MdB Dr. Sil­ke Lau­nert: Bun­des­tag stimmt über bun­des­wei­te „Coro­na-Not­brem­se“ ab

Silke Launert. Fotograf: Tobias Koch
Silke Launert. Fotograf: Tobias Koch

Am heu­ti­gen Mitt­woch stimmt der Deut­sche Bun­des­tag über das Vier­te Gesetz zum Schutz der Bevöl­ke­rung bei einer epi­de­mi­schen Lage von natio­na­ler Trag­wei­te ab. Die Bay­reu­ther Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te kann auf­grund einer sie betref­fen­den Qua­ran­tä­ne­pflicht (Kon­takt­per­son 1. Gra­des) nicht vor Ort sein und abstim­men. Aller­dings möch­te sie ange­sichts der Bedeu­tung der The­ma­tik und vor dem Hin­ter­grund, dass sie bereits zahl­rei­che Anfra­gen hier­zu erreicht haben, auf die­sem Wege nach­fol­gen­de Erklä­rung abgeben:

„Ich war und bin kein Freund die­ses Geset­zes aus fol­gen­den Gründen:

1. Als Anhän­ger des Sub­si­dia­ri­täts­grund­sat­zes hät­te es aus mei­ner Sicht das Hoch­zie­hen (nur) der Not­brem­se nicht gebraucht. Ja, ich sehe das Argu­ment, dass es schö­ner ist, wenn über­all in der Bun­des­re­pu­blik das­sel­be gilt. Aller­dings fin­det die Not­brem­se nur auf Inzi­den­zen über 100 Anwen­dung und auch inso­weit kön­nen die Län­der mehr machen. Also ist einer­seits das Ziel nicht wirk­lich erreicht und ande­rer­seits ver­lie­ren im Gegen­zug die Län­der, wel­che näher dran sind, eine gewis­se Fle­xi­bi­li­tät, die man bei der Grund­rechts­ab­wä­gung braucht.

2. Für Regio­nen, wie mei­nen Wahl­kreis, die seit Mona­ten über einer 100er-Inzi­denz lie­gen, wird es mei­ner Mei­nung nach durch die Neu­re­ge­lung nicht zu einer wesent­li­chen Redu­zie­rung der Zah­len kom­men. Das Gesetz schreibt den Zustand aber über meh­re­re wei­te­re Mona­te fort und gewich­tet die Fol­ge­wir­kun­gen dadurch zu wenig. Die mei­sten Län­der haben zudem ja bereits ähn­li­che Rege­lun­gen. Die­se sind aller­dings fle­xi­bler und leich­ter abzu­än­dern, wenn es vor Ort nicht passt. Ein Bun­des­ge­setz wird man auf­grund Schwer­punkt­set­zun­gen vor Ort jedoch nicht so leicht anpas­sen können.

3. Trotz der wirk­lich guten Nach­bes­se­run­gen im Gesetz im Ver­gleich zum Ent­wurf habe ich nach wie vor noch ver­fas­sungs­recht­li­che Beden­ken. Alter­na­ti­ven wur­den zu wenig gewich­tet. Die feh­len­de Ein­bet­tung der Inzi­denz in die kon­kre­ten Fol­gen für Gesund­heit und Leben von Men­schen habe ich mehr­fach gerügt.

4. Fazit: Ich hal­te die Nach­tei­le durch die­ses Gesetz für schwer­wie­gen­der als die Vor­tei­le. Ange­bo­te mit bes­se­ren Öff­nungs­stra­te­gien nach einer wirk­li­chen Redu­zie­rung der Zah­len wären mir ungleich lie­ber gewe­sen. Trotz­dem dan­ke ich allen, die das Gesetz wesent­lich (z.B. im Hin­blick auf die Aus­gangs­be­schrän­kun­gen und auf die Befri­stung) ver­bes­sert haben. Ich habe seit 1,5 Wochen hin und her über­legt, ob ich aus den ange­führ­ten Grün­den dage­gen stim­men oder mich ent­hal­ten soll. Jetzt kann ich auf­grund mei­ner Qua­ran­tä­ne lei­der nicht vor Ort sein und abstim­men. Da ich jedoch zu die­sem The­ma schon sehr vie­le Tele­fon­ge­sprä­che hat­te, war es mir wich­tig, mei­ne Hal­tung hier­zu zumin­dest auf die­sem Wege mitzuteilen.“