Haupt­ver­hand­lun­gen am Land­ge­richt Bamberg

Symbolbild Justiz

In der 14. Kalen­der­wo­che 2024 fin­den am Land­ge­richt Bam­berg fol­gen­de (erst­in­stanz­li­che) Haupt­ver­hand­lun­gen in Straf­sa­chen statt:

1. Das Straf­ver­fah­ren gegen den 52-jäh­ri­gen B. wegen beson­ders schwe­ren Rau­bes in Tat­ein­heit mit gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung am 02.04.2024, 9:30 Uhr, vor der 4. Straf­kam­mer (Az. 43 KLs 1104 Js 18222/23).

Dem Ange­klag­ten liegt zur Last, sich am 15.09.2023 gegen­über der 84-jäh­ri­gen, in Zeil am Main wohn­haf­ten Geschä­dig­ten an ihrem Wohn­ort als Kri­mi­nal­po­li­zei­be­am­ter aus­ge­ge­ben zu haben, um unter die­sem Vor­wand in das von ihr bewohn­te Anwe­sen zu gelan­gen. Er soll ihr vor­ge­spie­gelt haben, dass er auf­grund des Ver­dachts eines Ein­bru­ches ihre Wert­sa­chen über­prü­fen müs­se. Die Geschä­dig­te soll sich hier­durch täu­schen haben las­sen und dem Ange­klag­ten ihre Wert­sa­chen prä­sen­tiert haben. Als sie jedoch wegen des Ver­hal­tens des Ange­klag­ten miss­trau­isch gewor­den sei, soll der Ange­klag­te der Geschä­dig­ten Pfef­fer­spray in das Gesicht gesprüht haben, um ihre Gegen­wehr bei der Weg­nah­me der Wert­ge­gen­stän­de aus­zu­schal­ten. Der Ange­schul­dig­te soll dar­auf­hin Bar­geld in Höhe von rund 15.000 € ent­wen­det haben.

2. Das Straf­ver­fah­ren gegen die 29-jäh­ri­ge G. wegen gewerbs- und ban­den­mä­ßi­gen Betrugs in 24 Fäl­len am 04.04.2024.03, 09:30 Uhr, vor der 4. Straf­kam­mer (Az. 45 KLs 780 Js 3899/21).

Der Ange­klag­ten liegt zur Last, als sog. Reten­ti­on Agent in einem von einer grö­ße­ren Täter­grup­pie­rung betrie­be­nen Call­cen­ter in Pristina/​Koso­vo aus, einer Viel­zahl von Per­so­nen aus dem deutsch­spra­chi­gen Raum in Zusam­men­hang mit meh­re­ren Tra­ding-Platt­for­men vor­ge­spie­gelt zu haben, dass sie durch Ein­zah­lung von Gel­dern und anschlie­ßen­dem Han­del mit ver­schie­de­nen Finanz­pro­duk­ten Gewin­ne erzie­len können.

Dabei soll eine Inve­sti­ti­on oder ein Vor­hal­ten von Anle­ger­gel­dern zur Rück­zah­lung bzw. zur Gewinn­aus­schüt­tung durch die Täter­grup­pie­rung nicht statt­ge­fun­den haben, son­dern von Anfang an geplant gewe­sen sein, die über­wie­se­nen Geld­be­trä­ge für sich zu vereinnahmen.

Im Zeit­raum Juni 2020 bis März 2021 soll die Ange­klag­te im Zusam­men­hang mit ver­schie­de­nen Tra­ding-Platt­for­men bei div. Kun­den einen Gesamt­scha­den in Höhe von rund 106.000,00 € ver­ur­sacht haben.

Das Ermitt­lungs­ver­fah­ren wur­de von der Gene­ral­staats­an­walt­schaft Bam­berg Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern geführt.

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