Bericht aus der Baye­ri­schen Kabi­netts­sit­zung vom 13.07.2021: Coro­na-Impf­an­ge­bo­te wer­den mas­siv ausgeweitet

Corona Maske Symbolbild

1. Bay­ern wei­tet Coro­na-Impf­an­ge­bo­te mas­siv aus / Imp­fen wird schnel­ler und fle­xi­bler / Star­ke Part­ner set­zen neue Impf­an­ge­bo­te um 

2. Baye­ri­sches Lan­des­pro­gramm zur außer­schu­li­schen Unter­stüt­zung von Kin­dern und Jugend­li­chen in der Coro­na-Pan­de­mie ange­lau­fen / Frei­staat stärkt Jugend­ar­beit und Par­ti­zi­pa­ti­on von Kin­dern und Jugendlichen

3. Ände­run­gen bei gro­ßen Sport­ver­an­stal­tun­gen und kul­tu­rel­len Großveranstaltungen

1. Bay­ern wei­tet Coro­na-Impf­an­ge­bo­te mas­siv aus / Imp­fen wird schnel­ler und fle­xi­bler / Star­ke Part­ner set­zen neue Impf­an­ge­bo­te um

Bay­ern wei­tet im Kampf gegen die Coro­na-Pan­de­mie sei­ne Impf­an­ge­bo­te mas­siv aus. Die Staats­re­gie­rung wird Coro­na-Imp­fun­gen wei­ter fle­xi­bi­li­sie­ren und die Impf­be­reit­schaft der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wei­ter stei­gern. Beson­ders im Fokus steht dabei die Alters­grup­pe der 16- bis 30-Jährigen.

Künf­tig sol­len Erst­imp­fun­gen in den Impf­zen­tren auch ohne vor­he­ri­ge Regi­strie­rung und Ter­min mög­lich sein. Zudem soll die Wohn­ort­bin­dung auf­ge­ho­ben wer­den. Man kann sich also auch stadt‑, land­kreis- und bun­des­land­über­grei­fend imp­fen las­sen. Dar­über hin­aus ist es künf­tig mög­lich, dass Erst- und Zweit­imp­fun­gen von nie­der­ge­las­se­nen Ärz­ten und Impf­zen­tren in Kom­bi­na­ti­on vor­ge­nom­men werden.

Ergän­zend sol­len vor Ort Son­der­impf­ak­tio­nen aus­ge­wei­tet wer­den. So sind Imp­fun­gen mit mobi­len Teams zum Bei­spiel vor Geschäf­ten, auf Märk­ten oder bei Sport­ver­an­stal­tun­gen mög­lich. Die Impf­zen­tren kön­nen auch „Fami­li­en­sonn­ta­ge“ für Eltern und Kin­der ab zwölf Jah­ren anbie­ten. Ergän­zend kön­nen die Impf­zen­tren Dri­ve-in-Ange­bo­te einrichten.

Ziel ist es, den Impf­stoff vor allem mit Hil­fe mobi­ler Teams zu den Men­schen zu brin­gen. Um die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger in ihrer unmit­tel­ba­ren Lebens­welt zu errei­chen, setzt die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung auf star­ke Part­ner vor Ort. Dazu gehö­ren der Deut­sche Hotel- und Gast­stät­ten­ver­band (DEHO­GA), der Baye­ri­sche Jugend­ring, der Baye­ri­sche Lan­des­sport­ver­band, die Ver­ei­ni­gung der Baye­ri­schen Wirt­schaft (vbw), die Indu­strie- und Han­dels­kam­mer (IHK), der Hand­werks­tag, der Bun­des­ver­band der System­ga­stro­no­mie und die Betrei­ber gro­ßer Ein­kaufs­zen­tren, die bei der Umset­zung neu­er und unbü­ro­kra­ti­scher Impf­an­ge­bo­te hel­fen werden.

Ergän­zend bie­tet die Staats­re­gie­rung Impf­ak­tio­nen für bestimm­te Ziel­grup­pen: Rei­hen­imp­fun­gen für Schü­le­rin­nen und Schü­ler der Abschluss­klas­sen sind schon ange­lau­fen, in Kür­ze wer­den Rei­hen­imp­fun­gen für Stu­die­ren­de folgen.

2. Baye­ri­sches Lan­des­pro­gramm zur außer­schu­li­schen Unter­stüt­zung von Kin­dern und Jugend­li­chen in der Coro­na-Pan­de­mie ange­lau­fen / Frei­staat stärkt Jugend­ar­beit und Par­ti­zi­pa­ti­on von Kin­dern und Jugendlichen

Kin­der und Jugend­li­che sind von den Aus­wir­kun­gen der Coro­na-Pan­de­mie beson­ders betrof­fen. Gleich­zei­tig lei­sten sie durch das Ein­hal­ten von Beschrän­kun­gen und Hygie­ne­maß­nah­men einen wich­ti­gen Bei­trag zur Bewäl­ti­gung der Pan­de­mie. All das hat Spu­ren hin­ter­las­sen. Das baye­ri­sche Kabi­nett hat des­halb am 23. März 2021 ein Lan­des­pro­gramm zur Unter­stüt­zung von Kin­dern und Jugend­li­chen in der Coro­na-Pan­de­mie beschlos­sen. Der Bund hat spä­ter mit einem eige­nen Akti­ons­pro­gramm „Auf­ho­len nach Coro­na für Kin­der und Jugend­li­che“ nach­ge­zo­gen, von dem auch die Kin­der und Jugend­li­chen in Bay­ern profitieren.

Das Baye­ri­sche Unter­stüt­zungs­pro­gramm deckt die gesam­te Alters­span­ne der Kin­der und Jugend­li­chen und ihre viel­fäl­ti­gen Bedürf­nis­se ab. Zum einen wer­den bereits bestehen­de Pro­gram­me aus­ge­baut (z.B. Jugend­so­zi­al­ar­beit an Schu­len, Stär­kung der Erzie­hungs­be­ra­tungs­stel­len, zusätz­li­che Aus­bil­dungs­ak­qui­si­teu­re). Zusätz­lich wer­den neue nie­der­schwel­li­ge Unter­stüt­zungs­an­ge­bo­te zur Stär­kung von Jugend­ar­beit und Par­ti­zi­pa­ti­on von Kin­dern und Jugend­li­chen geschaffen.

So fin­det im Herbst 2021 ein gemein­sam mit dem Baye­ri­schen Jugend­ring initi­ier­ter digi­ta­ler Hack­athon statt, um gemein­sam Kon­takt- und Par­ti­zi­pa­ti­ons­for­ma­te im digi­ta­len Raum zu erar­bei­ten. Aus­ge­wähl­te dort erar­bei­te­te Pro­jek­te wer­den mit einem Jugend­bud­get in Höhe von 1 Mio. Euro umge­setzt und geför­dert. Eben­falls in Zusam­men­ar­beit mit dem Baye­ri­schen Jugend­ring wird eine Reak­ti­vie­rungs- und Wert­schät­zungs­kam­pa­gne ent­wickelt. Um den direk­ten Dia­log sowie die Betei­li­gung und Ein­be­zie­hung von Kin­dern und Jugend­li­chen wei­ter zu stär­ken, wird der­zeit eine Web­site kon­zi­piert, die einen Über­blick über bestehen­de Par­ti­zi­pa­ti­ons­mög­lich­kei­ten gibt und Akteu­re bes­ser vernetzt.

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Bau­stein des Unter­stüt­zungs­kon­zepts ist die Stär­kung der Jugend­so­zi­al­ar­beit an Schu­len (JaS), die wei­ter aus­ge­baut wird und gera­de sozi­al benach­tei­lig­te jun­ge Men­schen gezielt Hil­fe­stel­lung geben kann.

Beson­ders bela­ste­ten Fami­li­en greift der Frei­staat gezielt unter die Arme und baut ent­spre­chen­de Hil­fen wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie kon­ti­nu­ier­lich aus: Die bestehen­den 180 mul­ti­dis­zi­pli­när aus­ge­stat­te­ten Erzie­hungs­be­ra­tungs­stel­len kön­nen bis 2022 um zusätz­li­che 90 geför­der­te Stel­len erwei­tert und die Struk­tur der Erzie­hungs­be­ra­tung damit gestärkt wer­den. Das von Bay­ern initi­ier­te und län­der­über­grei­fen­de Pro­jekt der vir­tu­el­len Bera­tung wird ab 2022 um zusätz­li­che 50.000 Euro geför­dert, um die digi­ta­len Ange­bo­te zu stär­ken. Rund 70.000 Fami­li­en erhal­ten somit jähr­lich Unter­stüt­zung durch eine der baye­ri­schen Erziehungsberatungsstellen.

3. Ände­run­gen bei gro­ßen Sport­ver­an­stal­tun­gen und kul­tu­rel­len Großveranstaltungen

Ab 15. Juli 2021 gel­ten fol­gen­de Ände­run­gen der baye­ri­schen Infektionsschutzmaßnahmen:

Für gro­ße Sport­ver­an­stal­tun­gen mit län­der­über­grei­fen­dem Cha­rak­ter kön­nen die Ver­an­stal­ter wahl­wei­se abwei­chend von den bis­he­ri­gen Vor­ga­ben mehr Zuschau­er zulas­sen, wenn eine 7‑Ta­ge-Inzi­denz von 35 nicht über­schrit­ten ist und dabei fol­gen­de Vor­ga­ben beach­tet werden:

  • Zuläs­sig sind maxi­mal 35 % der Gesamt­ka­pa­zi­tät, höch­stens 20.000 Zuschau­er. Zwi­schen den Plät­zen ist ein Min­dest­ab­stand von 1,5 m zu wah­ren. Steh­plät­ze wer­den nicht zugelassen.
  • Die Nach­ver­fol­gung von Infek­ti­ons­ket­ten wird durch per­so­na­li­sier­te Tickets gewährleistet.
  • Die Zuschau­er haben einen nega­ti­ven Test­nach­weis vor­zu­le­gen. Aus­ge­nom­men hier­von sind geimpf­te und gene­se­ne Personen.
  • Der Ver­kauf und Kon­sum von alko­ho­li­schen Geträn­ken sind nicht zuläs­sig. Erkenn­bar alko­ho­li­sier­te Per­so­nen erhal­ten kei­nen Zutritt.
  • Es besteht FFP2-Mas­ken­pflicht. Unter frei­em Him­mel ent­fällt die­se am Sitzplatz.

Für kul­tu­rel­le Groß­ver­an­stal­tun­gen mit län­der­über­grei­fen­dem Cha­rak­ter mit mehr als 1.500 Besu­chern gel­ten die­se Anfor­de­run­gen entsprechend.