Ein Drit­tel der Kulm­ba­cher Land­kreis­be­völ­ke­rung geimpft

Symbolbild Impfung

Im Land­kreis Kulm­bach hat jeder Drit­te der Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­ner eine Erst­imp­fung erhal­ten. Die Impf­quo­te der Erst­imp­fun­gen im Land­kreis liegt mitt­ler­wei­le bei 30,16 %, die­je­ni­ge der Zweit­imp­fun­gen bei 10,33 %, jeweils bezo­gen auf die Gesamt­be­völ­ke­rung. Damit lie­gen bei­de Impf­quo­ten deut­lich über dem Bun­des- und dem Landesdurchschnitt.

„Dies ist dem her­vor­ra­gen­den Zusam­men­wir­ken von Impf­zen­trum und Haus­ärz­ten geschul­det“, sagt der Lei­ter des Kri­sen­stabs Oli­ver Hem­pf­ling. „Alle Betei­lig­ten enga­gie­ren sich weit über das Erwart­ba­re hinaus.“

Neben dem Imp­fen bleibt das flä­chen­decken­de Testen die zwei­te wich­ti­ge Säu­le in der Pan­de­mie­be­kämp­fung. Daher sind auch am kom­men­den Mai-Fei­er­tag die Schnell­test­zen­tren in Kulm­bach und Thur­n­au in Betrieb. Die Test­strecke im BRK Kreis­ver­band am Rot-Kreuz-Platz in Kulm­bach hat von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr geöff­net, im Schüt­zen­haus in Thur­n­au kann man sich von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr testen las­sen. Ledig­lich in Main­leus wer­den am 01. Mai kei­ne Schnell­tests angeboten.

Erleich­te­run­gen für Geimpfte

Das Baye­ri­sche Kabi­nett hat Locke­run­gen für Geimpf­te beschlos­sen. Wer zwei­mal geimpft ist, muss künf­tig kei­ne Tests mehr vor­le­gen, wo die­se, wie etwa beim Fri­seur, der­zeit not­wen­dig sind. Damit wer­den voll­stän­dig geimpf­te Per­so­nen nega­tiv gete­ste­ten Per­so­nen gleich­ge­stellt. Als Impf­nach­weis emp­fiehlt sich der Impf­pass oder die Doku­men­ta­ti­on über die bei­den Imp­fun­gen, die man im Impf­zen­trum erhal­ten hat.

Erleich­te­run­gen gibt es auch in ande­ren Berei­chen. Gar­ten­märk­te, Blu­men­fach­ge­schäf­te und Buch­hand­lun­gen gel­ten wie­der als Geschäf­te des täg­li­chen Bedarfs und dür­fen unab­hän­gig von der Sie­ben-Tage-Inzi­denz öff­nen. Glei­ches gilt für Laden­ge­schäf­te der kör­per­fer­nen Dienst­lei­stungs­be­trie­be und der Hand­werks­be­trie­be. Dazu zäh­len etwa Foto­stu­di­os, Schu­ma­cher oder Schnei­de­rei­en sowie Repa­ra­tur­dien­ste im Bereich Tele­kom­mu­ni­ka­ti­on. Dabei gel­ten die glei­chen Maß­ga­ben, die alle Geschäf­te des täg­li­chen Bedarfs beach­ten müs­sen. Dies bedeu­tet unter ande­rem, dass ab einer Inzi­denz von 100 eine ange­pass­te Kun­den­zahl­be­gren­zung gilt. Es dür­fen sich maxi­mal ein Kun­de pro 20 qm für die ersten 800 qm sowie zusätz­lich ein Kun­de pro 40 qm für die dar­über­hin­aus­ge­hen­de Ver­kaufs­flä­che gleich­zei­tig im Laden­ge­schäft auf­hal­ten. Ein nega­ti­ver Test ist nicht erforderlich.

In Anleh­nung an die Rege­lun­gen der bun­des­wei­ten Coro­na-Not­brem­se dür­fen außer­dem höch­stens fünf Kin­der unter 14 Jah­ren gemein­sam kon­takt­frei­en Sport im Frei­en trei­ben. Dies gilt trotz des über 100 lie­gen­den Inzi­denz­werts auch im Land­kreis Kulmbach.

Nach weni­gen Tagen Unter­bre­chung ist dar­über hin­aus wie­der die wech­sel­sei­ti­ge, unent­gelt­li­che, nicht geschäfts­mä­ßi­ge Beauf­sich­ti­gung von Kin­dern unter 14 Jah­ren in festen, fami­li­är oder nach­bar­schaft­lich orga­ni­sier­ten Betreu­ungs­ge­mein­schaf­ten erlaubt. Dies aller­dings nur, wenn sie Kin­der aus dem eige­nen und höch­stens einem wei­te­ren Haus­stand umfasst.

Inzi­denz sinkt unter 200

Unter­des­sen sinkt die 7‑Ta­ge-Inzi­denz für den Land­kreis Kulm­bach auf 195,62. Es wur­den 21 wei­te­re posi­ti­ve Coro­na­vi­rus-Fäl­le bestä­tigt. Von den aktu­el­len Coro­na-Fäl­len fal­len 140 in die letz­ten sie­ben Tage.