Öffent­li­cher Lauf im Bay­reu­ther Eis­sta­di­on unter Corona-Regeln

Corona Maske Symbolbild

Ab Frei­tag, 12. Novem­ber, gel­ten für den öffent­li­chen Lauf im städ­ti­schen Kunst­eis­sta­di­on die bay­ern­wei­ten 2G-Zugangs­re­geln. Zutritt haben nur noch nach­weis­lich geimpf­te und gene­se­ne Per­so­nen. Dem Kas­sen­per­so­nal muss der Impf­sta­tus oder Gene­sungs­nach­weis vor­ge­legt wer­den. Für Kin­der unter zwölf Jah­ren ent­fällt der Nach­weis. Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die älter als zwölf Jah­re sind, benö­ti­gen als Nach­weis einen Schü­ler­aus­weis. Den Impf­sta­tus müs­sen sie nicht vor­le­gen, da sie regel­mä­ßig in der Schu­le gete­stet wer­den. Eine Mas­ken­pflicht ist nur in den Toi­let­ten und Umklei­de­räu­men vor­ge­schrie­ben. Die Besu­cher­ka­pa­zi­tät wird auf maxi­mal 200 Per­so­nen festgelegt.