Eschen­au: Van­da­lis­mus­scha­den an Schalt­schrank – Staat­li­ches Bau­amt infor­miert über Instandsetzung

Foto: Klaus Mühlek/​Staatliches Bau­amt Nürn­berg, Betrieb und Ver­kehr
BU: Zen­tra­le Kreu­zung in Eschen­au mit dem beschä­dig­ten Schalt­schrank der Ampelanlage

Eckental/​Staatliches Bau­amt Nürnberg

Um einem irrepa­ra­blen Aus­fall der „Ampel­an­la­ge“ an der Kreu­zung Staat­stra­ße 2240/ Ecken­ta­ler Straße/Dr.-Otto-Leich-Str. vor­zu­beu­gen, muss der durch Van­da­lis­mus beschä­dig­te Schalt­schrank in der Woche von Mon­tag, dem 16. Novem­ber bis vor­aus­sicht­lich Frei­tag, den 20. Novem­ber 2020 aus­ge­wech­selt wer­den. In die­ser Zeit erfolgt die tech­ni­sche Siche­rung des benach­bar­ten Bahn­über­gangs in der Dr.-Ott-Leich-Straße aus­schließ­lich über die Bahn­über­gangs-Siche­rungs­an­la­ge. Die „Ampel­an­la­ge“ für Fuß­gän­ger und Indi­vi­du­al­ver­kehr muss für die Repa­ra­tur­ar­bei­ten vor­aus­sicht­lich drei Tage abge­schal­tet werden.

Bit­te beach­ten Sie: Ersatz­am­pel tech­nisch nicht möglich

Nach­dem die „Ampel­an­la­ge“ Kreu­zung Staat­stra­ße 2240/ Ecken­ta­ler Straße/Dr.-Otto-Leich-Straße mit der Bahn­über­gangs-Siche­rungs­an­la­ge des Bahn­über­gangs Dr.-Otto-Leich-Straße zusam­men­ge­schal­tet ist und die „Ampel­an­la­ge“ durch die Bahn­über­gangs-Siche­rungs­an­la­ge gesteu­ert wird, ist es nicht mög­lich, eine „Ersatz­am­pel­an­la­ge“ einzusetzen.

Das Staat­li­che Bau­amt Nürn­berg bit­tet um erhöh­te Vor­sicht und Auf­merk­sam­keit im Kreu­zungs­be­reich, sowie um Ver­ständ­nis für die Behinderungen.