Bam­ber­ger Betriebs­rat enga­giert sich für Telekom-Mitarbeiter

Cannabis Symbolbild

Die Can­na­bis-Frei­ga­be zum 1. April die­ses Jah­res durch den Gesetz­ge­ber fin­det nicht über­all Zustim­mung, ins­be­son­de­re am Arbeits­platz müs­sen hier beson­de­re Rege­lun­gen getrof­fen werden.

Johannes Wicht

Johan­nes Wicht

Der Orts­vor­sit­zen­de Johan­nes Wicht der Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­werk­schaft im Orts­ver­band Tele­kom Bam­berg appel­liert in die­ser Sache an den Arbeit­ge­ber Deut­sche Tele­kom hier durch beson­de­re inter­ne Maß­nah­men dafür Sor­ge zu tra­gen, dass ein rei­bungs­lo­ser Geschäfts­be­trieb nach wie vor gewähr­lei­stet wer­den kann.

Da bis dato kein grund­sätz­li­ches Ver­bot des Can­na­bis-Kon­sums am Arbeits­platz aus­ge­spro­chen wur­de, wer­den auch für Unter­neh­men ent­spre­chen­de Rege­lun­gen zwin­gend erforderlich.

Der Kon­sum am Arbeits­platz hat erheb­li­che Aus­wir­kun­gen auf den Arbeits- und Gesund­heits­schutz, da Can­na­bis die Lei­stungs­fä­hig­keit bzw. die Kon­zen­tra­ti­ons- und Reak­ti­ons­fä­hig­keit erheb­lich ein­schränkt. Ein wei­te­rer Punkt ist der Ver­si­che­rungs­schutz der fall­wei­se ein­ge­schränkt oder aus­ge­schlos­sen wer­den kann.

Beim Can­na­bis-Kon­sum sind bekann­ter­ma­ßen erheb­li­che Beein­träch­ti­gun­gen des Kurz­zeit­ge­dächt­nis­ses, eine erhöh­te Risi­ko­be­reit­schaft, bzw. Gleich­gül­tig­keit gegen­über Gefah­ren und ver­län­ger­te Reak­ti­ons­zei­ten am Arbeits­platz zu erwarten.

Die Deut­sche Tele­kom hat also eine Für­sor­ge­pflicht gegen­über Ihren Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mitarbeitern.

Ziel Wichts ist es daher, den Arbeit­ge­ber früh­zei­tig zu sen­si­bi­li­sie­ren und Nach­tei­le für die Beschäf­tig­ten durch die Can­na­bis-Frei­ga­be mög­lichst umfäng­lich aus­zu­schlie­ßen. In einem Betrieb darf nie­mand arbei­ten, der auf­grund des Rausch­mit­tel-Kon­sums nicht in der Lage dazu ist oder damit Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen gefähr­det. Ein Joint auf dem Weg zur Arbeit ist daher eben­falls nicht zu tolerieren.

Nach­dem Wicht am Stand­ort Bam­berg als Betriebs­rat ein Rauch­ver­bot für alle Stand­or­te durch­set­zen konn­te, wäre ein Can­na­bis-Ver­bot am Arbeits­platz nur eine abso­lut fol­ge­rich­ti­ge Entscheidung.

1 Antwort

  1. Scheuerer Sepp sagt:

    Die Gesund­heit der Mit­men­schen muss und soll­te ein wich­ti­ger Bei­trag für einen jeden Men­schen sein und als sol­cher auch gelebt und geför­dert werden!

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