Bam­ber­ger MdB Schwarz infor­miert über För­de­rung für Musiker

Andreas Schwarz. Foto: Canarius
MdB Andreas Schwarz. Foto: Canarius

Die zwei­te Run­de des Ama­teur­mu­sik­fonds ist gestartet

Seit Mit­te April kön­nen sich krea­ti­ve Pro­jek­te auf eine För­de­rung aus dem Ama­teur­mu­sik­fonds von bis zu 50.000 Euro bewerben.

„Der von der Beauf­trag­ten für Kul­tur und Medi­en (BKM) geför­der­te Ama­teur­mu­sik­fonds des Bun­des­mu­sik­ver­bands Chor & Orche­ster rich­tet sich an Chö­re, Orche­ster, Bands und Musik­ver­ei­ne, Kir­chen­mu­sik­ensem­bles sowie Orga­ni­sa­tio­nen aus dem Ama­teur­mu­sik­be­reich“, erläu­tert der Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Andre­as Schwarz.

Die För­der­hö­he rich­tet sich nach der Reich­wei­te: Loka­le Pro­jek­te kön­nen eine För­de­rung von min­de­stens 2.500 bis maxi­mal 10.000 Euro erhal­ten. Pro­jek­te, die über­re­gio­nal bzw. bun­des­weit wir­ken (z.B. durch Kreis‑, Lan­des- oder Bun­des­ver­bän­de), kön­nen eine För­de­rung von 10.000 bis höch­stens 50.000 Euro erhalten.

Neu in die­ser zwei­ten För­der­run­de sind die drei mög­li­chen Schwer­punk­te, denen sich die Pro­jek­te wid­men sol­len. Unter dem Mot­to „Musik pur!“ kön­nen zum Bei­spiel Pro­ben- und Auf­tritts­for­ma­te ent­wickelt wer­den, die von der bis­he­ri­gen Arbeit im Ensem­ble abwei­chen, wie bei­spiels­wei­se Arran­ge­ments von außer­ge­wöhn­li­chen Kom­po­ni­sten oder Kom­po­ni­stin­nen, beson­de­re Kon­zer­tor­te oder Gesprä­che mit denen, die die auf­ge­führ­te Musik kom­po­niert haben. Ensem­bles aller Grö­ßen sind auf­ge­ru­fen zu expe­ri­men­tie­ren und zu improvisieren.

Der zwei­te The­men­schwer­punkt wid­met sich Neu­en Wegen, denn Chö­re, Orche­ster, Musik­ver­ei­ne und Kir­chen­ge­mein­den lei­sten neben ihrer musi­ka­li­schen Arbeit einen wich­ti­gen Bei­trag für den Zusam­men­halt und für das Funk­tio­nie­ren unse­rer Gesell­schaft. Hier soll es Raum geben, um durch die Musik und mit dem Ver­ein aktu­el­len Her­aus­for­de­run­gen zu begeg­nen und das Ensem­ble zukunfts­si­cher auf­zu­stel­len, sei es durch par­ti­zi­pa­ti­ves Pro­ben, inter­re­li­giö­se Pro­jek­te, inklu­si­ve Ansät­ze oder Kooperationen.

Die drit­te the­ma­ti­sche Mög­lich­keit für einen För­der­an­trag ist die soge­nann­te Zukunfts­werk­statt, bei der – mode­riert von einer exter­nen Per­son – Ver­ei­ne oder Ver­bän­de ihre Struk­tu­ren über­den­ken kön­nen. Alle Betei­lig­ten wer­den dabei in einen Pro­zess ein­be­zo­gen, bei dem bestehen­de Her­aus­for­de­run­gen benannt, fan­ta­sie­vol­le Vor­schlä­ge ent­wickelt, Ver­trau­en auf­ge­baut und bei der Umset­zung sowohl Auf­ga­ben also auch Ver­ant­wor­tung ver­teilt wer­den. Geeig­net ist die Zukunfts­werk­statt für Gemein­schaf­ten von 5 bis 200 Personen.

Die Anträ­ge kön­nen bis zum 15. Juni 2024 gestellt werden.

Alle Infor­ma­tio­nen zur Aus­schrei­bung sind zu fin­den unter www​.bun​des​mu​sik​ver​band​.de/​a​m​a​t​e​u​r​m​u​s​i​k​f​o​nds. Eine tele­fo­ni­sche Bera­tung gibt es unter 030 60 98 07 81 – 35.

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