Stadt­wer­ke Bam­berg: Trotz erheb­li­cher Umsatz­ver­lu­ste: Bus­se fah­ren wie­der nach Normalfahrplan

Trotz enorm gesun­ke­ner Fahr­gast­zah­len und Umsatz­ein­bu­ßen in Mil­lio­nen­hö­he fah­ren die Bus­se der Stadt­wer­ke Bam­berg ab dem 1. Mai wie­der nach dem regu­lä­ren Fahr­plan. Betriebs­en­de ist um 23.20 Uhr. Mitt­ler­wei­le sind in jedem drit­ten Bus die Fah­rer­plät­ze mit Ple­xi­glas­schei­ben aus­ge­stat­tet, so dass in die­sen Fahr­zeu­gen wie­der der Zustieg an der vor­de­ren Tür und auch der Ver­kauf von Tickets mög­lich ist. Vier Tage nach Start der Pflicht für Fahr­gä­ste zur Bedeckung von Mund und Nase zie­hen die Stadt­wer­ke eine erste posi­ti­ve Bilanz. In den ver­gan­ge­nen Wochen sind in Bam­berg die Fahr­gast­zah­len der Stadt­bus­se um bis zu 90 Pro­zent zurück­ge­gan­gen. Statt rund 30.000 Fahr­gä­ste haben im Durch­schnitt nur 3.000 Fahr­gä­ste am Tag die Bus­se der Stadt­wer­ke genutzt. Trotz wei­ter­hin stark ein­ge­schränk­ter Nach­fra­ge keh­ren die Stadt­wer­ke ab dem Fei­er­tag, 1. Mai, beim ÖPNV-Ange­bot wei­test­ge­hend zur Nor­ma­li­tät zurück: Die Bus­se fah­ren wie­der nach dem regu­lä­ren Fahr­plan, aller­dings wird der Betrieb bis auf Wei­te­res am Abend um 23.20 Uhr ein­ge­stellt. Die letz­ten Abfahr­ten der Nacht­bus­se am ZOB fin­den um 22.40 Uhr statt. Beson­ders kom­for­ta­bel ist der Fahr­plan über die kosten­lo­se VGN-App abruf­bar, über die auch Bus­tickets gekauft wer­den kön­nen. Alle Details und Fahr­plan­ab­wei­chun­gen habe die Stadt­wer­ke auch auf ihrer Home­page unter www​.stadt​wer​ke​-bam​berg​.de/​c​o​r​ona zusammengestellt.

Zum Schutz der Fahr­gä­ste und auch der Bus­fah­rer haben die Stadt­wer­ke mitt­ler­wei­le in jedem drit­ten Fahr­zeug einen Ple­xi­glas-Spuck­schutz ein­ge­baut. In die­sen Fahr­zeu­gen ist der Ein­stieg an der vor­de­ren Bus­tür wie­der frei­ge­ben; Fahr­gä­ste kön­nen im Not­fall wie­der Tickets beim Fahr­per­so­nal kau­fen. Nach den ersten Tagen der Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung im baye­ri­sche ÖPNV zie­hen die Stadt­wer­ke eine posi­ti­ve Bilanz, die mei­sten Fahr­gä­ste haben sich in den mei­sten Fäl­len an die Vor­ga­be des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes gehal­ten, ohne dass eine Erin­ne­rung der Fah­rer oder des Auf­sichts­per­so­nals nötig war. Die Pflicht zum Tra­gen des Schut­zes gilt nicht nur im Bus, son­dern an den dazu­ge­hö­ren­den Ein­rich­tun­gen wie zum Bei­spiel über­dach­te Hal­te­stel­len: „Fahr­gä­ste, die kei­nen geeig­ne­ten Mund­schutz besit­zen, dür­fen wir lei­der nach Vor­ga­ben der baye­ri­schen Staats­re­gie­rung nicht mit­neh­men“, erläu­tert Ver­kehrs­be­triebs­lei­ter Peter Scheu­en­stuhl und appel­liert an die Fahr­gä­ste, der Pflicht nachzukommen.

STWB Stadt­wer­ke Bam­berg GmbH