Tumor­zen­trum Ober­fran­ken Bay­reuth: Tipps für die Betreu­ung von Krebs­pa­ti­en­ten in der COVID-19-Pandemie

Als Tumor­zen­trum Ober­fran­ken e.V. sind wir den Krebs­pa­ti­en­ten unse­rer Regi­on ver­pflich­tet. Die Aus­wir­kun­gen der COVID-19-Pan­de­mie auf die Dia­gno­se und die Behand­lung von Krebs­er­kran­kun­gen erfül­len uns mit Sor­ge. Krebs­er­kran­kun­gen wer­den seit Beginn der Pan­de­mie weni­ger häu­fig dia­gno­sti­ziert (Piontek, 2021), und Krebs­be­hand­lun­gen wer­den ver­scho­ben (Voigt­län­der, 2021). Es steht zu befürch­ten, dass eine Ver­schlech­te­rung der Pro­gno­se der betrof­fe­nen Pati­en­ten die Fol­ge ist. Gleich­zei­tig sind Pati­en­ten mit einer akti­ven Krebs­er­kran­kung im Fal­le einer SARS-CoV-2-Infek­ti­on beson­ders gefähr­det (Von Lili­en­tal-Toal, Mai 2021). Die­se Pati­en­ten kön­nen, in Abhän­gig­keit von ihrer Grund­er­kran­kung und Behand­lung, eine schwä­che­re Immun­ant­wort auf das Virus auf­wei­sen. Auch besteht die Gefahr, dass bei die­sen Pati­en­ten eine COVID-19-Imp­fung kei­nen siche­ren Schutz vor einer schwe­ren Infek­ti­on bietet.

Es ist unser Anlie­gen, die Men­schen in unse­rer Regi­on auf die beson­de­re Gefähr­dung von Pati­en­ten mit Krebs­er­kran­kun­gen wäh­rend der COVID-19-Pan­de­mie hin­zu­wei­sen und hier­für zu sen­si­bi­li­sie­ren. Aus die­sem Grund appel­lie­ren wir:

► an die Ver­ant­wort­li­chen in Poli­tik und medi­zi­ni­schen Ein­rich­tun­gen, im Fal­le einer ggf. erfor­der­li­chen Prio­ri­sie­rung im Gesund­heits­we­sen Krebs­pa­ti­en­ten eine hohe Prio­ri­tät ein­zu­räu­men. Krebs­ope­ra­tio­nen und ande­re Krebs­be­hand­lun­gen sind nicht elek­tiv, son­dern drin­gend und kön­nen Leben retten.

► an die Ärz­te in Pra­xen und Impf­zen­tren, Krebs­pa­ti­en­ten und deren Ange­hö­ri­ge prio­ri­tär gegen SARS-CoV‑2 zu imp­fen. Spre­chen Sie ggf. mit den für die Krebs­er­kran­kung zustän­di­gen Fach­ärz­ten: Wie hoch ist das Risi­ko einer Infek­ti­on für den indi­vi­du­el­len Pati­en­ten ein­zu­schät­zen ? Im Ein­zel­fall kann eine Boo­ster-Imp­fung bereits 4 Wochen nach der 2. Imp­fung sinn­voll und not­wen­dig sein (Robert-Koch-Insti­tut, 2021). Ange­hö­ri­ge soll­ten als „Nest­schutz“ für den Pati­en­ten eben­falls prio­ri­tär geimpft wer­den bzw. ihre Boo­ster-Imp­fung zum frü­hest­mög­li­chen Zeit­punkt nach Zweit­imp­fung erhal­ten. Im Fal­le einer Expo­si­ti­on oder Infek­ti­on eines abwehr­ge­schwäch­ten Pati­en­ten mit dem Virus soll­te zudem an die Mög­lich­keit der früh­zei­ti­gen Ver­ab­rei­chung von Anti­kör­pern oder ande­ren Medi­ka­men­ten gedacht wer­den, um einem schwe­ren Ver­lauf vor­zu­beu­gen (Von Lili­en­tal-Toal, Dezem­ber 2021). Kon­tak­tie­ren Sie hier­zu am besten das nächst­ge­le­ge­ne Behandlungszentrum.

► an betrof­fe­ne Pati­en­ten und deren Ange­hö­ri­ge, das Impf­an­ge­bot ihrer Ärz­te anzu­neh­men. Bera­ten Sie sich mit Ihren Ärz­ten: Eine Imp­fung gegen COVID-19 ist fast immer sinn­voll. Auch eine lau­fen­de Krebs­be­hand­lung ist kein Grund gegen, son­dern FÜR eine Imp­fung. Hal­ten Sie trotz Imp­fung kon­se­quent die Hygie­ne­re­geln ein (Abstand, Mas­ken, Testung von Kon­takt­per­so­nen): Es ist mög­lich, dass Sie im Ver­gleich zu Gesun­den durch die Imp­fung weni­ger gut vor einer Infek­ti­on geschützt sind.

► an alle Men­schen der Regi­on, die gesetz­lich emp­foh­le­nen Vor­sor­ge­un­ter­su­chun­gen auch wäh­rend der COVID-19-Pan­de­mie kon­se­quent wahr­zu­neh­men. Ihr Haus­arzt wird Sie dies­be­züg­lich beraten.Konsultieren Sie ihn auch, wenn Sie ver­däch­ti­ge Beschwer­den, wie unkla­ren Gewichts­ver­lust, Blut im Stuhl, blu­ti­gen Aus­wurf oder Kno­ten in der Brust bemer­ken. Krebs­er­kran­kun­gen kön­nen häu­fig geheilt wer­den, wenn man sie früh­zei­tig entdeckt.