Ver­hand­lun­gen am Land­ge­richt Bamberg

Symbolbild Justiz

In der 17. Kalen­der­wo­che 2024 fin­den am Land­ge­richt Bam­berg fol­gen­de (erst­in­stanz­li­che) Haupt­ver­hand­lun­gen in Straf­sa­chen statt:

1. Das Straf­ver­fah­ren gegen den 28-jäh­ri­gen B. wegen gewerbs- und ban­den­mä­ßi­gen Betrugs in 46 Fäl­len am 22.04.2024, 09:30 Uhr, vor der 4. Straf­kam­mer (Az. 43 KLs 720 Js 5493/23).

Dem Ange­klag­ten liegt zur Last, als sog. Reten­ti­on Agent von einem von einer grö­ße­ren Täter­grup­pie­rung betrie­be­nen Call­cen­ter in Varna/​Bulgarien aus, einer Viel­zahl von Per­so­nen aus dem deutsch­spra­chi­gen Raum in Zusam­men­hang mit meh­re­ren Tra­ding-Platt­for­men vor­ge­spie­gelt zu haben, dass sie durch Ein­zah­lung von Gel­dern und anschlie­ßen­dem Han­del mit ver­schie­de­nen Finanz­pro­duk­ten Gewin­ne erzie­len können.

Dabei soll eine Inve­sti­ti­on oder ein Vor­hal­ten von Anle­ger­gel­dern zur Rück­zah­lung bzw. zur Gewinn­aus­schüt­tung durch die Täter­grup­pie­rung nicht statt­ge­fun­den haben, son­dern von Anfang an geplant gewe­sen sein, die über­wie­se­nen Geld­be­trä­ge für sich zu vereinnahmen.

Im Zeit­raum Mit­te 2018 bis Dezem­ber 2020 soll der Ange­klag­te im Zusam­men­hang mit ver­schie­de­nen Tra­ding-Platt­for­men bei div. Kun­den einen Gesamt­scha­den in Höhe von rund 400.000,00 Euro ver­ur­sacht haben.

Das Ermitt­lungs­ver­fah­ren wur­de von der Gene­ral­staats­an­walt­schaft Bam­berg – Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern geführt.

2. Das Straf­ver­fah­ren gegen den 67-jäh­ri­gen M. wegen beson­ders schwe­rem räu­be­ri­schen Dieb­stahl in Tat­ein­heit mit ver­such­ter gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung in Tat­ein­heit mit vor­sätz­li­chem gefähr­li­chen Ein­griff in den Stra­ßen­ver­kehr am 23.04.2024, 13:30 Uhr, vor der 4. Straf­kam­mer (Az. 44 KLs 2121 Js 20465/23).

Dem Ange­klag­ten liegt zur Last, am 26.10.2023 in einem Super­markt in Wei­lers­bach fünf Fla­schen Spi­ri­tuo­sen ent­wen­det zu haben. Hier­bei soll er von zwei Zeu­gen beob­ach­tet wor­den sei­en, die ihn auf dem Park­platz des Mark­tes stel­len woll­ten. Der Ange­klag­te habe dar­auf­hin mit nicht uner­heb­li­cher Geschwin­dig­keit mit sei­nem Pkw auf einen der Zeu­gen zuge­hal­ten, der sich in des­sen Weg gestellt habe, um ihn an der Flucht zu hin­dern. Auch wenn der Ange­klag­te dies beab­sich­tigt habe, sei der Zeu­ge nicht ver­letzt wor­den, obwohl er strau­chel­te und des­we­gen zur Sei­te gestol­pert sei.

3. Hin­sicht­lich des am 25.04.2024 begin­nen­den Straf­ver­fah­rens gegen 16 mut­maß­li­che „Geld­au­to­ma­ten­spren­ger“ wird auf die vor­an­ge­gan­ge­nen Pres­se­mit­tei­lun­gen Bezug genommen.

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