Mord­ver­fah­ren Sophia L. – Urteil des Land­ge­richts Bay­reuth ist rechtskräftig

Symbolbild Polizei

Nach­dem der Ange­klag­te und sein Ver­tei­di­ger auf Rechts­mit­tel ver­zich­tet haben und die wei­te­ren Ver­fah­rens­be­tei­lig­ten wäh­rend der Rechts­mit­tel­frist, die mit Ablauf des 25. Sep­tem­ber 2019 ver­stri­chen ist, kein Rechts­mit­tel ein­ge­legt haben, ist das Urteil der 1. Straf­kam­mer des Land­ge­richts Bay­reuth als Schwur­ge­richt vom 18. Sep­tem­ber 2019 rechtskräftig.