Bericht aus der Baye­ri­schen Kabi­netts­sit­zung vom 18. Mai 2021

Bay­ern beschließt wei­te­re Erleich­te­run­gen bei den Corona-Maßnahmen

Die Infek­ti­ons­zah­len in Bay­ern und Deutsch­land sin­ken wei­ter­hin kon­ti­nu­ier­lich. Das zeigt: Die Schutz­maß­nah­men grei­fen und die Imp­fun­gen wir­ken. Die 7‑Ta­ges-Inzi­denz für den Frei­staat liegt seit ver­gan­ge­nem Frei­tag wie­der unter 100. Auch die Bele­gungs­si­tua­ti­on in den Inten­siv­sta­tio­nen hat sich dadurch leicht entspannt.

Es steht immer mehr Impf­stoff zur Ver­fü­gung und die Zahl der täg­li­chen Imp­fun­gen in Bay­ern bleibt auf hohem Niveau. 38 Pro­zent der Bevöl­ke­rung haben eine Erst­imp­fung erhal­ten. Mehr als jeder Zehn­te wur­de voll­stän­dig geimpft. Die­se Ent­wick­lung erlaubt wei­te­re inzi­denz­ab­hän­gi­ge Erleichterungen.

Vor die­sem Hin­ter­grund beschließt die Staatsregierung:

  • Ab dem 25. Mai 2021 wird die Betreu­ung von Kin­dern, die im Schul­jahr 2021/2022 tat­säch­lich ein­ge­schult wer­den sol­len (Vor­schul­kin­der), in Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen, Kin­der­ta­ges­pfle­ge­stel­len, Feri­en­ta­ges­be­treu­ung und orga­ni­sier­ten Spiel­grup­pen bis zu einer 7‑Ta­ge-lnzi­denz von 165 im (ein­ge­schränk­ten) Regel­be­trieb zugelassen.

Ab dem 7. Juni 2021 (d.h. nach den Pfingst­fe­ri­en) wird der Wert der 7‑Ta­ge-lnzi­denz für die Schlie­ßung von Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen, Kin­der­ta­ges­pfle­ge­stel­len, Feri­en­ta­ges­be­treu­ung und orga­ni­sier­ten Spiel­grup­pen ein­heit­lich auf 165 festgelegt.

Bei einer 7‑Tagesinzidenz zwi­schen 50 und 165 fin­det ein­ge­schränk­ter Regel­be­trieb, bei einer 7‑Tagesinzidenz bis 50 fin­det nor­ma­ler Regel­be­trieb statt.

  • Neben Schu­len haben Kitas auf­grund ihrer gro­ßen sozia­len und gesell­schaft­li­chen Bedeu­tung unter ande­rem für die früh­kind­li­che Bil­dung von Kin­dern oder die Ver­ein­bar­keit von Fami­lie und Beruf ober­ste Prio­ri­tät. Um flan­kie­rend zu den umsich­ti­gen Locke­run­gen im Bereich der Kin­der­ta­ges­be­treu­ung einen mög­lichst siche­ren Kita-Betrieb in Bay­ern zu gewähr­lei­sten, wird die Baye­ri­sche Test­stra­te­gie nach der kürz­li­chen Zulas­sung von Anti­gen-Selbst­tests spe­zi­ell für klei­ne­re Kin­der unter sechs Jah­ren um das Pflicht-Ange­bot zwei­mal wöchent­li­cher frei­wil­li­ger Selbst­tests für Kin­der in Kin­der­be­treu­ungs­ein­rich­tun­gen, in Heil­päd­ago­gi­schen Tages­stät­ten und in Schul­vor­be­rei­ten­den Ein­rich­tun­gen erweitert.

