Son­nen­ta­ge in Lich­ten­fels – För­de­rung nut­zen – Hei­zungs­tausch früh­zei­tig planen

Die Zuschüsse für den Heizungstausch (wie z. B. Wärmepumpen, solarthermische Anlagen oder Biomasseheizungen) können künftig nur noch bei der KfW beantragt werden. Wer in eine neue effiziente Heizungsanlage investiert kann deshalb nicht nur viel Geld sparen, sondern erhält auch saftige Zuschüsse vom Staat. Auch der Landkreises Lichtenfels unterstützt Sie mit seinen kostenlosen Beratungsangeboten. Die Energieberater zeigen Ihnen stets den Weg zu den maßgeblichen Förderprogrammen auf./Foto: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Die Zuschüs­se für den Hei­zungs­tausch (wie z. B. Wär­me­pum­pen, solar­ther­mi­sche Anla­gen oder Bio­mas­se­hei­zun­gen) kön­nen künf­tig nur noch bei der KfW bean­tragt wer­den. Wer in eine neue effi­zi­en­te Hei­zungs­an­la­ge inve­stiert kann des­halb nicht nur viel Geld spa­ren, son­dern erhält auch saf­ti­ge Zuschüs­se vom Staat. Auch der Land­krei­ses Lich­ten­fels unter­stützt Sie mit sei­nen kosten­lo­sen Bera­tungs­an­ge­bo­ten. Die Ener­gie­be­ra­ter zei­gen Ihnen stets den Weg zu den maß­geb­li­chen För­der­pro­gram­men auf./Foto: Bun­des­mi­ni­ste­ri­um für Wirt­schaft und Klimaschutz

Haus­ei­gen­tü­mer kön­nen jetzt von den neu­en För­der­sät­zen pro­fi­tie­ren. Unter­stützt wird der Aus­tausch alter, fos­si­ler Hei­zun­gen mit Zuschüs­sen von bis zu 70 Pro­zent. Die Ener­gie­be­ra­tung des Land­rats­am­tes Lich­ten­fels hilft bei der Ent­schei­dung. Näch­ste Bera­tungs­ter­mi­ne: 24. April, 8. Mai und 29. Mai

Alte Hei­zun­gen ver­brau­chen viel Ener­gie, über die Jah­re sinkt zudem oft die Heiz­lei­stung. Wer eine Hei­zung hat, die älter als 15 Jah­re ist, soll­te begin­nen, sich über ein neu­es Heiz­sy­stem Gedan­ken zu machen. Mit den Bera­tungs­an­ge­bo­ten des Land­krei­ses Lich­ten­fels erfah­ren Sie, wel­che Lösun­gen für Ihre Immo­bi­lie lang­fri­stig gün­stig sind. Der Zeit­punkt für die Pla­nung ist jetzt gün­stig, denn seit Ende Febru­ar ist das För­der­por­tal der Kre­dit­an­stalt für Wie­der­auf­bau (KfW) frei­ge­schal­tet. Wer sei­ne fos­si­le Hei­zung auf erneu­er­ba­re Ener­gien umstellt, bekommt eine Grund­för­de­rung von 30 Pro­zent. Ist der Hei­zungs­tausch bis Ende 2028 durch­ge­führt, winkt ein zusätz­li­cher Kli­ma­ge­schwin­dig­keits­bo­nus von 20 Pro­zent. Wird die Immo­bi­lie von dem Eigen­tü­mer selbst genutzt und liegt das zu ver­steu­ern­de Haus­halts­jah­res­ein­kom­men unter 40.000 Euro, kommt ein Ein­kom­mens­bo­nus in Höhe von 30 Pro­zent hin­zu. Ins­ge­samt ist die För­de­rung auf 70 Pro­zent der Kosten begrenzt.

Um Haus­be­sit­zer bei der Ent­schei­dung für eine wirt­schaft­lich und tech­nisch pas­sen­de neue Hei­zung zu unter­stüt­zen, bie­tet der Land­kreis Lich­ten­fels mit der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern einen Vor-Ort-Check zum The­ma Hei­zungs­er­neue­rung an. Dank der För­de­rung durch das Bun­des­mi­ni­ste­ri­um für Wirt­schaft und Kli­ma­schutz müs­sen Eigen­tü­mer für die Bera­tung ledig­lich eine Eigen­be­tei­li­gung von 30 Euro bei­tra­gen. Die­sen Eigen­an­teil über­nimmt der Land­kreis Lich­ten­fels für die ersten 150 Checks. Bei dem Vor-Ort-Ter­min wirft ein Ener­gie­be­ra­ter zunächst einen Blick auf die vor­han­de­ne Heiz­tech­nik. Gemein­sam mit den Eigen­tü­mern klärt er im Anschluss die tech­ni­schen Mög­lich­kei­ten für eine opti­mier­te neue Hei­zungs­an­la­ge. Dafür wird bei­spiels­wei­se ermit­telt, wel­che Ver­sor­gungs­lei­tun­gen und Mög­lich­kei­ten zur Brenn­stoff­la­ge­rung auf dem Grund­stück vor­han­den sind. Dar­aus ergibt sich, wel­che Heiz­tech­ni­ken rea­li­sier­bar sind. Am Ende wer­den alle tech­nisch mög­li­chen Heiz­tech­ni­ken mit­ein­an­der ver­gli­chen, bewer­tet und in einer Über­sicht dar­ge­stellt. Die Haus­be­sit­zer bekom­men eine Über­sicht über den CO2-Aus­stoß, die Inve­sti­ti­ons­ko­sten, aktu­el­le För­der­mit­tel und Betriebs­ko­sten. Die drei am besten geeig­ne­ten Heiz­tech­ni­ken erläu­tert der Ener­gie­be­ra­ter zudem aus­führ­lich in einem schrift­li­chen Beratungsbericht.

Auch bei wei­te­ren Fra­gen zur Ener­gie­ein­spa­rung – ins­be­son­de­re bei der ener­ge­ti­schen Sanie­rung von Wohn­ge­bäu­den – hilft die Ener­gie­be­ra­tung des Land­krei­ses Lich­ten­fels in Ver­bin­dung mit der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. Die näch­sten Ener­gie­be­ra­tungs­ta­ge fin­den jeweils am Mitt­woch den 24.04.2024 und den 29.05.2024 im Land­rats­amt Lich­ten­fels statt. Ein Zusatz­ter­min ist für den 08.05.2024 im Rat­haus Alten­kunst­adt vor­ge­se­hen. Eine vor­he­ri­ge Anmel­dung ist zwin­gend erfor­der­lich. Nähe­re Ein­zel­hei­ten zum Vor-Ort-Check sowie einen Ter­min zur Bür­ger­be­ra­tung erhal­ten Sie im Umwelt­zen­trum des Land­rats­am­tes unter Tele­fon 09571/18–9050 oder kosten­frei unter 0800/809 802 400. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen gibt es auch auf der Home­page der „Son­nen­ta­ge“ unter www​.lich​ten​fel​ser​-son​nen​ta​ge​.de.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert