Uni­ver­si­tät Bay­reuth: Sym­po­si­um zur Umset­zung der Richt­li­nie über die Rech­te der Verbraucher

Am Don­ners­tag, 31. Mai 2012 ver­an­stal­tet die For­schungs­stel­le für Ver­brau­cher­recht der Uni­ver­si­tät Bay­reuth mit Unter­stüt­zung des Bun­des­mi­ni­ste­ri­ums für Ernäh­rung, Land­wirt­schaft und Ver­brau­cher­schutz ein Sym­po­si­um zur Umset­zung der Richt­li­nie über die Rech­te der Ver­brau­cher. Die Richt­li­nie 2011/83/EU vom 25. Okto­ber 2011 über die Rech­te der Ver­brau­cher ist bis zum 13. Dezem­ber 2013 in die Rechts­ord­nun­gen der Mit­glieds­staa­ten umzu­set­zen. Die­se Umset­zungs­vor­schrif­ten sind ab dem 13. Juni 2014 anzu­wen­den, für die Mit­glieds­staa­ten stellt sich daher die Fra­ge, wie die­se Umset­zung erfol­gen soll. Für Deutsch­land ist die Bun­des­tags­wahl im Herbst 2013 zu beach­ten, wel­che einen beson­ders zügi­gen Beginn des Gesetz­ge­bungs­ver­fah­rens erfor­der­lich macht.

Zu den beson­de­ren Her­aus­for­de­run­gen der Richt­li­ni­en­um­set­zung zählt die Beach­tung der Anfor­de­run­gen, wel­che sich aus der in Art. 4 der Richt­li­nie ver­an­ker­ten weit­ge­hen­den Voll­har­mo­ni­sie­rung erge­ben. Die­se Voll­har­mo­ni­sie­rung, wel­che die bis­he­ri­gen – auch rein tech­ni­schen – Erleich­te­run­gen der Min­dest­har­mo­ni­sie­rung besei­tigt, stellt an den Umset­zungs­ge­setz­ge­ber beson­ders hohe Anforderungen.

Es liegt daher nahe, sich die Richt­li­nie, die Schwie­rig­kei­ten ihrer Umset­zung sowie die natio­na­len Vor­be­rei­tun­gen dar­auf im Rah­men eines Sym­po­si­ums näher anzu­schau­en. Zu die­sem Zweck wird zunächst Ágnes Ker­tesz von der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on zu den Erwar­tun­gen der Kom­mis­si­on an die Richt­li­ni­en­um­set­zung Stel­lung neh­men. Sodann liegt es nahe, die bei­den deutsch­spra­chi­gen Rechts­ord­nun­gen hin­sicht­lich ihrer Umset­zungs­be­mü­hen neben­ein­an­der zu hal­ten. Daher wird zunächst Dr. Johan­nes Sta­benthei­ner vom Öster­rei­chi­schen Bun­des­mi­ni­ste­ri­um für Justiz das öster­rei­chi­sche Umset­zungs­vor­ha­ben vor­stel­len, bevor Karl- Heinz Oeh­ler vom Deut­schen Bun­des­mi­ni­ste­ri­um der Justiz die Pla­nun­gen hin­sicht­lich der Richt­li­ni­en­um­set­zung in Deutsch­land vor­stel­len wird. Ange­sichts der Voll­har­mo­ni­sie­rung steht dabei auch der Gedan­ke im Raum für bei­de Umset­zungs­pro­jek­te, jeden­falls im Ansatz, mit einem ein­heit­li­chen Text zu arbei­ten. Dies ist nicht nur aus rechts­po­li­ti­schen Grün­den, son­dern auch im Blick auf die durch­aus diver­gie­ren­den Gesetz­ge­bungs­sti­le bei­der Län­der von beson­de­rem Interesse.

Vor allem aber wird es um die prak­ti­schen Kon­se­quen­zen der Details der Richt­li­ni­en­um­set­zung gehen, auf wel­che nicht zuletzt die Inter­es­sen­ver­bän­de aller Betei­lig­ten mit beson­de­rer Span­nung war­ten. Dabei wird auch das Zusam­men­spiel mit bis­he­ri­gen Ver­brau­cher­schutz­me­cha­nis­men sowie Mecha­nis­men des all­ge­mei­nen Ver­trags- und Schuld­rechts eine wesent­li­che Rol­le spie­len. Die Ergeb­nis­se des Sym­po­si­ums sind auch im Blick auf das sich im Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren befind­li­che Gemein­sa­me Euro­päi­sche Kauf­recht von beson­de­rem Interesse.

Ver­an­stal­tungs­ort ist das Gebäu­de RW, Hör­saal H 24. Die Tagung rich­tet sich an Juri­sten aller Pro­fes­sio­nen. Es wird kei­ne Tagungs­ge­bühr erho­ben. Um Anmel­dung wird gebe­ten unter verbraucherrecht@​uni-​bayreuth.​de