  • Ab dem 7. Juni 2021 fin­det in Land­krei­sen und kreis­frei­en Städ­ten mit einer sta­bi­len 7‑Ta­ges-Inzi­denz unter 50 an allen Schul­ar­ten vol­ler Prä­senz­un­ter­richt (ohne Min­dest­ab­stand) für alle Jahr­gangs­stu­fen an allen Schul­ar­ten statt. Ab dem 7. Juni 2021 ist für Schü­le­rin­nen und Schü­ler ab der Jahr­gangs­stu­fe 5 das Tra­gen einer medi­zi­ni­schen Gesichts­mas­ke („OP-Mas­ke“) auf dem gesam­ten Schul­ge­län­de (ein­schließ­lich Unter­richts­raum) verpflichtend.

  • Ab dem 21. Mai 2021 sind Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen im Frei­en mit maxi­mal 250 Zuschau­ern (feste Sitz­plät­ze) in Land­krei­sen und kreis­frei­en Städ­ten mit einer sta­bi­len 7‑Ta­ges-Inzi­denz unter 100 erlaubt. Dies gilt für kul­tu­rel­le Ver­an­stal­tun­gen sowohl im pro­fes­sio­nel­len Bereich als auch für Lai­en- und Ama­teur­ensem­bles eben­so wie für fil­mi­sche Ver­an­stal­tun­gen. Für die Besu­cher gilt eine Test­pflicht. Die­se Test­pflicht ent­fällt in Land­krei­sen und kreis­frei­en Städ­ten mit einer sta­bi­len 7‑Ta­ges-Inzi­denz unter 50. Das Nähe­re regelt das ent­spre­chen­de Rah­men­hy­gie­ne­kon­zept des Staats­mi­ni­ste­ri­ums für Wis­sen­schaft und Kunst.

  • Lai­en- und Ama­teur­ensem­bles sind ein Eck­pfei­ler des rei­chen kul­tu­rel­len Lebens und der Ver­an­stal­tungs­land­schaft in Bay­ern. Die Mög­lich­keit, dass ab dem 21. Mai 2021 Pro­ben für Lai­en- und Ama­teur­ensem­bles in Land­krei­sen und kreis­frei­en Städ­ten mit einer sta­bi­len 7‑Ta­ge-Inzi­denz unter 100 grund­sätz­lich wie­der mög­lich sind, hat der Mini­ster­rat bereits am 10. Mai 2021 eröff­net. Um Pla­nungs­si­cher­heit für alle zu ermög­li­chen, beauf­tragt der Mini­ster­rat das Staats­mi­ni­ste­ri­um für Wis­sen­schaft und Kunst, das not­wen­di­ge Rah­men­hy­gie­ne­kon­zept mit dem Staats­mi­ni­ste­ri­um für Gesund­heit und Pfle­ge umge­hend abzu­stim­men und schnellst­mög­lich zu veröffentlichen.

  • Ab dem 21. Mai 2021 kön­nen Frei­bä­der in Land­krei­sen und kreis­frei­en Städ­ten mit einer sta­bi­len 7‑Ta­ges-Inzi­denz unter 100 öff­nen. Vor­aus­set­zung ist die Beach­tung des ent­spre­chen­den Rah­men­hy­gie­ne­kon­zepts (Abstands­wah­rung, Beschrän­kung der Per­so­nen pro m² etc.), ein Ter­min und ein nega­ti­ver Test. Die­se Test­pflicht ent­fällt in Land­krei­sen und kreis­frei­en Städ­ten mit einer sta­bi­len 7‑Ta­ges-Inzi­denz unter 50.

  • In Land­krei­sen und kreis­frei­en Städ­ten mit einer sta­bi­len 7‑Ta­ges-Inzi­denz unter 100 wer­den ab 21. Mai 2021 bei Sport­ver­an­stal­tun­gen im Frei­en (hier­zu zäh­len auch Frei­luft­sta­di­en mit über­dach­ten Zuschau­er­plät­zen) Zuschau­er im glei­chen Umfang und unter glei­chen Vor­aus­set­zun­gen wie bei Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen im Frei­en (d.h. Test­pflicht, feste Plät­ze, max. 250 Zuschau­er) zuge­las­sen. Die Test­pflicht ent­fällt in Land­krei­sen und kreis­frei­en Städ­ten mit einer sta­bi­len 7‑Ta­ges-Inzi­denz unter 50.

