Tag der Kri­mi­na­li­täts­op­fer: Über 28 Mil­lio­nen Euro Ent­schä­di­gung für Gewalt­op­fer in Bayern

Symbolbild Polizei

Mit ins­ge­samt 28,7 Mil­lio­nen Euro hat die Lan­des­be­hör­de Zen­trum Bay­ern Fami­lie und Sozia­les (ZBFS, Sitz in Bay­reuth) im Jahr 2018 Gewalt­op­fer in Bay­ern ent­schä­digt. Das ZBFS hilft betrof­fe­nen Men­schen aber nicht nur finan­zi­ell, son­dern auch persönlich.

„Es ist wich­tig, mit dem „Tag der Kri­mi­na­li­täts­op­fer“ am 22. März auf die Situa­ti­on der durch Kri­mi­na­li­tät geschä­dig­ten Men­schen auf­merk­sam zu machen“, so Dr. Nor­bert Koll­mer, Lei­ter des ZBFS.

Die Fol­gen einer Gewalt­tat sind ganz unter­schied­lich. Gewalt­op­fer, die einen Gesund­heits­scha­den erlit­ten haben, kön­nen beim ZBFS einen finan­zi­el­len Aus­gleich erhal­ten, etwa für die Kosten der Heil­be­hand­lung oder für die Unter­stüt­zung bei der beruf­li­chen Wiedereingliederung.

Das ZBFS hat in eini­gen Regio­nal­stel­len „Schwer­punkt­stel­len“ ein­ge­rich­tet. So bearbeitet

  • die Regio­nal­stel­le in Bay­reuth die Anträ­ge nach dem Opfer­ent­schä­di­gungs­ge­setz (OEG) für Unter‑, Mit­tel- und Oberfranken,
  • das Amt in Regens­burg Fäl­le aus der Ober­pfalz und aus Oberbayern,
  • die Dienst­stel­le in Lands­hut Anträ­ge aus Nie­der­bay­ern und Schwaben.

„Wir haben hoch­qua­li­fi­zier­te Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter an den Stand­or­ten, um so auf ver­schie­de­ne Sze­na­ri­en reagie­ren zu kön­nen“, erklärt Tho­mas Ker­ner, Lei­ter der Abtei­lung für Opfer­ent­schä­di­gung im ZBFS.

Dar­über hin­aus gibt es auch wei­ter­hin in jedem Regie­rungs­be­zirk und damit „vor Ort“ beson­ders qua­li­fi­zier­te Fach­kräf­te, die Son­der­be­treu­er. Sie beglei­ten Bür­ge­rin­nen und Bür­ger per­sön­lich durch das Antrags­ver­fah­ren und kön­nen dar­über hin­aus auch den Kon­takt zu Opfer­ver­bän­den her­stel­len. „Vie­le Gewalt­op­fer über­rascht es, dass es die­ses kosten­freie, unbü­ro­kra­ti­sche Ange­bot für sie gibt und sind dafür sehr dank­bar“, erklärt Kerner.

Mehr Infor­ma­tio­nen zur Ent­schä­di­gung von Gewalt­op­fern fin­den Sie unter www​.zbfs​.bay​ern​.de/​o​p​f​e​r​e​n​t​s​c​h​a​e​d​i​g​u​n​g​/​g​e​w​a​l​t​o​p​fer.