Poli­zei­be­richt Erlan­gen / Land­kreis ERH vom 09.04.2024

Symbolbild Polizei

Poli­zei­in­spek­ti­on Erlan­gen-Stadt und ‑Land

- Fehl­an­zei­ge -

Poli­zei­in­spek­ti­on Höch­stadt a.d. Aisch

Dro­gen­kon­sum und Waf­fen bei Ver­kehrs­kon­trol­le festgestellt

Bei einer Ver­kehrs­kon­trol­le in Wachen­roth am Mon­tag gegen 23.15 Uhr stell­ten Beam­te der Poli­zei­in­spek­ti­on Höch­stadt a.d. Aisch bei einem 35jährigen Auto­fah­rer fest, dass er unter Dro­gen­ein­fluss gefah­ren sein dürf­te. Eine für die­sen Fall not­wen­di­ge Blut­ent­nah­me wur­de von einem Arzt durch­ge­führt. Letzt­lich gibt erst die Unter­su­chung des Blu­tes Auf­schluss über Art und Men­ge der kon­su­mier­ten Dro­gen. Neben die­ser Ord­nungs­wid­rig­keit wird dem Mann noch das ver­bo­te­ne Mit­füh­ren eines Tele­skop­schlag­stockes und eines Ein­hand­mes­sers vor­ge­wor­fen, was eben­falls als Ord­nungs­wid­rig­keit geahn­det wird. Neben der Been­di­gung der Fahrt an der Kon­troll­stel­le muss­te der Mann auch sei­ne Waf­fen den Poli­zei­be­am­ten übergeben.

Unfall­flucht selbst geklärt

Sei­ner eige­nen Initia­ti­ve hat ein Bür­ger aus dem Gemein­de­ge­biet Wachen­roth die Ermitt­lung des Ver­ur­sa­chers eines Scha­dens an sei­nem Gar­ten­zaun zu ver­dan­ken. Ein Lkw-Fah­rer hat­te mit dem Sat­tel­auf­lie­ger den Holz­zaun und eine Warn­ba­ke gestreift und beschä­digt und war danach wei­ter­ge­fah­ren, ohne dies zu mel­den. Ohne den Unfall­her­gang selbst gese­hen zu haben, tipp­te der Eigen­tü­mer des Zau­nes auf ein mög­li­ches Ziel des Ver­ur­sa­chers und forsch­te selbst dort nach. Nach­dem die Far­ben vom Ver­ur­sa­cher an sei­nem Zaun mit dem von ihm an der Abla­de­stel­le fest­ge­stell­ten Lkw über­ein­stimm­ten und noch Holz­split­ter dar­an hin­gen, ver­stän­dig­te der Mann die Poli­zei. Beam­te der Poli­zei­in­spek­ti­on Höch­stadt a.d. Aisch nah­men den Unfall auf. Die fol­ge­rich­ti­gen Ermitt­lun­gen des Geschä­dig­ten füh­ren nun dazu, dass er den Scha­den in Höhe von 2000 Euro bei der Ver­si­che­rung des Ver­ur­sa­chers gel­tend machen kann und dass auch der Markt Wachen­roth den Scha­den an der Warn­ba­ke wohl ersetzt bekommt. Der Lkw-Fah­rer wird wegen uner­laub­ten Ent­fer­nens vom Unfall­ort angezeigt.

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