Fit­ness­stu­di­os dür­fen ab 21. Mai 2021 in Land­krei­sen und kreis­frei­en Städ­ten mit einer sta­bi­len 7‑Ta­ges-Inzi­denz unter 100 für kon­takt­frei­en Sport öff­nen. Vor­aus­set­zung ist ein nega­ti­ver Test der Besu­cher und die Beach­tung der Hygie­ne­maß­nah­men (Abstands­pflicht, FFP2-Mas­ken­pflicht außer beim Sport selbst). Die­se Test­pflicht ent­fällt in Land­krei­sen und kreis­frei­en Städ­ten mit einer sta­bi­len 7‑Ta­ges-Inzi­denz unter 50.

  • Da Orga­ni­sa­ti­on und Durch­füh­rung von Mes­sen einer lan­ge Vor­lauf­zeit bedür­fen, füh­ren kurz­fri­stig von der Poli­tik ange­setz­te Erleich­te­run­gen in die­sem Bereich nur zu einem lang­sa­men und all­mäh­li­chen Hoch­fah­ren des Mes­se­be­triebs. Der Mini­ster­rat stellt des­halb vor die­sem Hin­ter­grund bereits zum jet­zi­gen Zeit­punkt fest, dass bei einer anhal­tend gün­sti­gen Ent­wick­lung des Infek­ti­ons­ge­sche­hens eine all­ge­mei­ne Wie­der­auf­nah­me des Mes­se­be­triebs spä­te­stens zum 1. Sep­tem­ber 2021 mög­lich sein dürf­te. Die tat­säch­li­che Durch­füh­rung von Mes­sen hängt dabei vom wei­te­ren Ver­lauf des Pan­de­mie­ge­sche­hens ab.

Um die not­wen­di­gen, äußerst kom­ple­xen Hygie­ne­kon­zep­te bereits im Vor­feld einer mög­li­chen Öff­nung erpro­ben zu kön­nen, beschließt der Mini­ster­rat, die Durch­füh­rung der Mes­se Trend­Set vom 10. bis 12. Juli 2021 als Pilot­mes­se. Im Rah­men der not­wen­di­gen Abstim­mung und Aktua­li­sie­rung des Rah­men­hy­gie­ne­kon­zepts zwi­schen dem Staats­mi­ni­ste­ri­um für Wirt­schaft, Lan­des­ent­wick­lung und Ener­gie und dem Staats­mi­ni­ste­ri­um für Gesund­heit und Pfle­ge ist in die­sem Kon­text ins­be­son­de­re auch über die Fest­le­gung einer Höchst­be­su­cher­zahl zu ent­schei­den. Dabei sind sowohl das aktu­el­le Infek­ti­ons­ge­sche­hen als auch das Bedürf­nis nach Durch­füh­rung einer Mes­se in ange­mes­se­ner Grö­ße zum Testen der Kon­zep­te und der dazu­ge­hö­ri­gen Logi­stik zu berücksichtigen.

Nach Durch­füh­rung der Pilot­mes­se wird das Staats­mi­ni­ste­ri­um für Wirt­schaft, Lan­des­ent­wick­lung und Ener­gie gebe­ten, im Mini­ster­rat über die Erfah­run­gen und Erkennt­nis­se zu berich­ten und gleich­zei­tig einen Vor­schlag für das wei­te­re Vor­ge­hen im Bereich des Mes­se­we­sens vorzulegen.

