Erlan­ger Ober­bür­ger­mei­ster Janik zu Geld­stra­fe verurteilt

Symbolbild Justiz

Pres­se­mit­tei­lung der AfD Erlangen/​Erlangen Höchstadt:

„Baye­ri­scher Ver­wal­tungs­ge­richts­hof weist Ver­wal­tungs­ge­richt zurecht“

Nun ist es offi­zi­ell: Trotz Andro­hung eines Ord­nungs­gel­des durch das Ans­ba­cher Ver­wal­tungs­ge­richt, miss­ach­te­te der Erlan­ger Ober­bür­ger­mei­ster Janik die Gerichts­ent­schei­dung, sei­ne dis­kri­mi­nie­ren­den und z.T. fal­schen Behaup­tun­gen gegen­über der Alter­na­ti­ve für Deutsch­land (AfD) zu unter­las­sen. Er wur­de nun rechts­kräf­tig vom Baye­ri­schen Ver­al­tungs­ge­richts­hof zu einer Geld­stra­fe von 1.000 EUR verurteilt.

Wie berich­tet hat­te Janik unge­prüft auf sei­ner OB-Face­book­sei­te u.a. aus­ge­führt, „dass die AfD eine rechts­extre­me Par­tei ist“ und sie „plant gemein­sam mit Neo­na­zis, Rechts­extre­men, Funk­tio­nä­ren der CDU-nahen Wer­te­uni­on und einer Grup­pe von Unter­neh­men die mas­sen­haf­te Depor­ta­ti­on von Men­schen …“ Weil er ein gericht­li­ches Urteil bewusst igno­rier­te, bean­trag­te der AfDKreis­ver­band gegen den „Wie­der­ho­lungs­tä­ter“ Janik ein Ord­nungs­geld im nied­ri­gen vier­stel­li­gen Bereich zu erlassen.

Da das Ver­wal­tungs­ge­richt Ans­bach jedoch den Antrag zurück­wies, leg­te der AfD-Kreis­ver­band Erlan­gen Beschwer­de beim Bay. Ver­wal­tungs­ge­richts­hof in Mün­chen ein, mit Erfolg.

Neben dem Ord­nungs­geld von 1.000 EUR muss die Stadt Erlan­gen für Ihren Ober­bür­ger­mei­ster Janik nun auch noch die gesam­ten Gerichts- und Anwalts­ko­sten übernehmen.

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