Mas­ken­pflicht in den Bay­reu­ther Rat­häu­sern aufgehoben

Die Mas­ken­pflicht für Besucher/​innen des Neu­en Rat­hau­ses, des Rat­haus II und der Schloss­ga­le­rie, die im Zuge der Coro­na-Pan­de­mie ein­ge­führt wur­de, wird ab sofort auf­ge­ho­ben. Dies gilt auch für die in ande­ren Gebäu­den befind­li­chen Dienst­stel­len der Stadt­ver­wal­tung, wie zum Bei­spiel das Stadt­gar­ten­amt, das Kul­tur- oder das Sport­amt. Per­sön­li­che Vor­spra­chen und eine Sach­be­ar­bei­tung sind aber wei­ter­hin nur auf der Grund­la­ge eines zuvor ver­ein­bar­ten Ter­mins möglich.