Land­rats­amt Hof infor­miert: „Vor­la­ge­pflicht der Test­ergeb­nis­se für Pend­ler aufgehoben“

Symbolbild Corona

Aus aktu­el­lem Anlass wei­sen wir dar­auf hin, dass die Vor­la­ge­pflicht von Covid-19 Test­ergeb­nis­se für Grenz­pend­ler mit Wir­kung ab dem 9.11.2020 auf­ge­ho­ben wur­de. D.h. Grenz­pend­ler müs­sen ihr wöchent­li­ches Test­ergeb­nis nicht mehr an die zustän­di­ge Ver­wal­tungs­be­hör­de schicken. Auf­grund des Weg­falls der Vor­la­ge­pflicht ist unser Upload-Por­tal auch nur noch bis Novem­ber freigeschaltet.

Bit­te beach­ten Sie, dass die Test­pflicht wei­ter­hin gilt. Ein wöchent­li­cher Coro­na-Test ist nach wie vor ver­pflich­tend. Das Test­ergeb­nis muss bei Grenz­über­tritt mit­ge­führt werden.