Haupt­ver­hand­lung am Land­ge­richt Bamberg

Symbolbild Justiz

In der 19. Kalen­der­wo­che 2024 fin­den am Land­ge­richt Bam­berg fol­gen­de (erst­in­stanz­li­che) Haupt­ver­hand­lun­gen in Straf­sa­chen statt:

Das Straf­ver­fah­ren (Fort­set­zungs­ter­min) gegen den 40-jäh­ri­gen B. wegen Betru­ges in ins­ge­samt 2309 Fäl­len am 10.05.2024, 09:30 Uhr, vor der 4. Straf­kam­mer (Az. 47 KLs 760 Js 6566/22).

Dem Ange­klag­ten liegt zur Last, von Janu­ar 2020 bis zu sei­ner Fest­nah­me am 02.05.2023 diver­se „Fake-Shops“ im Inter­net betrie­ben zu haben. Hier­bei soll er hin­sicht­lich der äuße­ren Gestal­tung des Waren­an­ge­bots, aber auch der Ver­schleie­rung sei­ner Per­son und der Geld­flüs­se äußerst pro­fes­sio­nell vor­ge­gan­gen sein. Die in den „Fake­shops“ ange­bo­te­nen Waren sol­len hier­bei zu kei­nem Zeit­punkt tat­säch­lich exi­stent gewe­sen sein, von Anfang an soll der Ange­klag­te geplant haben, den jeweils per Vor­kas­se zu über­wei­sen­den Kauf­preis für sich zu ver­ein­nah­men, ohne die ent­spre­chen­de Gegen­lei­stung zu erbringen.

Wie von dem Ange­klag­ten beab­sich­tigt, soll es in ins­ge­samt 2309 Fäl­len zu Bestel­lun­gen gekom­men sein, hier­bei soll der Ange­klag­te einen Gesamt­be­trag in Höhe von rund 1,3 Mil­lio­nen € ver­ein­nahmt haben.

Das Ermitt­lungs­ver­fah­ren wur­de von der Gene­ral­staats­an­walt­schaft Bam­berg – Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern geführt.

Fort­set­zungs­ter­mi­ne: 16.05.2024, 17.05.2024, 03.06.2024

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