Im Land­rats­amt Bam­berg gilt ab Mon­tag, 10. Janu­ar, die 3‑G-Zugangs­re­ge­lung für Besucher

Um den Dienst­be­trieb sicher­zu­stel­len, gilt für den Zutritt in der Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­de ab Mon­tag, 10. Janu­ar, die 3G-Rege­lung (geimpft, gene­sen, gete­stet). Die ent­spre­chen­den Nach­wei­se mit Per­so­nal­aus­weis oder Rei­se­pass wer­den am Haupt­ein­gang des Land­rats­am­tes bezie­hungs­wei­se am Ein­gang zum Gesund­heits­amt (Post­ge­bäu­de) überprüft.

Schnell­tests sind 24 Stun­den, PCR-Tests 48 Stun­den ab Pro­be­ent­nah­me gül­tig. Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die an ihrer Schu­le regel­mä­ßig gete­stet wer­den, benö­ti­gen kei­nen zusätz­li­chen Nach­weis. Für Kin­der bis zum sech­sten Geburts­tag sowie Kin­der, die noch nicht ein­ge­schult sind, gilt die 3G-Rege­lung nicht.