DEHO­GA Bay­ern for­dert: „Umsatz­ent­schä­di­gun­gen müs­sen jetzt sofort kommen“

72 Pro­zent der Betrie­be sehen sich in ihrer Exi­stenz gefährdet

Die Zahl der gast­ge­werb­li­chen Betrie­be, die sich momen­tan stark in ihrer Exi­stenz gefähr­det sehen, steigt rapi­de an. So sehen sich laut einer neue­sten Umfra­ge des Baye­ri­schen Hotel- und Gast­stät­ten­ver­ban­des DEHO­GA Bay­ern, an der knapp 1.400 Betrie­be teil­ge­nom­men haben, der­zeit 72 Pro­zent der Betrie­be in Ihrer Exi­stenz gefähr­det, einen Monat zuvor lag der Wert noch bei 57 Pro­zent. Als schäd­lich erwei­sen sich bereits allein Gedan­ken­spie­le über mög­li­che Maß­nah­men, so haben im Okto­ber allein die Dis­kus­sio­nen über mög­li­che Beher­ber­gungs­ver­bo­te zu einem Buchungs­rück­gang von durch­schnitt­lich 70 Pro­zent geführt.

Auf den seit 2. Novem­ber gel­ten­den Lock­down haben 41 Pro­zent mit „Rat­lo­sig­keit“, 39 Pro­zent mit „Wut“, 34 Pro­zent mit „Ver­zweif­lung“, 26 Pro­zent mit „Angst“ reagiert, wobei Mehr­fach­nen­nun­gen mög­lich waren, ledig­lich 30 Pro­zent haben zumin­dest die Hoff­nung, dass durch Schlie­ßung im Novem­ber, Weih­nach­ten wie­der geöff­net wer­den darf. Hät­ten die Betrie­be die Wahl zwi­schen dem Lock­down inklu­si­ve der ange­kün­dig­ten Ent­schä­di­gungs­zah­lun­gen und wei­ter­hin offe­nen Betrieb mit bestehen­den Hygie­ne­kon­zep­ten gehabt, hät­ten sich 59 Pro­zent für das Wei­ter­füh­ren des geöff­ne­ten Betrie­bes entschieden.

72 Pro­zent der befrag­ten Betrie­be gaben an, mit einer Ent­schä­di­gung in der von der Bun­des­re­gie­rung ange­ge­be­nen Grö­ßen­ord­nung von 75 Pro­zent des ent­spre­chen­den Umsat­zes des Vor­jah­res­mo­nats bei Betrie­ben bis 50 Mit­ar­bei­tern bzw. von min­de­stens 60 Pro­zent bei Betrie­ben mit mehr als 50 Mit­ar­bei­ter, den Novem­ber über­ste­hen zu können.

DEHO­GA Bay­ern-Prä­si­den­tin Ange­la Insel­kam­mer: „Die Lage ist nicht nur sehr ernst, sie ist exi­sten­zi­ell. Den Ankün­di­gun­gen der Bun­des­re­gie­rung müs­sen jetzt Taten fol­gen, sonst wird es für vie­le Betrie­be zu spät sein und der Tou­ris­mus als Leit­öko­no­mie in die­ser Form nicht mehr exi­stie­ren. Wir Unter­neh­mer brau­chen umge­hend Infor­ma­tio­nen zu der kon­kre­ten Aus­ge­stal­tung der För­der­richt­li­nie. Hier steht das Wort der Regie­rung auf dem Prüf­stand. Bei­spiels­wei­se hät­ten die Unter­neh­men vor Beginn des Lock­downs wis­sen müs­sen, ob etwa­ige Umsät­ze wie aus dem Außer­haus­ver­kauf oder der Beher­ber­gung von Geschäfts­rei­sen­den von den För­der­bei­trä­gen abge­zo­gen wer­den. Denn soll­te dies för­der­schäd­lich sein, wür­de die unter­neh­me­ri­sche Ent­schei­dung eine ande­re sein, als der­zeit der Fall.“ Laut Umfra­ge wür­den 78 Pro­zent der Betrie­be die­se Lei­stung künf­tig nicht mehr anbie­ten, soll­ten To-Go-Umsät­ze bei der Ent­schä­di­gung abge­zo­gen werden.

Insel­kam­mer wei­ter: „Unse­re Betrie­be ver­las­sen sich auf die genann­ten 75 Pro­zent des Vor­jah­res­mo­nats­um­sat­zes. Wenn es, wie von der Poli­tik zuge­si­chert, schnell und unbü­ro­kra­tisch funk­tio­nie­ren soll, dann muss auch eine schnel­le Abschlags­zah­lung erfol­gen. Zugleich muss es ein ein­fa­ches Berech­nungs­ver­fah­ren geben. Außer Kurz­ar­bei­ter­geld und – zeit­glei­che – Über­brückungs­hil­fe darf es kei­ne wei­te­ren „Anrech­nun­gen“ geben.“ Ein Ver­fah­ren wie etwa bei der Bean­tra­gung der Über­brückungs­hil­fe ist, so Insel­kam­mer, nicht ziel­füh­rend, da es mit zusätz­li­chen Kosten ver­bun­den und zu kom­pli­ziert ist.

An eine Wie­der­eröff­nung im Dezem­ber glau­ben nur 24 Pro­zent der Betrie­be, über drei Vier­tel gehen davon aus, dass der Lock­down län­ger anhal­ten wird. 89 Pro­zent sag­ten in die­sem Zusam­men­hang, dass die geplan­ten ein­ma­li­gen Ent­schä­di­gun­gen für eine län­ge­re Schlie­ßung über den Novem­ber hin­aus nicht aus­rei­chen würden.

Soll­ten die Betrie­be im Dezem­ber wie­der öff­nen dür­fen, sieht deren Lage der­zeit ver­hee­rend aus: Die Situa­ti­on hin­sicht­lich der Buchung von Weih­nachts­fei­ern wird von 68 Pro­zent als „kata­stro­phal“ bezeich­net, 20 Pro­zent stu­fen sie als „schlecht“ ein. Die Buchungs­la­ge für die dar­an anschlie­ßen­de Win­ter­sai­son mit den Mona­ten Dezem­ber, Janu­ar und Febru­ar wird von 63 Pro­zent der Betrie­be als „kata­stro­phal“ beschrie­ben, wei­te­re 26 Pro­zent wer­ten sie als „schlecht“.

Auf die Fra­ge „Wel­che wei­te­ren Maßnahmen/​Unterstützungen brau­chen Sie?“, bei der wie­der Mehr­fach­nen­nun­gen mög­lich waren, ant­wor­te­ten 73 Pro­zent der Betrie­be mit „Ent­fri­stung der Umsatz­steu­er­re­du­zie­rung unter Ein­be­zug der Geträn­ke“, gefolgt von „Umsatz­aus­fall­ent­schä­di­gung“ (69 Pro­zent), „kei­ne Schlie­ßung von Betrie­ben“ (56 Pro­zent), „Über­brückungs­hil­fen“ (36 Pro­zent) sowie „Til­gungs­ko­sten­zu­schuss“ (26 Prozent).

Vor die­sem Hin­ter­grund hat der DEHO­GA Bay­ern heu­te erneut die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung um drin­gen­de Unter­stüt­zung für das baye­ri­sches Gast­ge­wer­be gebe­ten. Die­ses zeich­net sich aus durch vie­le Fami­li­en­be­trie­be, die über Gene­ra­tio­nen Exi­sten­zen auf­ge­baut haben und in denen allein in Bay­ern 447.000 Men­schen erwerbs­tä­tig sind.