Warn­streik der EVG legt erneut den Betrieb bei agi­lis lahm

Der drit­te Warn­streik der Gewerk­schaft EVG in die­sem Jahr wird erneut mas­si­ve Aus­wir­kun­gen auf den Betrieb in bei­den agi­lis Net­zen haben. Ab Streik­be­ginn am Sonn­tag, 14. Mai 22.00 Uhr bis Strei­ken­de am Diens­tag, 16.Mai zum Betriebs­schluss fal­len sämt­li­che Zug­fahr­ten aus. Bereits ab Sonn­tag­nach­mit­tag wird es zu ein­zel­nen Zug­aus­fäl­len kom­men, um zu gewähr­lei­sten, dass für einen stö­rungs­frei­en Betriebs­start am Mitt­woch, 17.5. alle Fahr­zeu­ge am rich­ti­gen Ort sind und das Zug­per­so­nal am Sonn­tag­abend den Dienst am vor­ge­se­he­nen Ort been­den kann.

agi­lis bit­tet alle Fahr­gä­ste an den bei­den Streik­ta­gen auf Rei­sen zuver­zich­ten bzw. ande­re Ver­kehrs­mit­tel zu nut­zen. Bei Fahr­ten am Sonn­tag­nach­mit­tag soll­ten Rei­sen­de eine Stun­de vor Abfahrt Ihres Zuges in den Fahr­plan­aus­kunfts­por­ta­len und ‑apps über den aktu­el­len Stand infor­mie­ren. Soll­te der Warn­streik frü­her been­det sein, wird agi­lis den Betrieb zu die­sem Zeit­punkt wie­der auf­neh­men. Aktu­el­le Infor­ma­tio­nen zum Streik gibt es auch unter www​.agi​lis​.de/​w​a​r​n​s​t​r​eik

agi­lis Mit­ar­bei­ter strei­ken nicht

Die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter von agi­lis selbst betei­li­gen sich nicht am Streik. Aller­dings ist das Unter­neh­men auf Stell­wer­ke und Ein­rich­tun­gen der Deut­schen Bahn ange­wie­sen, die vor­aus­sicht­lich bestreikt wer­den. Die Ein­rich­tung eines Schie­nen­er­satz­ver­kehrs ist lei­der nicht mög­lich. agi­lis Geschäfts­füh­rer Dr. Axel Hen­nig­hau­sen bit­tet die Fahr­gä­ste um Ver­ständ­nis: „Bereits zum drit­ten Mal wird der Tarif­kon­flikt zwi­schen der EVG und der Deut­schen Bahn auf unse­rem Rücken und dem Rücken unse­rer Kun­den aus­ge­tra­gen. Das Aus­maß von 50 Stun­den Dau­er ist für einen Warn­streik völ­lig über­zo­gen. Wir hof­fen, dass sich unse­re Fahr­gä­ste wie bei den letz­ten Streiks den­noch recht­zei­tig dar­auf ein­stel­len können.“

Streik­auf­ruf der EVG

Die Züge von agi­lis ver­keh­ren in den Net­zen Nord und Mit­te auf einer Strecken­län­ge von ins­ge­samt über 840 Kilo­me­tern. Die gesam­te Infra­struk­tur wird von der Deut­schen Bahn AG betrie­ben, deren Beschäf­tig­te von der Gewerk­schaft EVG zu einem Warn­streik auf­ge­ru­fen sind. Der Aus­stand beginnt am Sonn­tag­abend um 22 Uhr und endet vor­aus­sicht­lich am Diens­tag um 24 Uhr.

Erstat­tung und Umbuchungsregelungen

Wegen der mas­si­ven Aus­wir­kun­gen des Streiks gel­ten fol­gen­de Kulanzregelungen:

Für Fahr­schei­ne nach Deutsch­land­ta­rif (z.B. Bay­ern­ticket, etc.):

Der Deutsch­land­ta­rif gilt auf allen Zug­fahr­ten im Regio­nal­ver­kehr deren Start und Ziel nicht in einem Gebiet liegt, in dem ein und der­sel­be Ver­bund- oder Lan­des­ta­rif gilt. Alle Fahr­kar­ten des Deutsch­land­ta­rifs mit Rei­se­da­tum vom 14.05. (22 Uhr) bis 16.05.2023 kön­nen ab sofort bis ein­schließ­lich Sonn­tag fle­xi­bel zur Fahrt genutzt werden.

Kulanz­re­ge­lung Fahr­kar­ten für den Fernverkehr:

Gül­tig für Fahr­kar­ten des Fern­ver­kehrs, die bis ein­schließ­lich 11.05.2023 gekauft wur­den. Fahr­kar­ten mit Rei­se­tag 14.05. – 16.05.2023 kön­nen ab sofort bis ein­schließ­lich 14.05.2023 fle­xi­bel genutzt wer­den. Die Zug­bin­dung bei Spar­prei­sen und Super Spar­prei­sen ist auf­ge­ho­ben. Fahr­gä­ste kön­nen für ihre Wei­ter­fahrt einen ande­ren Zug nut­zen, dies gilt auch für Züge des Nah­ver­kehrs. Die City­funk­ti­on ist nicht von die­ser Kulanz erfasst. Für die Fahrt zum/​vom Bahn­hof im Abgangs- oder Ziel­ort muss am Rei­se­tag eine Fahr­kar­te für den ÖPNV vor Ort gekauft wer­den. Die­se Rege­lung gilt auch für Grup­pen­fahr­schei­ne, Tou­ri­sti­sche Tickets und Inter­na­tio­na­le Tickets (inter­na­tio­na­le DB Tickets und Tickets aus­län­di­scher Ver­triebs­bah­nen, z.B. ÖBB, für grenz­über­schrei­ten­de Ver­bin­dun­gen von/​nach oder durch Deutsch­land). Die fle­xi­ble Nut­zung gilt sowohl für Fahr­ten auf der glei­chen Strecke als auch für ande­re Strecken, sofern der auf dem Ticket ange­ge­be­ne Ziel­ort ange­steu­ert wird.

Zudem gel­ten bei Ver­spä­tung oder Zug­aus­fall die all­ge­mei­nen Fahr­gast­rech­te: Nach Ein­tritt des Streiks (ab 14.05., 22.00 Uhr) sind die Stor­nie­rung und die fle­xi­ble Nut­zung für den Streik­zeit­raum gesetz­li­ches Fahrgastrecht.

(Stich­wort: vor­aus­sicht­li­che Ver­spä­tung von mehr als 60 Minu­ten bei Ankunft am Ziel­ort) (VO FGR 1371/2007 –Arti­kel 16).

Betrof­fe­ne agi­lis-Kun­den kön­nen sich unter www​.agi​lis​.de/​k​o​n​t​akt oder per Tele­fon unter der 0800 58902 80 40 an die Kun­den­be­treu­ung wenden.

agi­lis bedau­ert die Ein­schrän­kung und bit­tet Fahr­gä­ste um Ver­ständ­nis. Aktu­el­le Infor­ma­tio­nen über Fahr­plan­ab­wei­chun­gen gibt es unter www​.agi​lis​.de/​a​b​w​e​i​c​h​u​n​gen