Bam­ber­ger VCD und BUND Natur­schutz neh­men Stel­lung zur Klinikumserweiterung

Gemein­sa­me Stel­lung­nah­me von VCD und BUND Natur­schutz in Bam­berg zum Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren Nr. 62 R, Erwei­te­rung des Kli­ni­kums zum Gesundheitscampus

Sehr geehr­ter Herr Ober­bür­ger­mei­ster Star­ke und Bür­ger­mei­ster Glü­sen­kamp, sehr geehr­te Mit­glie­der des Bau- und Werksenats,

zu oben genann­tem Tages­ord­nungs­punkt in der Sit­zung des Bau- und Werkse­nats am Mitt­woch, 8.12.2021, sind als Sit­zungs­vor­la­ge erste Kon­zep­te zur Erwei­te­rung des Kli­ni­kums ent­hal­ten, zu denen wir früh­zei­tig Stel­lung neh­men möch­ten, um die anste­hen­den Pla­nun­gen von Beginn an in die aus unse­rer Sicht rich­ti­ge Rich­tung zu len­ken. Grund­sätz­lich akzep­tie­ren wir die Umstruk­tu­rie­rung und Stär­kung der Kli­ni­kums­stand­or­te in Bam­berg, um eine qua­li­ta­tiv gute Gesund­heits­ver­sor­gung und Pfle­ge auch in aus­rei­chen­dem Umfang für Bam­berg Stadt und Land sicher­zu­stel­len. Zur Gestal­tung des neu­en Stand­orts haben wir jedoch fol­gen­de Anmer­kun­gen und Forderungen:

  • Das Pro­jekt ist für Stadt und Land­kreis ein Leucht­turm­pro­jekt und muss daher hin­sicht­lich Zukunfts­ori­en­tie­rung ein weg­wei­sen­des Vor­bild für wei­te­re öffent­li­che und auch pri­va­te Pro­jek­te sein, um die Glaub­wür­dig­keit der Stadt in künf­ti­gen Gesprä­chen zu gewähr­lei­sten und sie zukunfts­si­cher zu gestalten.
  • Der Master­plan zur Kli­nik-Erwei­te­rung sieht einen Flä­chen­ver­brauch von über 8 ha vor. Dies scheint uns ledig­lich für eine Ver­la­ge­rung des Stand­orts Micha­els­berg-St. Getreu deut­lich über­di­men­sio­niert zu sein. Es scheint nicht dem Gebot des spar­sa­men Umgangs mit Flä­che zu ent­spre­chen. Wir bit­ten somit den Platz­be­darf zu über­prü­fen und auch stär­ker in die Höhe zu bau­en, um Flä­che zu spa­ren. Eine Flä­chen­aus­wei­sung „auf Vor­rat“ ist hier nicht angebracht.
  • Im Bereich Mobi­li­tät soll­te als Prä­mis­se z. B. nur direkt an einer Ein­fahrt ein Park­haus gebaut wer­den. Dies ver­rin­gert den Bedarf an Ver­sie­ge­lung und führt gleich­zei­tig zu einer ruhi­ge­ren, siche­re­ren Gestal­tung des öffent­li­chen Raums auf dem Gelän­de. Per E‑Mail an
  • Die Errich­tung der Gebäu­de muss mög­lichst ener­gie­scho­nend erfol­gen. Ins­be­son­de­re ist zu prü­fen, ob sie teil­wei­se in Holz­bau­wei­se errich­tet wer­den kön­nen und somit die Ver­wen­dung von Beton und Stahl mit ihrer schlech­ten Kli­ma­bi­lanz gering gehal­ten wer­den kann.
  • Am Ende der Erwei­te­rungs­maß­nah­me muss der gesam­te Gesund­heits­cam­pus kli­ma­neu­tral gewor­den sein. Mög­lichst viel der bereit zu stel­len­den Ener­gie muss auf dem Gelän­de selbst gene­riert wer­den. Dabei müs­sen groß­flä­chi­ge Pho­to­vol­ta­ik-Anla­gen auf allen Dächern, Park­plät­zen und son­sti­gen geeig­ne­ten Flä­chen nicht nur der hin­zu­kom­men­den, son­dern auch der bestehen­den Kli­nik­ge­bäu­de und Park­plät­ze instal­liert werden.
  • Neben dem Ener­gie­aspekt soll­ten die Pla­nun­gen über­haupt den Umwelt­ge­dan­ken inten­siv auf­grei­fen, z.B. durch Fas­sa­den­be­grü­nung und Regen­was­ser­nut­zung. Mehr­we­gund Kreis­lauf­sy­ste­me bei der zukünf­ti­gen Bewirt­schaf­tung soll­ten schon bei der bau­li­chen Pla­nung berück­sich­tigt werden.
  • Bei der Aus­wei­sung von Aus­gleichs­flä­chen ist dar­auf zu ach­ten, dass im Sal­do nicht zusätz­li­che Flä­che ver­sie­gelt wird. Das heißt, dass Ent­sie­ge­lun­gen (z.B. auf der Muna) im Vor­feld gesche­hen soll­ten. Dane­ben hat ein natur­schutz­fach­li­cher Aus­gleich in unmit­tel­ba­rer Nähe zu erfol­gen. Ein Bio­top­ver­bund vom Bereich Fuch­sen­wie­se zum Bru­der­wald wür­de sich anbieten.
  • Das in der Vor­la­ge genann­te Ver­kehrs­gut­ach­ten muss zwin­gend (statt Indi­vi­du­al­ver­kehr wie bis­her) den Umwelt­ver­bund mit Prio­ri­tät behan­deln. Das Mobi­li­täts­kon­zept des erwei­ter­ten Kli­ni­kums muss aus sozia­len Grün­den eine gute Erreich­bar­keit ohne eige­nem KFZ sicher­stel­len. Ange­stell­te und Besu­chen­de, die kein KFZ besit­zen, dür­fen nicht vom Kli­ni­kum abge­hängt wer­den, weder in der Stadt noch im Land­kreis. Dafür soll der Stadt­rat mit dem Land­kreis Min­dest­stan­dards defi­nie­ren, die dies ermöglichen.
  • Die Aus­wir­kun­gen auf die umlie­gen­den Wohn­ge­bie­te und die Ver­kehrs­si­tua­ti­on der benach­bar­ten Stra­ßen, Wege und Kreu­zun­gen müs­sen dabei berück­sich­tigt wer­den, um Zusatz­be­la­stun­gen zu vermeiden.

Bei allen Punk­ten gilt, dass die Zie­le des Ver­kehrs­ent­wick­lungs­plans und des Mobi­li­täts­kon­zepts des Land­krei­ses genau­so wenig unter­gra­ben wer­den dür­fen wie die Ambi­tio­nen der Stadt zur Wei­ter­ent­wick­lung des Flächennutzungsplans.

Für Rück­fra­gen ste­hen wir ger­ne zur Verfügung.

Andre­as Irmisch, Vor­sit­zen­der VCD
Mar­tin Bücker, Vor­sit­zen­der BN