Bay­reu­ther Grü­ne und Unab­hän­gi­ge for­dern: Grund­schu­le St. Geor­gen in Prio­ri­tä­ten­li­ste A aufnehmen

Symbolbild Schule

Dring­lich­keits­an­trag zur Stadt­rats­sit­zung am 28.4.2021 eingereicht

Wie in der Sit­zung des Bau­aus­schus­ses am 20.4.21 berich­tet wur­de, ist eine Sofort­maß­nah­me mit Kosten von ca. 70.000 € aus dem Bau­un­ter­halt außer­plan­mä­ßig not­wen­dig. Der Stadt­rats­frak­ti­on der Grü­nen und Unab­hän­gi­gen erscheint es wenig ziel­füh­rend, 70.000 € in eine Inte­rims­lö­sung zu inve­stie­ren. Es wäre viel­mehr sinn­voll, die beschrie­be­ne Maß­nah­me vor­zu­zie­hen, da die schul­auf­sicht­li­che Geneh­mi­gung (Raum­pro­gramm) bereits seit dem 01.09.2020 vor­liegt, und sämt­li­che erfor­der­li­chen Schrit­te zu ihrer Umset­zung umge­hend ein­zu­lei­ten, und der Maß­nah­me daher eine höhe­re Prio­ri­tät ein­zu­räu­men, als ursprüng­lich vor­ge­se­hen. Um zu ver­mei­den, dass die Prio­ri­tä­ten­li­ste A um eine neue Maß­nah­me erwei­tert wird, schla­gen die Grü­nen und Unab­hän­gi­gen einen Tausch vor.

„Wir haben heu­te einen Dring­lich­keits­an­trag ein­ge­reicht und gefor­dert, dem Ersatz des Ver­bin­dungs­baus mit der Erwei­te­rung für die Offe­ne Ganz­tags­schu­le an der Grund­schu­le St. Geor­gen Prio­ri­tät A ein­zu­räu­men“, berich­tet die Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de Sabi­ne Stei­nin­ger, die wei­ter aus­führt: „Dies haben vor­sorg­lich getan, falls in der Stadt­rats­sit­zung am 19. Mai 2021 ent­schie­den wer­den soll­te, die Maß­nah­me nicht im Rah­men der „Richt­li­nie zum beschleu­nig­ten Infra­struk­tur­aus­bau der Ganz­tags­be­treu­ung für Grund­schul­kin­der 2020–21“ durchzuführen.“

Ihr Frak­ti­ons­kol­le­ge und Mit­an­trag­stel­ler, Dr. Klaus Wührl-Strul­ler ergänzt: „Um die Anzahl der Schu­len in Prio­ri­tä­ten­li­ste A nicht wei­ter zu erhö­hen, soll die Schul­bau­maß­nah­me Städ­ti­sche Wirt­schafts­schu­le in die Prio­ri­tä­ten­li­ste B auf­ge­nom­men wer­den.“ Auf­grund aktu­el­ler Vor­ga­ben sei bei der Städ­ti­schen Wirt­schafts­schu­le eine Anpas­sung des Alt­baus an eine moder­ne Schul­nut­zung nicht mög­lich. Viel­mehr sei ein Ersatz­neu­bau anzu­stre­ben, da der För­der­ge­ber den bis­he­ri­gen Sanie­rungs­an­satz in Fra­ge stel­le. Hier­für müs­se ein neu­er Antrag gestellt werden.

Abschlie­ßend beton­ten Stei­nin­ger und Wührl-Strul­ler: „Die bei­den Schul­bau­maß­nah­men könn­ten in der Prio­ri­tä­ten­li­ste ent­spre­chend die Plät­ze tau­schen. Die Städ­ti­sche Wirt­schafts­schu­le hat dadurch kei­ne Nachteile.“