Pro­zess­auf­takt in Bam­berg im Ver­fah­ren gegen „Geld­au­to­ma­ten­spren­ger“

Symbolbild Justiz

Im Okto­ber 2023 erhob die Staats­an­walt­schaft Bam­berg Ankla­ge gegen zwölf Tat­ver­däch­ti­ge aus den Nie­der­lan­den und Bel­gi­en, die im Zeit­raum von Novem­ber 2021 bis in das Jahr 2023 unter Zuhil­fe­nah­me von Spreng­sät­zen Geld­au­to­ma­ten ver­schie­de­ner Ban­ken geöff­net haben sol­len, um an das dar­in befind­li­che Bar­geld zu gelan­gen. Die ins­ge­samt 27 den Ange­klag­ten zur Last geleg­ten Taten ver­tei­len sich über das gesam­te Bun­des­ge­biet mit Schwer­punkt in Bay­ern und Baden­Würt­tem­berg. Die Zustän­dig­keit des Land­ge­richts Bam­berg ergibt sich dar­aus, dass auch „Spren­gun­gen“ in Zap­fen­dorf im Janu­ar 2022 sowie in Forch­heim im Juli 2022 Gegen­stand der Ankla­ge­schrift sind.

In der Fol­ge­zeit wur­de durch die Staats­an­walt­schaft Bam­berg gegen vier wei­te­re Tat­ver­däch­ti­ge wegen ver­gleich­ba­rer Sach­ver­hal­te Ankla­ge erho­ben. Die vor­ge­nann­ten Ver­fah­ren wur­den zur gemein­sa­men Ver­hand­lung und Ent­schei­dung mit­ein­an­der ver­bun­den, wes­we­gen nun­mehr gegen 16 Ange­klag­te ins­ge­samt 30 Taten ver­han­delt werden.

Mit Beschluss vom 15.03.2024 hat die 3. Straf­kam­mer des Land­ge­richts Bam­berg das Haupt­ver­fah­ren eröff­net und Ter­mi­ne zur Durch­füh­rung der Haupt­ver­hand­lung bestimmt. Der erste von ins­ge­samt 74 Ter­mi­nen wird am 25.04.2024 stattfinden.

Aus Kapa­zi­täts­grün­den wird die Haupt­ver­hand­lung in der John F. Ken­ne­dy-Hal­le auf dem Gelän­de des Bun­des­po­li­zei­aus- und ‑fort­bil­dungs­zen­trums in Bam­berg statt­fin­den. Bei der Bewäl­ti­gung des enor­men orga­ni­sa­to­ri­schen Auf­wan­des wird das Land­ge­richt Bam­berg im Wege der Amts­hil­fe in hohem Maß durch das Poli­zei­prä­si­di­um Ober­fran­ken unterstützt.

Der kon­kre­te Tat­vor­wurf der Staats­an­walt­schaft lau­tet dahin­ge­hend, dass sich die Ange­klag­ten zu einer Ban­de zusam­men­ge­schlos­sen haben sol­len, um in wech­seln­der Beset­zung von den Nie­der­lan­den aus­ge­hend Geld­au­to­ma­ten in Deutsch­land zu spren­gen. Zur Errei­chung ihrer Zie­le sol­len die Täter höchst pro­fes­sio­nell und arbeits­tei­lig vor­ge­gan­gen sein und ins­ge­samt Geld­be­trä­ge in Höhe von mehr als 3 Mil­lio­nen € erlangt haben, der ver­ur­sach­te Sach­scha­den soll sich auf mehr als 5,5 Mil­lio­nen € summieren.

Nach der recht­li­chen Bewer­tung der Staats­an­walt­schaft Bam­berg han­delt es sich inso­weit um schwe­ren Ban­den­dieb­stahl, Her­bei­füh­ren einer Spreng­stoff­ex­plo­si­on und Zer­stö­rung von Bau­wer­ken, das Gesetz sieht hier­für Frei­heits­stra­fe nicht unter einem Jahr bis zu 10 Jah­ren für jede ein­zel­ne der den Ange­klag­ten zur Last geleg­ten Taten vor.

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