Land­kreis Bam­berg erwei­tert Zulassungsmöglichkeiten

Die Zulas­sungs­stel­le des Land­krei­ses wei­tet die Zei­ten aus, in denen Fahr­zeu­ge mit Ter­min­ver­ga­be zuge­las­sen wer­den können

Der Land­kreis Bam­berg strebt an, auch im Kata­stro­phen­mo­dus nicht auf­schieb­ba­re Behör­den­gän­ge unbü­ro­kra­tisch zu ermög­li­chen. Des­halb wer­den die Mög­lich­kei­ten für die Zulas­sung von Fahr­zeu­gen ab Mitt­woch, 1. April, erwei­tert. Die Behör­de wei­tet die täg­li­chen Zei­ten aus, in denen Fahr­zeu­ge zuge­las­sen wer­den kön­nen (8 bis 16 Uhr). Auch an Frei­ta­gen steht die­ser Bür­ger­ser­vice dann wie­der von 8 bis 12 Uhr zur Ver­fü­gung. Nach wie vor ist jedoch zum Schutz der Bür­ger und der Mit­ar­bei­ter (Abstand) zwin­gend eine Ter­min­ver­ein­ba­rung für jede Zulas­sung nötig. Eine sol­che ist über die Num­mer 0951/85–330 mög­lich. Nach wie vor dür­fen auch nur nicht auf­schieb­ba­re Zulas­sun­gen durch­ge­führt wer­den. Nach wie vor bit­tet die Kreis­ver­wal­tung auch um Ver­ständ­nis dafür, dass im Land­rats­amt der­zeit nur Zulas­sun­gen für Bür­ger aus dem Land­kreis mög­lich sind.