War­nung vor betrü­ge­ri­schen Hand­wer­kern – Poli­zei gibt Verhaltenstipps

Symbolbild Polizei

Mit­tel­fran­ken (ots) – In den letz­ten Tagen regi­strier­te die mit­tel­frän­ki­sche Poli­zei ver­mehrt Hin­wei­se auf angeb­li­che Hand­wer­ker­fir­men, die über­wie­gend älte­ren Men­schen Hand­wer­kerlei­stun­gen zu über­teu­er­ten Prei­sen anbie­ten. Die Kri­mi­nal­po­li­zei warnt und gibt Verhaltenstipps.

Die bun­des­weit agie­ren­den Täter­grup­pie­run­gen begin­nen erfah­rungs­ge­mäß auch in Mit­tel­fran­ken zu Beginn der neu­en „Sai­son“ mit ihren unse­riö­sen Aktivitäten.

In der Regel gehen die ver­meint­li­chen Hand­wer­ker gezielt und unge­fragt auf Haus­ei­gen­tü­mer und Bewoh­ner zu und geben an, dass an ihren Häu­sern, Gara­gen oder Anbau­ten drin­gen­de Hand­werks­ar­bei­ten wie bspw. Dach­sa­nie­run­gen durch­ge­führt wer­den müss­ten. Sie ver­wei­sen hier­bei auch aus­drück­lich auf die Pro­ble­ma­tik mög­li­cher Asbest­hal­tig­keit vor­han­de­ner Bau­stof­fe und ver­su­chen damit Angst zu erzeugen.

Durch geschick­te Gesprächs­füh­rung ver­mit­teln die Täter den Ein­druck, dass die Maß­nah­men drin­gend erfor­der­lich sei­en und bie­ten gleich­zei­tig die schnel­le Umset­zung zu einem ver­gleichs­wei­se gün­sti­gen Preis an. Teil­wei­se wer­den die Geschä­dig­ten noch zusätz­lich unter Druck gesetzt, indem bereits wäh­rend des ersten Gesprächs ohne Auf­trags­ver­ga­be mit den Arbei­ten begon­nen wird.

Durch Ver­wen­dung gän­gi­ger Zunft­zei­chen zum Bei­spiel des Dach­decker­hand­werks, ange­bracht auf Klei­dung und Fahr­zeu­gen, erzeu­gen die Täter zudem den fal­schen Ein­druck eines seriö­sen Fachbetriebes.

Die ver­un­si­cher­ten Eigen­tü­mer las­sen sich durch das auf­dring­li­che und drei­ste Vor­ge­hen teil­wei­se ver­äng­sti­gen, unter Druck set­zen und stim­men den Sanie­rungs­ar­bei­ten zu dem ver­meint­lich gün­sti­gen Preis schließ­lich zu. Die Repa­ra­tu­ren wer­den dann in vie­len Fäl­len jedoch nur unsach­ge­mäß durch­ge­führt, wofür die Täter aber anschlie­ßend einen erheb­lich höhe­ren als zuvor ver­an­schlag­ten Preis fordern.

Da der Abriss bzw. Rück­bau außer­dem meist unfach­män­nisch und mit­tels grob durch­ge­führ­ter Arbei­ten erfolgt, kön­nen hier­bei gesund­heits­schäd­li­che Schad­stof­fe frei­ge­setzt wer­den. Mög­li­che Gesund­heits­ge­fähr­dun­gen wer­den hier­bei in Kauf genommen.

Wei­ter­hin bie­ten die angeb­li­chen Fach­fir­men die ord­nungs­ge­mä­ße Ent­sor­gung der in der Regel asbest­hal­ti­gen Dach­plat­ten an. Tat­säch­lich wer­den die­se jedoch nicht fach­ge­recht ent­sorgt oder sogar ein­fach vor Ort lie­gen gelas­sen, was für den letz­ten Eigen­tü­mer zu wei­te­ren erheb­li­chen Fol­ge­ko­sten füh­ren kann.

Um die gefor­der­te Bezah­lung dann schließ­lich ein­zu­trei­ben, set­zen die ver­meint­li­chen Hand­wer­ker die Auf­trag­ge­ber mas­siv unter Druck und for­dern sie auf, sofort Bar­geld von der Bank zu holen und dort nichts über den Ver­wen­dungs­zweck zu erzählen.

Die Nürn­ber­ger Kri­mi­nal­po­li­zei warnt des­halb ein­dring­lich vor der­ar­ti­gen Haus­tür­ge­schäf­ten, bei denen betrü­ge­ri­sche Dienst­lei­stun­gen über­teu­ert ange­bo­ten oder ggf. sogar ohne vor­he­ri­ge Beauf­tra­gung durch­ge­führt wer­den. Dadurch kön­nen nicht nur erheb­li­che Schä­den son­dern auch Fol­ge­ko­sten entstehen.

Beach­ten Sie des­halb fol­gen­de Verhaltenshinweise:

  • Las­sen Sie unan­ge­kün­digt auf­tre­ten­de Hand­wer­ker oder Ver­käu­fer nicht in Ihre Woh­nung, in Ihr Haus oder auf Ihr Grundstück.
  • Kau­fen oder unter­schrei­ben Sie grund­sätz­lich nie­mals etwas an der Haustür.
  • Sei­en Sie miss­trau­isch: Ange­bo­te­ne Dienst­lei­stun­gen, sind meist wenig fach­ge­recht bzw. wer­den letzt­lich nicht ord­nungs­ge­mäß durch­ge­führt. Die ver­spro­che­ne Ent­sor­gung der Abfäl­le wird evtl. sogar über­haupt nicht ausgeführt.
  • Zah­len Sie nie per Vor­aus­kas­se. Unter­schrei­ben oder bezah­len Sie nichts unter Zeit­druck und nur gegen Vor­la­ge ord­nungs­ge­mä­ßer Entsorgungsbelege.
  • Zie­hen Sie im Zwei­fels­fall Per­so­nen Ihres Ver­trau­ens (z.B. Nach­barn, Bekann­te) hin­zu oder ver­stän­di­gen nöti­gen­falls über Not­ruf die Polizei.
  • Erstat­ten Sie umge­hend Anzei­ge, wenn Sie Opfer einer sol­chen Straf­tat gewor­den sind. Sie unter­stüt­zen mit einer schnel­len Mit­tei­lung die Ermitt­lungs­ar­beit der Polizei.