Maß­nah­men zur Infek­ti­ons­ein­däm­mung im Land­rats­amt Kulmbach

Die Maß­nah­men, um die Aus­brei­tung des Cora­na­vi­rus ein­zu­schrän­ken, haben sich in den letz­ten Tagen ste­tig erhöht. Sie schrän­ken den all­ge­mei­nen Tages­ab­lauf mitt­ler­wei­le sehr stark ein. Seit heu­te Mor­gen arbei­ten alle baye­ri­schen Land­rats­äm­ter im Kata­stro­phen­schutz­mo­dus. Als Land­kreis Kulm­bach wol­len wir unse­ren Bei­trag lei­sten, um die Aus­brei­tung des Coro­na­vi­rus ein­zu­däm­men. Heu­te Mor­gen in der Zeit von 9 bis 10 Uhr hat eine Tele­fon­kon­fe­renz der ober­frän­ki­schen Land­rä­te unter maß­geb­li­cher Ein­be­zie­hung der Regie­rungs­prä­si­den­tin Heid­run Piwer­netz statt­ge­fun­den. In die­ser Kon­fe­renz wur­den umfang­rei­che Abspra­chen getrof­fen und die Land­rä­te haben sich auf kon­kre­te Ver­fah­rens­wei­sen und Abläu­fe geei­nigt, die nicht nur unse­re Gre­mi­en­sit­zun­gen, son­dern auch den Besu­cher­ver­kehr und die Öff­nungs­zei­ten im Land­rats­amt Kulm­bach betreffen:

1. Die für den 30.03.2020 anbe­raum­te Sit­zung des Kreis­ta­ges fin­det nicht statt. Sie wird auf einen spä­te­ren Zeit­punkt und ggf. auch an einen ande­ren Sit­zungs­ort verschoben.

2. Das Land­rats­amt bleibt ab 18.03.2020 grund­sätz­lich ver­schlos­sen und ist für den Par­tei­ver­kehr nur noch nach vor­he­ri­ger Ter­min­ver­ein­ba­rung zugäng­lich. Die­se Rege­lung gilt eben­falls für die zuge­hö­ri­gen Neben­ge­bäu­de. Für die Kfz-Zulas­sungs­stel­le ist zusätz­lich zu beach­ten, dass eine Ter­min­ver­ga­be auch über das Inter­net unter https://​www​.buer​ger​ser​vice​por​tal​.de/​b​a​y​e​r​n​/​l​k​r​k​u​l​m​b​a​c​h​/​i​g​v​izu mit Anga­be der Kon­takt­da­ten sowie über die Inter­net-Kfz-Zulas­sung (iKfz) unter https://​www​.buer​ger​ser​vice​por​tal​.de/​b​a​y​e​r​n​/​l​k​r​k​u​l​m​b​a​c​h​/​b​s​p​_​i​k​f​z​_​a​n​t​r​a​g​s​t​e​l​l​ung mit Ver­sand der erfor­der­li­chen Unter­la­gen mög­lich ist. Die Kapa­zi­tä­ten der mög­li­chen Inter­net­vor­gän­ge wur­den hier­zu erhöht. Für die übri­gen Fäl­le, die über das Inter­net­por­tal nicht abbild­bar sind, kann ein Ter­min unter der Ruf­num­mer 09221/707 373 ver­ein­bart wer­den. In allen ande­ren Berei­chen erfolgt die Ter­min­ver­ga­be aus­schließ­lich tele­fo­nisch beim zustän­di­gen Mitarbeiter/​der zustän­di­gen Mit­ar­bei­te­rin, per E‑Mail oder schrift­lich. Not­wen­di­ge, ein­zu­rei­chen­de Unter­la­gen kön­nen im Ser­vice­be­reich im Land­rats­amt abge­ge­ben oder per Post ein­ge­sen­det werden.

Bür­ger oder son­sti­ge Per­so­nen, die einen Vor­spra­che­ter­min ver­ein­bart haben, kön­nen das Amt nach Anmel­dung bei der Bür­ger­an­lauf­stel­le betre­ten und spä­ter wie­der ver­las­sen. Der seit­li­che Ein­gang bei der Kfz-Zulas­sung bleibt bis auf wei­te­res geschlos­sen. Bespre­chun­gen mit Exter­nen wer­den bis auf wei­te­res nur statt­fin­den, wenn dies unver­meid­lich ist. Die EDV im Land­rats­amt wird Mög­lich­kei­ten schaf­fen, Tele­fon- und Video­kon­fe­ren­zen zu schalten.

3. Ent­spre­chend den Emp­feh­lun­gen der Staats­re­gie­rung sind die Räum­lich­kei­ten im Land­rats­amt ein­schließ­lich Sit­zungs­sä­len und Kan­ti­ne im Hin­blick auf Per­so­nen­an­zahl und Min­dest­ab­stän­de eige­rich­tet wor­den. Wir wei­sen alle Mit­ar­bei­ter/-innen und bit­ten alle Exter­nen um Ein­hal­tung der stren­gen Hygie­ne­re­geln: kein Hän­de­schüt­ten bei der Begrü­ßung, aus­rei­chen­den Abstand zum Gesprächs­part­ner von ca. 1,5 m, regel­mä­ßi­ges gründ­li­ches Hän­de­wa­schen; bei Bespre­chun­gen einen Platz zum näch­sten Teil­neh­mer frei lassen.

Wir emp­feh­len unse­ren Städ­ten, Märk­ten und Gemein­den, bei Gre­mi­en­sit­zun­gen und ähn­li­chen Ver­an­stal­tun­gen, die vor­aus­sicht­lich mehr als zehn Per­so­nen ver­sam­meln, eben­falls über ent­spre­chen­de Ver­schie­bun­gen nachzudenken.