Landratsamt Bamberg: FFP2-Maskenpflicht für den Besuch des Gesundheitsamtes
FFP2-Maskenpflicht für den Besuch des Gesundheitsamtes im Landratsamt Bamberg
Mit der 17. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurden Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes nicht von der FFP2-Maskenpflicht ausgenommen
Aus diesem Grund gilt für Besucher des Landratsamtes Bamberg, die das Gesundheitsamt aufsuchen, die FFP2-Maskenpflicht. Medizinische Masken („OP-Masken“) sind nicht ausreichend.
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