MdB Silberhorn: „Bund stärkt das Ehrenamt“
Für ehrenamtliche Tätigkeiten hat der Deutsche Bundestag erhebliche steuerliche Erleichterungen und Haftungsbeschränkungen beschlossen, teilt der Bamberger CSU-Bundestagsabgeordnete Thomas Silberhorn mit. Das Gesetz muss am 1. März 2013 noch vom Bundesrat gebilligt werden. Die meisten Änderungen sollen dann rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft treten.
Mit dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts werden die steuerfreien Pauschalen deutlich angehoben: Demnach können Übungsleiter statt bisher 2.100 Euro künftig 2.400 Euro jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei erhalten. Die Ehrenamtspauschale wird von 500 Euro auf 720 Euro im Jahr erhöht. Die Steuerfreigrenze für Gewinne aus sportlichen Veranstaltungen wird um 10.000 Euro von 35.000 Euro auf 45.000 Euro im Jahr angehoben. Wer für einen Verein ehrenamtlich tätig ist, haftet bei einer zweckwidrigen Verwendung von Spendengeldern künftig nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
„Ohne ehrenamtliches Engagement wäre heute sehr Vieles in unserer Gesellschaft nicht möglich“, betont Silberhorn. „Die Initiative ist ein klares Signal an alle Ehrenamtlichen, dass wir diesen Einsatz außerordentlich hoch schätzen.“
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