Bay­reuth: IHK für Ober­fran­ken for­dert in einer Reso­lu­ti­on Maß­nah­men für eine schnel­le­re Ein­wan­de­rung von Fach­kräf­ten, Arbeits­kräf­ten und Azubis

IHK-Vollversammlung Resolution Fachkräfteeinwanderung Bayreuth Juli 2022
"Ohne Arbeits- und Fachkräfte wird es auf Dauer nicht möglich sein, den Bedarf zu decken, gehen doch in den kommenden Jahren die geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand", so IHK-Präsident Dr. Michael Waasner. Foto: ochsenfoto.de

IHK-Voll­ver­samm­lung: Reso­lu­ti­on zur Fachkräfteeinwanderung

Fach­kräf­te­ein­wan­de­rungs­ge­setz: Mit­tel­stands­freund­li­che Über­ar­bei­tung gefordert

Die Arbeits- und Fach­kräf­te­lücke in Ober­fran­ken wird immer grö­ßer. Die Voll­ver­samm­lung der IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth for­dert des­halb in einer Reso­lu­ti­on kon­kre­te Maß­nah­men, um die Ein­wan­de­rung von Fach­kräf­ten, Arbeits­kräf­ten und Aus­zu­bil­den­den unbü­ro­kra­ti­scher und damit schnel­ler zu gestal­ten.

Im Ein­zugs­ge­biet der IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth feh­len aktu­ell rund 17.000 Fach­kräf­te, bis 2030 wird die Lücke laut IHK-Fach­kräf­te­mo­ni­tor auf rund 54.000 stei­gen. Die Mit­glieds­un­ter­neh­men der IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth nut­zen alle Mög­lich­kei­ten, um den Bedarf an Arbeits- und Fach­kräf­ten heu­te und in Zukunft zu decken.

Neben vie­len wei­te­ren Maß­nah­men ist die geziel­te Anwer­bung von Arbeits- und Fach­kräf­ten aus dem Aus­land ein wich­ti­ges Ele­ment, den Bedarf zu decken. „Das muss aber ein­fach und ohne büro­kra­ti­sche Hemm­nis­se mög­lich sein“, mahnt IHK-Prä­si­dent Dr. Micha­el Waas­ner. „Ohne Arbeits- und Fach­kräf­te wird es auf Dau­er nicht mög­lich sein, den Bedarf zu decken, gehen doch in den kom­men­den Jah­ren die gebur­ten­star­ken Jahr­gän­ge in den Ruhestand.“

In ihrer Reso­lu­ti­on appel­liert die Voll­ver­samm­lung der IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth an die poli­ti­schen Ent­schei­dungs­trä­ger, das am 1. März 2020 ver­ab­schie­de­te Fach­kräf­te­ein­wan­de­rungs­ge­setz mit­tel­stands­freund­li­cher zu gestal­ten. Dr. Waas­ner: „Die gesetz­li­chen Rege­lun­gen müs­sen so geän­dert wer­den, dass eine Ein­wan­de­rung von Fach­kräf­ten, Arbeits­kräf­ten und Aus­zu­bil­den­den effi­zi­en­ter, unbü­ro­kra­ti­scher und damit auch schnel­ler erfol­gen kann.“

Sechs For­de­run­gen stellt die IHK-Voll­ver­samm­lung in ihrer Reso­lu­ti­on. Die wich­tig­sten Inhalte:

Wei­ter­ent­wick­lung zum Arbeits- und Fachkräfteeinwanderungsgesetz!

Das Fach­kräf­te­ein­wan­de­rungs­ge­setz (FEG) muss wei­ter­ent­wickelt wer­den zum Fach- und Arbeits­kräf­te­ein­wan­de­rungs­ge­setz. Arbeits­kräf­ten, die bran­chen­re­le­van­te Qua­li­fi­ka­tio­nen ohne zuge­hö­ri­gen Berufs­ab­schluss besit­zen, aber über ent­spre­chen­de Berufs­kom­pe­ten­zen ver­fü­gen, muss die Mög­lich­keit der schnel­len Zuwan­de­rung und zur Arbeits­auf­nah­me eröff­net werden.

Weni­ger strik­te Sprach­anfor­de­run­gen und Sprach­er­werb unterstützen!

Das FEG for­dert je nach Visum-Typ unter­schied­lich aus­ge­präg­te Deutsch­kennt­nis­se. Hier bedarf es der Anglei­chung und der Fest­schrei­bung eines Sprach­ni­veaus, das den tätig­keits­be­zo­ge­nen Anfor­de­run­gen der Unter­neh­men ent­spricht. Der Sprach­er­werb muss auch nach Auf­nah­me der Tätig­keit in Deutsch­land ermög­licht und geför­dert werden.

Aner­ken­nung aus­län­di­scher Berufs­ab­schlüs­se und Kom­pe­ten­zen erleichtern!

Die Ver­gleich­bar­keit im Aus­land erwor­be­ner Berufs­ab­schlüs­se ist nur sel­ten gege­ben. Bei teil­wei­ser Gleich­wer­tig­keit ist eine auf­wen­di­ge Nach­qua­li­fi­zie­rung erfor­der­lich, ver­bun­den mit dem Nach­weis des Sprach­ni­veaus A2. In der Pra­xis wer­den aber kaum alle Fach­be­grif­fe aus einer drei­jäh­ri­gen Berufs­aus­bil­dung benö­tigt, son­dern nur ein gerin­ger Teil davon.

Inte­gra­ti­on erleich­tern, Abwan­de­rung vermeiden!

Für eine gelun­ge­ne Inte­gra­ti­on ist der Erwerb der deut­schen Spra­che uner­läss­lich. Die­se schnell und ohne gro­ße Hür­den zu erwer­ben, ist in aller Inter­es­se. Loka­le „Küm­me­rer- und Paten­mo­del­le“ sind für eine gelun­ge­ne Inte­gra­ti­on sehr wich­tig. So wird auch die Blei­be­wahr­schein­lich­keit erhöht.

Inte­gra­ti­on erleich­tern, Abwan­de­rung vermeiden!

Für aus­län­di­sche Schul­ab­sol­ven­ten muss die Zuwan­de­rung zur Aus­bil­dung im dua­len Bil­dungs­sy­stem, unab­hän­gig vom schu­li­schen Abschluss­ni­veau des Her­kunfts­lan­des, erleich­tert wer­den. Bei der Berufs­aus­bil­dung könn­te kom­plett auf die Vor­rang­prü­fung ver­zich­tet werden.

Kom­pe­tenz der Zen­tra­len Stel­le für Ein­wan­de­rung von Fach­kräf­ten (ZSEF) erwei­tern und Büro­kra­tie abbauen!

Die ZSEF soll­te für alle Ver­fah­ren zustän­dig sein, nicht nur für die im beschleu­nig­ten Zuwan­de­rungs­ver­fah­ren. Ihre Kom­pe­ten­zen soll­ten erwei­tert und die Ver­fah­rens­dau­er gene­rell ver­kürzt werden.

Die Reso­lu­ti­on gibt es zum Nach­le­sen hier.