Land­kreis Kro­nach erhält 2,46 Mil­lio­nen Euro aus der Straßenbauförderung

Kreisstraße KC 16 nördlich Steinwiesen vor der Baumaßnahme. Foto: Thomas Haas
Kreisstraße KC 16 nördlich Steinwiesen vor der Baumaßnahme. Foto: Thomas Haas

Staat­li­che Zuwen­dun­gen für den Aus­bau der Kreis­stra­ße KC 16 nörd­lich Steinwiesen

Die Regie­rung von Ober­fran­ken för­dert die Ver­bes­se­rung der Ver­kehrs­in­fra­struk­tur des Land­krei­ses Kro­nach und hat dazu für den Aus­bau der Kreis­stra­ße KC 16 mit Neu­bau der Brücken über die Rodach und den Mühl­bach inkl. Ände­rung der Ein­mün­dung St 2207/KC 16 nörd­lich Stein­wie­sen nun eine För­de­rung von 2,46 Mil­lio­nen Euro bewilligt.

Der Land­kreis Kro­nach führt drin­gen­de Arbei­ten zur Ver­bes­se­rung der Ver­kehrs­ver­hält­nis­se durch. Dazu wird die Kreis­stra­ße KC 16 auf einer Län­ge von rund 200 Metern mit einer Fahr­bahn­brei­te von 6,50 Metern aus­ge­baut. Dabei wer­den auch die bei­den Brücken über die Rodach und den Mühl­bach erneu­ert. Eben­so wird die Ein­mün­dung in die Staats­stra­ße 2207 im Rah­men einer Gemein­schafts­maß­nah­me mit dem Staat­li­chen Bau­amt Bam­berg geän­dert. Der bis­he­ri­ge Aus­bau­zu­stand der Kreis­stra­ße mit einer Fahr­bahn­brei­te von 5,00 Metern ent­spricht nicht den Anfor­de­run­gen an die heu­ti­gen bzw. künf­ti­gen Ver­kehrs­ver­hält­nis­se. Der Strecken­ab­schnitt zeigt auf­grund des unzu­rei­chen­den Fahr­bahn­auf­bau­es und der unge­nü­gen­den Stra­ßen­ent­wäs­se­rung zahl­rei­che Netz- und Quer­ris­se sowie Ver­drückun­gen und Set­zun­gen. Die Brücken­bau­wer­ke wei­sen eben­falls bau­li­che Schä­den und Ton­na­ge­be­schrän­kun­gen auf.

Die ver­an­schlag­ten Gesamt­ko­sten betra­gen rund 4,43 Mil­lio­nen Euro, von denen rund 3,0 Mil­lio­nen Euro zuwen­dungs­fä­hig sind. Der bewil­lig­te Zuwen­dungs­be­trag in Höhe von 2,46 Mil­lio­nen Euro bedeu­tet einen För­der­satz von 82 Pro­zent und setzt sich zusam­men aus 2,1 Mil­lio­nen Euro (70 Pro­zent) aus dem Baye­ri­schen Gemein­de­ver­kehrs­fi­nan­zie­rungs­ge­setz (Art. 2 BayGVFG) und 360.000 Euro (12 Pro­zent) aus dem Finanz­aus­gleichs­ge­setz (Art. 13 c Bay­FAG). Die Mit­tel stam­men aus dem baye­ri­schen Staats­haus­halt und wer­den vom Baye­ri­schen Land­tag zur Ver­fü­gung gestellt.

Die Bau­ar­bei­ten haben bereits im Okto­ber 2021 begonnen.