  • Die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung beschließt ein­ma­lig im Jahr 2021 in Umset­zung des Mini­ster­rats­be­schlus­ses vom 4. Mai 2021 das befri­ste­te Pro­gramm „Tou­ris­mus in Bay­ern – fit für die Zukunft“ in Höhe von bis zu 30 Mio. Euro. Dies gibt zusätz­li­chen Auf­trieb für einen kraft­vol­len Neu­start nach der Kri­se, för­dert Inve­sti­tio­nen in einen nach­hal­ti­gen, smar­ten, bar­rie­re­frei­en und öko­lo­gi­schen Tou­ris­mus und stellt auch eine zusätz­li­che Maß­nah­me im Kampf gegen den Kli­ma­wan­del dar. Ins­be­son­de­re ist an fol­gen­de Maß­nah­men gedacht: Durch die Ein­füh­rung eines Nach­hal­tig­keits-Zer­ti­fi­kats för­dern wir natur­ver­träg­li­chen, sozia­len und wirt­schaft­li­chen Qua­li­täts­tou­ris­mus in ganz Bay­ern, der auf regio­na­le Pro­duk­te und Pro­duk­ti­ons­kreis­läu­fe setzt. Ein Digi­ta­li­sie­rungs- und Nach­hal­tig­keits­coa­ching soll die Digi­ta­li­sie­rung und Moder­ni­sie­rung ins­be­son­de­re der Klei­nen der Bran­che unter­stüt­zen. Die Unter­neh­men wer­den bei den nöti­gen Inve­sti­tio­nen für Maß­nah­men unter 30.000 Euro mit För­der­mit­teln unter­stützt. Die Erhe­bung von tou­ri­sti­schen Echt­zeit­da­ten soll geför­dert wer­den. So kön­nen Besu­cher­strö­me gelenkt, unnö­ti­ger Ver­kehr ver­mie­den und gestützt durch künst­li­che Intel­li­genz die Aus­la­stung pro­gno­sti­ziert wer­den. Die För­de­rung Digi­ta­ler Bar­rie­re­frei­heit im Tou­ris­mus unter­stützt bar­rie­re­freie Online-Ange­bo­te und soll das „Rei­sen für Alle“ stär­ken. Um nach­hal­ti­ge Mobi­li­tät wei­ter zu ver­bes­sern, wird die Errich­tung von E‑Ladesäulen in tou­ri­sti­schen Betrie­ben gefördert.

  • Der Mini­ster­rat beauf­tragt den Staats­mi­ni­ster für Wis­sen­schaft und Kunst, die baye­ri­schen Hilfs­pro­gram­me Solo­selbst­stän­di­gen­pro­gramm, Spiel­stät­ten- und Ver­an­stal­ter­pro­gramm sowie Hilfs­pro­gramm für Lai­en­mu­sik­ver­ei­ne im Rah­men der vor­han­de­nen Aus­ga­be­mit­tel bis zum 31. Dezem­ber 2021 fort­zu­füh­ren und das Spiel­stät­ten- und Ver­an­stal­tungs­pro­gramm rück­wir­kend zum 1. Janu­ar 2021 für Ama­teur­thea­ter und gemein­nüt­zi­ge Kul­tur­ver­an­stal­ter zu öff­nen. Der Mini­ster­rat beschließt dar­über hin­aus zur Ver­län­ge­rung des Spiel­stät­ten- und Ver­an­stal­tungs­pro­gramms bis zu 10 Mio. Euro aus dem Son­der­fonds Coro­na-Pan­de­mie zur Ver­fü­gung zu stellen.

  • Der Mini­ster­rat beauf­tragt die Staats­mi­ni­ste­rin für Digi­ta­les, eine wei­te­re Ver­län­ge­rung des baye­ri­schen Kino­un­ter­stüt­zungs­pro­gramms bis zum 31. Dezem­ber 2021 für den Fall zu ver­an­las­sen, dass der Son­der­fonds des Bun­des den Bereich der Kinos nicht berück­sich­tigt oder die­ser nicht recht­zei­tig bis zum 1. Juli 2021 (Aus­lau­fen der Kino-Anlauf­hil­fen II) star­ten kann. Für die Ver­län­ge­rung sol­len die bis­her für das Kino­un­ter­stüt­zungs­pro­gramm zur Ver­fü­gung gestell­ten Mit­tel ver­wen­det werden.