Poli­zei­be­richt Hoch­fran­ken vom 06.05.2024

Symbolbild Polizei

Poli­zei­in­spek­ti­on Coburg

- Fehl­an­zei­ge -

Poli­zei­in­spek­ti­on Kronach

Ver­fol­gungs­fahrt endet mit Fest­nah­me – Poli­zei sucht nach Zeugen

Kro­nach: Am Sonn­tag­nach­mit­tag kam es im süd­li­chen Land­kreis Kro­nach zu einer Ver­fol­gungs­fahrt mit anschlie­ßen­der Fest­nah­me. Eine Strei­fen­be­sat­zung der Poli­zei­in­spek­ti­on Kro­nach woll­te etwa gegen 15:43 Uhr einen BMW X3 im Stadt­ge­biet anhal­ten und des­sen Fah­rer einer Kon­trol­le unter­zie­hen. Der Fahr­zeug­füh­rer, ein 31-jäh­ri­ger Mann aus dem Stadt­be­reich Kro­nach, gab dar­auf­hin unver­mit­telt Fer­sen­geld und fuhr unter Miss­ach­tung sämt­li­cher Ver­kehrs­re­geln in Rich­tung Süden davon. Der BMW-Fah­rer igno­rier­te hier­bei sämt­lich Anhal­te­si­gna­le und Rot­licht zei­gen­de Ampel­an­la­gen und setz­te sei­ne Fahrt über die B 173 in Rich­tung Küps fort. Wäh­rend der Poli­zei­flucht beschleu­nig­te der BMW-Fah­rer sein Fahr­zeug auf teil­wei­se über 160 km/​h. Die Ver­fol­gungs­fahrt ging über Kro­nach – Neu­ses – Johan­nis­thal – zurück nach Kro­nach. Im Stadt­ge­biet Kro­nach muss­te der BMW-Fah­rer, nach­dem er ein rechts neben sich fah­ren­des Strei­fen­fahr­zeug geramm­te hat­te, sein Fahr­zeug beschä­digt zurück­las­sen. Der Beschul­dig­te setz­te sei­ne Flucht zu Fuß fort, konn­te aller­dings von der Strei­fe nach weni­gen Metern gestellt und fest­ge­nom­men wer­den. Bei sei­ner Fest­nah­me lei­ste­te der 31-Jäh­ri­ge Wider­stand. Gegen ihn wird wegen meh­re­rer Straf­de­lik­te ermit­telt. Ob mög­li­cher­wei­se Dro­gen­ein­fluss für das Ver­hal­ten des Man­nes mit­ur­säch­lich sind, muss das Ergeb­nis einer ent­nom­me­nen Blut­pro­be zeigen.

Die Poli­zei Kro­nach bit­tet Zeu­gen und even­tu­ell gefähr­de­te Ver­kehrs­teil­neh­mer sich unter der Tele­fon­num­mer 09261–5030 zu melden.

Poli­zei­in­spek­ti­on Kulmbach

Sat­tel ent­wen­det und verbrannt

Main­leus – Der Geschä­dig­te stell­te sein Fahr­rad am 04.05.2024 gegen 16 Uhr am Main­leu­ser Bahn­hof ab. Als er am näch­sten Tag gegen 16:45 Uhr zu sei­nem Rad kam, bemerk­te er, dass sein Sat­tel ent­wen­det wur­de und in einem Müll­ei­mer an der dor­ti­gen Bus­hal­te­stel­le ver­brannt wur­de. Dabei wur­de eben­falls die Bank im Bus­häus­chen beschä­digt. Der Sach­scha­den beläuft sich auf ca. 500,– Euro. Wer Hin­wei­se geben kann, wird gebe­ten sich mit der Poli­zei in Kulm­bach unter 09221 / 609–0 in Ver­bin­dung zu setzen.

Müll­ton­nen­ver­klei­dung beschädigt

Kulm­bach – In der Nacht vom Sams­tag auf Sonn­tag wur­de in der Bay­reu­ther Stra­ße ein Holz­ge­stell, was als Sicht­schutz für Müll­ton­nen dien­te, beschä­digt. Der Sach­scha­den beträgt ca. 100,–Euro. Wer Hin­wei­se geben kann möch­te sich bit­te mit der Poli­zei in Kulm­bach in Ver­bin­dung setzen.

Besuch der Kieswäsch

Kulm­bach – In Anbe­tracht der immer wär­mer wer­den Tem­pe­ra­tu­ren und der damit ein­her­ge­hen­den Zunah­me an Besu­chern der Frei­zeit­an­la­ge Nah­erho­lungs­ge­biet Main­aue, umgangs­sprach­lich auch „Kies­wäsch“ genannt, kam es in der Ver­gan­gen­heit ver­mehrt zu Beschwer­den aus die­sem Bereich.

Die Poli­zei infor­miert daher in die­sem Bei­trag über die gel­ten­de Sat­zung der Stadt Kulm­bach, um einen Aus­flug in die­ses schö­ne Bio­top für jeden ein­zel­nen posi­tiv zu gestalten.

Es wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die Wege um den See nicht mit Kraft­fahr­zeu­gen aller Art befah­ren wer­den dür­fen. Jedes wider­recht­li­che Befah­ren und Par­ken kann mit einer Ord­nungs­wid­rig­keit nach der Baye­ri­schen Gemein­de­ver­ord­nung, sowie nach der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung geahn­det wer­den. Das Par­ken ist auf dem öffent­li­chen Park­platz im Bereich des Bade­stran­des erlaubt.

Eben­so hat sich jeder so zu ver­hal­ten, dass kein ande­rer geschä­digt, gefähr­det, behin­dert oder belä­stigt wird. Hier wird expli­zit noch ein­mal dar­auf ver­wie­sen, dass es ver­bo­ten ist, durch Hifi-Gerä­te, dar­un­ter fal­len auch schon Blue­tooth-Laut­spre­cher, Musik­in­stru­men­te oder son­sti­ge Gerä­te, stö­ren­den Lärm zu ver­ur­sa­chen. Die Laut­stär­ke darf dem­nach maxi­mal so laut sein, dass kein ande­rer Besu­cher des Nah­erho­lungs­ge­bie­tes dadurch gestört wird.

Es ist außer­dem ver­bo­ten außer­halb der bereit­ge­stell­ten Plät­ze offe­nes Feu­er, wie bei­spiels­wei­se Grills oder Lager­feu­er zu betrei­ben. Dies führt sonst zu einer erheb­li­chen Brandgefahr.

Des Wei­te­ren soll­te jeder Besu­cher im Inter­es­se aller und um eine Ord­nungs­wid­rig­keit zu ver­mei­den, sich dar­um küm­mern, den eige­nen Müll ord­nungs­ge­mäß in einem der zahl­rei­chen Müll­ei­mer zu ent­sor­gen oder mit­zu­neh­men, damit die­ses Klein­od noch lan­ge erhal­ten bleibt.

Die­se und wei­te­re Rege­lun­gen sind in der Stadt­sat­zung der Stadt Kulm­bach ein­seh­bar und auch vor Ort auf diver­sen Schil­dern ausgewiesen.

Die Poli­zei appel­liert an jeden Ein­zel­nen, die Rege­lun­gen ein­zu­hal­ten und wünscht allen Besu­chern einen erhol­sa­men Aufenthalt.

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