Bay­reuth – Pro­be­stimm­zet­tel zum Üben

BAY­REUTH – Am 15. März fin­den in Bay­reuth Kom­mu­nal­wah­len statt. Zum ersten Mal wer­den Stadt­rat und Oberbürgermeister/​in an einem gemein­sa­men Ter­min gewählt. Für die Wahl der 44 Stadt­rats­mit­glie­der gehen zehn Par­tei­en und Wäh­ler­initia­ti­ven mit meh­re­ren Hun­dert Kan­di­da­tin­nen und Kan­di­da­ten ins Ren­nen. Als Hil­fe­stel­lung für die Wäh­le­rin­nen und Wäh­ler bie­tet die Stadt Bay­reuth auf ihrer Home­page (www​.bay​reuth​.de) einen inter­ak­ti­ven Pro­be­stimm­zet­tel an. Per Maus­klick kön­nen Bür­ger und Bür­ge­rin­nen so tun, als wäre bereits Wahl­sonn­tag und sie wür­den ihren Stadt­rat wäh­len. Der inter­ak­ti­ve Pro­be­stimm­zet­tel zeigt an, wie vie­le Stim­men noch ver­ge­ben wer­den kön­nen und ob der Stimm­zet­tel so gül­tig wäre. Ins­ge­samt ste­hen den Wäh­le­rin­nen und Wäh­lern bei der Stadt­rats­wahl 44 Stim­men zur Ver­fü­gung. Bei deren Ver­tei­lung auf dem Stimm­zet­tel besteht die Mög­lich­keit des Kumu­lie­rens und Pana­schie­rens. Auf ein­zel­ne Bewer­bern dür­fen bis zu drei Stim­men ent­fal­len (Kumu­lie­ren). Die Kan­di­da­tin­nen und Kan­di­da­ten kön­nen zudem kreuz und quer von ver­schie­de­nen Listen aus­ge­wählt wer­den (Pana­schie­ren). Wer also kumu­lie­ren und pana­schie­ren möch­te, soll­te die Gesamt­zahl sei­ner ver­ge­be­nen Stim­men im Auge behal­ten, denn wer mehr als 44 Stim­men ver­teilt, des­sen Stimm­zet­tel ist ungül­tig. Die Aus­wir­kun­gen der ein­zel­nen Maus­klicks wer­den auf dem Stimm­zet­tel zum Üben direkt sicht­bar. Den vir­tu­el­len Wahl­gang kann man so oft man will vornehmen.