Öffentlicher Lauf im Bayreuther Eisstadion unter Corona-Regeln
Ab Freitag, 12. November, gelten für den öffentlichen Lauf im städtischen Kunsteisstadion die bayernweiten 2G-Zugangsregeln. Zutritt haben nur noch nachweislich geimpfte und genesene Personen. Dem Kassenpersonal muss der Impfstatus oder Genesungsnachweis vorgelegt werden. Für Kinder unter zwölf Jahren entfällt der Nachweis. Schülerinnen und Schüler, die älter als zwölf Jahre sind, benötigen als Nachweis einen Schülerausweis. Den Impfstatus müssen sie nicht vorlegen, da sie regelmäßig in der Schule getestet werden. Eine Maskenpflicht ist nur in den Toiletten und Umkleideräumen vorgeschrieben. Die Besucherkapazität wird auf maximal 200 Personen festgelegt.
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