu über­ar­bei­ten und den Erfor­der­nis­sen einer zukunfts­fä­hi­gen Stadt­ent­wick­lung anzu­pas­sen. Wenn nicht ein­mal unter nahe­zu opti­ma­len Vor­aus­set­zun­gen (Innen­stadt- und Bahn­hofs­nä­he, vor­han­de­ne Bus­er­schlie­ßung) zeit­ge­mä­ße Erkennt­nis­se zur Anwen­dung kom­men, wäre ein offe­nes, deut­li­ches Bekennt­nis zu ewig­gest­ri­ger Kom­mu­nal­po­li­tik schon aus Grün­den der Ehr­lich­keit angebracht.

Mit freund­li­chen Grüßen
Wolf­gang Bönig

Aus gesund­heit­li­chen, öko­lo­gi­schen und städ­te­bau­li­chen Grün­den müs­se es schnell­stens gelin­gen, das Ver­hal­ten der Men­schen zu ver­än­dern: raus aus dem Auto, rauf aufs Fahr­rad – auch und gera­de im inner­städ­ti­schen Raum. So äußer­te sich vor rund einem Jahr der Baye­ri­sche Staats­mi­ni­ster für Umwelt und Gesund­heit, Herr Dr. Mar­cel Huber. Im wei­te­ren rede­te er über­dies dem Car­Sha­ring, dem öffent­li­chen Per­so­nen­ver­kehr sowie dem logi­sti­sti­schen Inein­an­der­grei­fen, also dem Umwelt­ver­bund, das Wort. Nur wird die­ser auf Regie­rungs­ebe­ne gel­ten­de Erkennt­nis­stand fol­gen­los blei­ben, solan­ge vor Ort über­hol­te Kon­zep­te gelten.