„Kin­der­mit­bring­tag“ beim Ober­lan­des­ge­richt Bamberg

Zum neun­ten Mal ver­an­stal­tet das Ober­lan­des­ge­richt Bam­berg einen „Kin­der­mit­bring­tag“ für sei­ne Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter sowie ihre Kin­der im Grund­schul­al­ter. Der unter­richts­freie Buß- und Bet­tag am 16. Novem­ber 2022 führt viel­fach zu Schwie­rig­kei­ten bei der Orga­ni­sa­ti­on der Kin­der­be­treu­ung. Daher wur­de die­ser Tag für den dies­jäh­ri­gen „Kin­der­mit­bring­tag“ aus­ge­wählt, um einer­seits den Kin­dern Ein­blicke in den Arbeits­platz eines Eltern­teils zu geben und um ande­rer­seits eine Kin­der­be­treu­ung für die­sen Tag sicherzustellen.

„Die Ver­ein­bar­keit von Beruf und Fami­lie ist für die baye­ri­sche Justiz ein beson­de­res Anlie­gen“, so der Prä­si­dent des Ober­lan­des­ge­richts Bam­berg Lothar Schmitt. „Wir freu­en uns daher durch den „Kin­der­mit­bring­tag“ am Buß- und Bet­tag einen klei­nen Bei­trag hier­zu lei­sten zu kön­nen“. Auch wer­den die Kin­der einen inten­si­ve­ren Ein­druck vom Arbeits­platz ihrer Mut­ter bzw. ihres Vaters gewin­nen kön­nen, ver­spricht Prä­si­dent Lothar Schmitt.

Zu Beginn des „Kin­der­mit­bring­ta­ges“ haben die Kin­der die Gele­gen­heit den Arbeits­platz ihrer Mut­ter oder ihres Vaters näher ken­nen zu ler­nen. Anschlie­ßend tref­fen sich um 09.00 Uhr alle Kin­der zum gegen­sei­ti­gen Ken­nen­ler­nen. Nach einer Begrü­ßung durch den Prä­si­den­ten des Ober­lan­des­ge­richts Lothar Schmitt stär­ken sich die Kin­der bei einem gesun­den und schmack­haf­ten Früh­stück. Ein Ernäh­rungs­be­ra­ter wird mit den Kin­dern alters­ge­recht und spie­le­risch über gesun­de Ernäh­rung spre­chen. Nach dem gemein­sa­men Früh­stück steht eine Füh­rung der Kin­der durch das Gebäu­de des Ober­lan­des­ge­richts gemein­sam mit den Wacht­mei­ste­rin­nen und Wacht­mei­stern auf dem Pro­gramm. Im Anschluss besteht für die Kin­der die Mög­lich­keit, an kind­ge­rech­ten Bewe­gungs­übun­gen teilzunehmen.