Wei­te­re Schrit­te der Uni­ver­si­tät Bay­reuth im Fall zu Guttenberg

Auf­grund zahl­rei­cher Anfra­gen fasst die Uni­ver­si­tät Bay­reuth den wei­te­ren Ablauf der Auf­ar­bei­tung der Pla­gi­ats­vor­wür­fe gegen Karl-Theo­dor zu Gut­ten­berg zusammen:

Nach­dem die Anwäl­te von Herrn zu Gut­ten­berg in einem frü­he­ren Schrei­ben Vor­be­hal­te gegen eine Ver­öf­fent­li­chung des Berichts und der Emp­feh­lun­gen der Kom­mis­si­on Selbst­kon­trol­le in der Wis­sen­schaft erklärt hat­ten, for­der­te der Prä­si­dent der Uni­ver­si­tät Bay­reuth, Pro­fes­sor Dr. Rüdi­ger Bor­mann, sie schrift­lich auf, ihre Posi­ti­on zu über­den­ken. Die­se Auf­for­de­rung ist nicht mit einer Frist versehen.

Eine zeit­li­che Pla­nung hat indes die Kom­mis­si­on Selbst­kon­trol­le in der Wis­sen­schaft Herrn zu Gut­ten­berg mit­ge­teilt. Ihm wird – gemäß den Vor­ga­ben des Prüf­ver­fah­rens – der­zeit die noch­ma­li­ge Gele­gen­heit zur Stel­lung­nah­me bis zum 26. April gege­ben. Sobald die­se Stel­lung­nah­me vor­liegt, wird sie in den Abschluss­be­richt der Kom­mis­si­on ein­ge­ar­bei­tet. Der Kom­mis­si­ons­be­richt wird frü­he­stens Ende April fer­tig­ge­stellt sein und an die Hoch­schul­lei­tung über­ge­ben. Das Gre­mi­um wird den Bericht vor­aus­sicht­lich Anfang Mai bera­ten und Kon­se­quen­zen beschließen.

Die Uni­ver­si­tät Bay­reuth weist erneut auf das star­ke Inter­es­se der Wis­sen­schaft in Deutsch­land an einer Ver­öf­fent­li­chung aller im Bericht dar­ge­stell­ter Sach­ver­hal­te hin und schließt sich die­sem Inter­es­se an. Bei einer sol­chen Ver­öf­fent­li­chung wür­de es um eine ethisch-wis­sen­schaft­li­che Bewer­tung des Fehl­ver­hal­tens sowie um Ein­schät­zun­gen zur Betreu­ung der Pro­mo­ti­on, den Gut­ach­ten und dem Pro­mo­ti­ons­ver­fah­ren gehen. Die Kom­mis­si­on der Uni­ver­si­tät Bay­reuth ist des­halb zusätz­lich mit zwei wei­te­ren aus­ge­wie­se­nen Exper­ten, Pro­fes­sor Dr. Wolf­gang Löwer (Spre­cher des Gre­mi­ums „Ombuds­man für die Wis­sen­schaft“ der Deut­schen For­schungs­ge­mein­schaft, Rich­ter am Ver­fas­sungs­ge­richts­hof Nord­rhein-West­fa­len und Vor­stands-vor­sit­zen­der der Stif­tung zur För­de­rung des Wis­sen­schafts­rechts) und dem Kon­stan­zer Phi­lo­so­phen Pro­fes­sor Dr. Jür­gen Mit­tel­straß (Direk­tor des Kon­stan­zer Wis­sen­schafts­fo­rums, Direk­tor des Zen­trums Phi­lo­so­phie und Wis­sen­schafts­theo­rie und Vor­sit­zen­der des öster­rei­chi­schen Wis­sen­schafts­rats), besetzt wor­den, um auch hoch­ran­gi­ge exter­ne Exper­ti­se in den Pro­zess ein­zu­bin­den. Die Uni­ver­si­tät Bay­reuth will ihre gründ­li­che Auf­ar­bei­tung und Stel­lung­nah­me ver­öf­fent­li­chen – ob sie dies in vol­lem Umfang tun kann, ist eine juri­sti­sche Fra­ge. Ohne ein Ein­ver­ständ­nis des Betrof­fe­nen wird eine Ver­öf­fent­li­chung wohl nur in ein­ge­schränk­tem Umfang statt­fin­den können.

Der Uni­ver­si­tät Bay­reuth ist indes an einer öffent­li­chen Auf­ar­bei­tung gele­gen, da die Kom­mis­si­on Selbst­kon­trol­le in der Wis­sen­schaft mit ihrer Arbeit dar­legt, wie Ver­let­zun­gen der wis­sen­schaft­li­chen Stan­dards bewer­tet wer­den, und Ori­en­tie­rung für spä­te­re, ähn­lich gela­ger­te Fäl­le gibt. Dies liegt im Inter­es­se der Wis­sen­schaft, in deren Rei­hen ange­sichts der Dis­kus­si­on der ver­gan­ge­nen Wochen Irri­ta­tio­nen auf­ge­tre­ten waren.

Herr zu Gut­ten­berg hat­te selbst öffent­lich erklärt, es sei ihm ein auf­rich­ti­ges Anlie­gen, sich an der Klä­rung der Fra­gen hin­sicht­lich sei­ner Dis­ser­ta­ti­on zu betei­li­gen. Damit nann­te er die Uni­ver­si­tät Bay­reuth als einen Adressaten.