För­de­rung für Dok­to­ran­din der Uni­ver­si­tät Bay­reuth durch das baye­ri­sche Wissenschaftsministerium

Symbolbild Bildung
Alisa Rank-Haedler. Foto: Elisa Berdica

Ali­sa Rank-Haed­ler. Foto: Eli­sa Berdica

Der Frei­staat unter­stützt elf her­aus­ra­gen­de baye­ri­sche Nach­wuchs­wis­sen­schaft­le­rin­nen und ‑wis­sen­schaft­ler, deren Dok­tor­ar­bei­ten einen „für die Digi­ta­li­sie­rung bedeu­ten­den Fokus“ haben. Dies teil­te Wis­sen­schafts­mi­ni­ster Bernd Sibler jetzt mit. Von dem 2,7‑Millionen-Euro schwe­ren Dok­to­ran­den­pro­gramm des Frei­staats pro­fi­tiert auch die Uni­ver­si­tät Bay­reuth. Unter den geför­der­ten Pro­mo­ti­ons­vor­ha­ben ist auch das von Ali­sa Rank-Haed­ler. Sie befasst sich mit dem Daten­han­del in Deutsch­land und Italien.

Daten sind das neue Öl, mehr noch: Sie gehen nicht zur Nei­ge, sie sind für vie­le Zwecke nutz­bar. Inso­fern sind der Han­del mit Daten und die recht­li­che Hand­ha­be aller Aspek­te die­ses Han­dels von gro­ßer Rele­vanz für eine moder­ne Öko­no­mie. Damit beschäf­tigt sich Ali­sa Rank-Haed­ler. Die Juri­stin ist Dok­to­ran­din am Lehr­stuhl für deut­sches und euro­päi­sches Ver­brau­cher­recht und Pri­vat­recht sowie Rechts­ver­glei­chung und wid­met sich den ver­trags­recht­li­chen Aspek­ten des Daten­han­dels in Deutsch­land und in Ita­li­en. „Ziel des Pro­jekts ist die rechts­ver­glei­chen­de Unter­su­chung aus­ge­wähl­ter Geschäfts­mo­del­le, die auf die Ver­wer­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten aus­ge­rich­tet sind. Das The­ma ist sowohl für die Wis­sen­schaft als auch für die Pra­xis von gro­ßer Bedeu­tung. Vie­le Unter­neh­men kom­men durch die zuneh­men­de Digi­ta­li­sie­rung ver­mehrt in Berüh­rung mit der ent­gelt­li­chen Über­las­sung und Nut­zung von (per­so­nen­be­zo­ge­nen) Daten. Auch Ver­brau­cher pro­fi­tie­ren von der Erfor­schung die­ser Geschäfts­mo­del­le, da ihre Daten regel­mä­ßig Gegen­stand soge­nann­ter ‚Daten­über­las­sungs­ver­trä­ge‘ sind“, erläu­tert Ali­sa Rank-Haedler.

Sie nimmt teil an einem Dop­pel­pro­mo­ti­ons­pro­gramm der Uni­ver­si­tät Bay­reuth und der Uni­ver­si­tà degli Stu­di di Vero­na. Die­ses Pro­gramm ist eine Bay­reu­ther Beson­der­heit: „Seit 2015 bie­ten wir in die­ser festen und nahe­zu ein­ma­li­gen Koope­ra­ti­on eine gemein­sa­me Aus­bil­dung der Dok­to­ran­den an, die uns gera­de auch erlaubt, Fra­gen der Digi­ta­li­sie­rung und des Ver­brau­cher­schut­zes über Län­der­gren­zen und Recht­kul­tu­ren hin­weg zu erschlie­ßen“, sagt Lehr­stuhl­in­ha­ber Prof. Dr. Mar­tin Schmidt-Kes­sel und fügt an: „Die­se För­de­rung durch das Wis­sen­schafts­mi­ni­ste­ri­um bedeu­tet auch eine beson­de­re Aner­ken­nung die­ses außer­ge­wöhn­li­chen Pro­gramms“. Im Rah­men des­sen ver­brin­gen die Dok­to­ran­den sechs bis acht­zehn Mona­te an der jewei­li­gen Part­ner­uni­ver­si­tät und bekom­men schließ­lich von jeder Uni­ver­si­tät einen Doktortitel.

Mit dem Dok­to­ran­den­pro­gramm des Frei­staats wer­den beson­ders qua­li­fi­zier­te Hoch­schul­ab­sol­ven­tin­nen und ‑absol­ven­ten, die in ihren Pro­mo­ti­ons­ar­bei­ten tech­ni­sche, wirt­schaft­li­che oder gesell­schaft­lich rele­van­te Aspek­te der Digi­ta­li­sie­rung erfor­schen, unter­stützt. Mit den Gel­dern wird eine Pro­mo­ti­ons­stel­le an der Hoch­schu­le, die die Pro­mo­ti­on betreut, finan­ziert. Die För­de­rung erfolgt in der Regel für drei Jah­re und schließt auch das beglei­ten­de Ange­bot von Kur­sen und Ver­an­stal­tun­gen zu The­men der Digi­ta­li­sie­rung ein.