Tipps & Tricks: Rund­funk­bei­trag – Auch Stu­di­en­an­fän­ger und Aus­zu­bil­den­de müs­sen bezahlen

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Mit Beginn von Stu­di­um oder Aus­bil­dung erge­ben sich für vie­le jun­ge Men­schen neue Ver­pflich­tun­gen. Auch Stu­den­ten und Aus­zu­bil­den­de müs­sen den monat­li­chen Rund­funk­bei­trag in Höhe von 17,50 Euro bezah­len. „Pro Woh­nung ist ein Bei­trag zu ent­rich­ten, unab­hän­gig davon, wie vie­le Per­so­nen dort zusam­men­woh­nen“, sagt Esther Jon­tof­sohn-Birn­baum von der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. Stu­die­ren­de und Aus­zu­bil­den­de soll­ten sich zeit­nah um die Ummel­dung ihres Wohn­sit­zes oder die Befrei­ung vom Rund­funk­bei­trag küm­mern, rät die Exper­tin. Das gilt für jun­ge Men­schen aus dem In- und Aus­land. So kön­nen Nach­for­de­run­gen des Bei­trags­ser­vice von ARD, ZDF und Deutsch­land­ra­dio ver­mie­den werden.

Wer BAföG, Berufs­aus­bil­dungs­bei­hil­fe oder Aus­bil­dungs­geld nach SGB III bekommt, kann beim Bei­trags­ser­vice einen Antrag auf Befrei­ung stel­len. „Bei der Antrag­stel­lung muss der Bezug der Lei­stun­gen nach­ge­wie­sen wer­den, am besten mit einer ent­spre­chen­den Beschei­ni­gung vom Amt“, betont die Ver­brau­cher­schüt­ze­rin. Bei Fra­gen zum Rund­funk­bei­trag bie­tet die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern Rat und Unter­stüt­zung an. Die Bera­tung ist kosten­frei und erfolgt nach Ter­min in den ört­li­chen Bera­tungs­stel­len. Die Adres­sen und die Mög­lich­keit der Ter­min­ver­ein­ba­rung sind unter www​.ver​brau​cher​zen​tra​le​-bay​ern​.de zu fin­den. Auf der Home­page kann für Anfra­gen auch ein Online-For­mu­lar genutzt werden.