Neu­er Miet­spie­gel für Bay­reuth beschlossen

In sei­ner jüng­sten Sit­zung hat der Stadt­rat den neu­en qua­li­fi­zier­ten Miet­spie­gel für Bay­reuth beschlos­sen. Der Miet­spie­gel 2024 tritt am 1. Mai in Kraft und gilt bis zum 30. April 2026.

Seit Mai 2022 sorgt ein qua­li­fi­zier­ter Miet­spie­gel für Trans­pa­renz auf dem Woh­nungs­markt in der Stadt Bay­reuth. Er beruht auf ins­ge­samt 1.113 Daten­sät­zen, die im Zeit­raum von Juni bis Okto­ber 2021 bei zufäl­lig aus­ge­wähl­ten miet­spie­gel­re­le­van­ten Haus­hal­ten sowie Ver­mie­tern erho­ben wur­den. Ein Miet­spie­gel doku­men­tiert die orts­üb­li­che Ver­gleichs­mie­te für ver­schie­de­ne Woh­nungs­ty­pen und ist daher von gro­ßer prak­ti­scher Bedeu­tung für den Aus­gleich zwi­schen Mie­te­rin­nen und Mie­tern sowie Ver­mie­ten­den, unter ande­rem im Hin­blick auf die in der Stadt Bay­reuth gel­ten­de Mietpreisbremse.

Ein qua­li­fi­zier­ter Miet­spie­gel muss alle zwei Jah­re fort­ge­schrie­ben und alle vier Jah­re neu erstellt wer­den. Mit dem Miet­spie­gel 2024 wur­de der bis­he­ri­ge Miet­spie­gel 2022 mit­tels einer Index­fort­schrei­bung der Markt­ent­wick­lung ange­passt. Auf­grund der Fort­schrei­bung ergibt sich eine durch­schnitt­li­che Net­to­kalt­mie­te unab­hän­gig von allen Wohn­wert­merk­ma­len in Bay­reuth von 8,02 Euro pro Qua­drat­me­ter. Die Zu- und Abschlä­ge blei­ben im Rah­men der Fort­schrei­bung unver­än­dert, eben­so die Mietspiegelspanne.

Die aktua­li­sier­te Miet­spie­gel­bro­schü­re kann ab Frei­tag, 26. April, kosten­los im Inter­net unter www​.miet​spie​gel​.bay​reuth​.de her­un­ter­ge­la­den wer­den. In Papier­form wird die Miet­spie­gel­bro­schü­re gegen eine Schutz­ge­bühr von drei Euro am Bür­ger­dienst im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, Bay­reuth oder im Woh­nungs­amt im Rat­haus II, Dr.-Franz-Straße, Bay­reuth erhält­lich sein. Noch ein­fa­cher lässt sich die orts­üb­li­che Ver­gleichs­mie­te mit weni­gen Klicks im Online-Mie­ten­rech­ner ermit­teln, den die Stadt Bay­reuth eben­falls ab 26. April unter dem Link www​.miet​spie​gel​.bay​reuth​.de zur Ver­fü­gung stellt.

Das schlüs­si­ge Kon­zept zur Ermitt­lung der ange­mes­se­nen Auf­wen­dun­gen für die Unter­kunft nach dem Sozi­al­ge­setz­buch II und XII wur­de eben­falls durch die Fir­ma ALP Insti­tut für Woh­nen und Stadt­ent­wick­lung GmbH zum 1. Mai per Index fortgeschrieben.

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