Bay­reuth: Aggres­si­ver 44-Jäh­ri­ger greift Poli­zi­sten mit Mes­ser an

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bayreuth

BAY­REUTH. Wegen sei­nes aggres­si­ven Soh­nes bat ein älte­rer Bewoh­ner eines Mehr­fa­mi­li­en­hau­ses die Poli­zei am Mitt­woch­mit­tag um Hil­fe. Der 44-jäh­ri­ge Sohn trat den Beam­ten wenig spä­ter mit einem Mes­ser ent­ge­gen. Da der Ein­satz von Pfef­fer­spray ohne Wir­kung blieb, setz­te ein Beam­ter die Schuss­waf­fe ein. Der Ver­letz­te kam anschlie­ßend in ein Kran­ken­haus. Kri­mi­nal­po­li­zei und Staats­an­walt­schaft Bay­reuth haben die Ermitt­lun­gen aufgenommen.

Gegen 13 Uhr mel­de­te sich der 81-Jäh­ri­ge bei der Poli­zei Bay­reuth-Stadt und teil­te mit, dass er von sei­nem Sohn tät­lich ange­gan­gen wird. Eine Strei­fen­be­sat­zung war wenig spä­ter in der Albrecht-Dürer-Stra­ße vor Ort. Der aggres­si­ve Sohn, der sich mit sei­nem Vater in der Woh­nung auf­hielt, ver­wei­ger­te den Beam­ten den Zutritt, die dar­auf­hin Ver­stär­kung anfor­der­ten. Nach ersten Erkennt­nis­sen ging der 44-Jäh­ri­ge im Ein­gangs­be­reich dann unver­mit­telt mit einem Mes­ser auf die Poli­zi­sten los. Trotz mehr­ma­li­ger Auf­for­de­rung leg­te er es nicht weg. Da der Ein­satz von Pfef­fer­spray kei­ne Wir­kung zeig­te, mach­te ein Beam­ter von der Dienst­waf­fe Gebrauch und traf den Mann an der Hand. Der 44-Jäh­ri­ge zog sich in die Woh­nung zurück. Wei­te­re Poli­zi­sten dran­gen kurz dar­auf in die Wohn­räu­me ein um Erste Hil­fe zu lei­sten und den Tat­ver­däch­ti­gen fest­zu­neh­men. Der Mann lei­ste­te trotz einer offen­sicht­li­chen Ver­let­zung an der Hand hef­ti­gen Wider­stand und muss­te mit unmit­tel­ba­rem Zwang ärzt­lich ver­sorgt wer­den. Anschlie­ßend brach­te ihn der Ret­tungs­dienst in ein Kran­ken­haus. Der Vater des Man­nes und die ein­ge­setz­ten Poli­zei­be­am­ten blie­ben unverletzt.

Die Kri­mi­nal­po­li­zei Bay­reuth über­nahm die Ermitt­lun­gen und führ­te Spu­ren­si­che­rungs­maß­nah­men in dem Anwe­sen durch. Beam­te des Lan­des­kri­mi­nal­am­tes prü­fen zusam­men mit der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth rou­ti­ne­mä­ßig die Recht­mä­ßig­keit des Schusswaffengebrauchs.

Des Wei­te­ren hat die Staats­an­walt­schaft Bay­reuth Ermitt­lun­gen wegen des Ver­dachts eines Tötungs­de­lik­tes gegen den 44-Jäh­ri­gen auf­ge­nom­men. Der Beschul­dig­te wird mor­gen dem Haft­rich­ter vorgeführt.